07.05.2021

Julius Raab Stiftung: Viele Jugendliche haben „zum Teil sogar falsches Bild von Wirtschaft“

Martha Schultz und Christoph Robinson von der Julius Raab Stiftung im großen Doppel-Interview.
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Christoph Robinson und Martha Schultz von der Julius Raab Stiftung © Tim Walker
Christoph Robinson und Martha Schultz von der Julius Raab Stiftung © Tim Walker

Die Julius Raab Stiftung konzentriert sich als Think Tank und mit ganz konkreten Initiativen auf Entrepreneurship Education, Financial Literacy und unternehmerische Innovation. Seit 2019 ist mit Martha Schultz eine der erfolgreichsten Unternehmerinnen Österreichs Präsidentin. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Stiftung, Christoph Robinson, spricht sie im Interview über die Wirtschaftskrise, Schulbildung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Frau Schultz, ihre Unternehmensgruppe ist ein Schwergewicht in der österreichischen Tourismusbranche – ein Bereich, der von der Krise besonders hart getroffen wurde. Kann man als großes Unternehmen auf solche Krisen vorbereitet sein? Wie und wann hat das Krisenmanagement bei Ihnen eingesetzt?

Martha Schultz: Auf das Ausmaß wie jenes der Corona-Pandemie war wohl keine Branche im Detail vorbereitet. Natürlich haben wir umgehend reagiert, als sich abzeichnete, dass sich die Lage zuspitzen wird und haben die Unternehmen in vielerlei Hinsicht darauf vorbereitet. Ein Kern des Krisenmanagements war, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin ein sicheres Gefühl am Arbeitsplatz zu geben – sei es bezüglich der Gesundheit, aber auch, dass sie wussten, sie werden ihren Arbeitsplatz behalten. Deshalb haben wir auf die Möglichkeit der Kurzarbeit zurückgegriffen, um gemeinsam diese Herausforderung durchtauchen zu können. 

Bereits vor dem Beginn der Pandemie hatten wir einen großen Anspruch an Hygiene in unseren Betrieben. Darauf sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vor allem in den Hotels – speziell geschult. Wir haben die behördlichen Vorgaben dahingehend immer streng eingehalten und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig getestet. Unsere Gäste wurden laufend informiert, wie wir mit den Vorsichtsmaßnahmen umgehen: vor der Anreise, während des Aufenthalts und auch danach.

Was hat der Schultz Gruppe in der Coronazeit besonders geholfen?

Martha Schultz: Das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dabei der Zusammenhalt des Teams. Außerdem der offene Dialog mit ihnen. Was zudem Motivation gegeben hat, war das positive Feedback und Zuspruch der Gäste. Und dann natürlich der Rückhalt der Familie. 

Wo waren die größten Hürden?

Martha Schultz: Die oftmals fehlende Planungssicherheit, die uns seitens der Regierung immer recht kurzfristig entzogen wurde. Wir haben Verantwortung unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber und das funktioniert nur, wenn es diese Planbarkeit gibt.  

Die aktuelle Krise trifft auch Kleinunternehmer in bestimmten Branchen besonders hart. Die Julius Raab Stiftung fokussiert unter anderem auf “Entrepreneurship Education” – welchen Raum nimmt da das Thema Resilienz ein bzw. wie kann man Jungunternehmer auf Krisenzeiten vorbereiten?

Christoph Robinson: Wir widmen uns als Julius Raab Stiftung seit einiger Zeit dem Thema der Entrepreneurship Education oder breiter dem Thema der Wirtschafts- und Finanzkompetenz, welche auch für mehr Resilienz wesentlich ist. Wenn der Grundstock dafür bereits in jungen Jahren gelegt wird, kann man darauf aufbauen und diese Kompetenzen können dazu beitragen, auf schwierige Phasen besser vorbereitet zu sein und diese auch eher zu meistern. 

Außerdem haben wir im Herbst 2019 die Studie zu Innovation & Resilienz veröffentlicht, bei der wir 60 österreichische familiengeführte Welt- und Europamarktführer gemeinsam mit der FH Campus 02 unter die Lupe genommen haben. Es interessierte uns herauszufinden, was diese „Hidden Champions“ so innovativ, resilient und damit eben auch so erfolgreich macht und was man von ihnen lernen kann. Es gibt dafür strukturelle Gründe, die hinter den Erfolgen stehen, unter anderem langfristiges Denken, eine bewusste Innovationspolitik und auch Themen wie die Unternehmenskultur oder die Höhe der F&E-Quote. Einer der Befragten eines oberösterreichischen Familienunternehmens hat es für mich ganz klar auf den Punkt gebracht, was für mehr Resilienz wichtig ist, egal ob in Politik oder Wirtschaft: „Wir denken nicht in Quartalen, sondern in Generationen!“  

Wie hat sich die Bedeutung von Wirtschafts- und Finanzkompetenz in dieser sehr speziellen Wirtschaftskrise verändert und wie steht Österreich grundsätzlich in diesen Bereichen da?

Christoph Robinson: Das Bewusstsein für dieses Thema ist in den letzten Jahren sicherlich stark gestiegen und es gibt in Österreich zahlreiche tolle Initiativen, die in diesem Bereich aktiv sind. Gerade in jüngster Zeit wurden mit der Innovationsstiftung für Bildung, der MEGA Bildungsstiftung oder der Stiftung für Wirtschaftsbildung auch einige neue Player ins Leben gerufen, die die Wirtschafts- und Finanzbildung noch weiter stärken. Und das ist auch notwendig, denn es gibt in Österreich noch viel Luft nach oben und entscheidend ist, das Thema breit und flächendeckend zu verankern. Daher ist es besonders erfreulich, dass von Seiten des Bildungsministeriums mehr in Richtung Entrepreneurship Education unternommen wird und das Finanzministerium an einer Finanzbildungsstrategie, auch über den Schulbereich hinaus, arbeitet.

In welchen Bereichen gibt es Ihrer Erfahrung nach die größten Mängel in Sachen ökonomischer Bildung?

Christoph Robinson: In einer Studie der Wiener Börse aus dem Jahr 2017 gaben nur 8% der Befragten an, dass sie sich in Wirtschafts- und Finanzfragen sattelfest fühlen und 77% meinten, dass in Österreichs Schulen zu wenig Finanzwissen vermittelt wird. Laut einer weiteren Studie des Instituts für Wirtschaftspädagogik an der WU Wien verfügen die befragten Jugendlichen am Ende der Sekundarstufe I oft über ein unvollständiges und zum Teil sogar falsches Bild von Wirtschaft. Dabei stehen viele Jugendliche mit 15 Jahren vor ersten weitreichenden Zukunftsentscheidungen und beginnen bereits ihr erstes Geld zu verdienen. Aber dieses Thema ist für alle Altersgruppen höchst relevant, wenn wir zum Beispiel auch an die Altersvorsorge denken. Wir sind davon überzeugt, dass Wirtschafts- und Finanzkompetenz wesentlich für mehr Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen ist.

Darüber hinaus geht es aber eben auch um die Entrepreneurship Education, also das unternehmerische Denken und Handeln: das Erkennen von Chancen und Möglichkeiten, das Nützen dieser und auch das Vertrauen diesen nachgehen zu können und zu dürfen. Unternehmerisches Denken ist für alle – egal ob Unternehmer oder nicht – wichtig und kann zu einem gelingenden Leben beitragen. Zusammen mit der Initiative for Teaching Entrepreneurship versuchen wir auch eine Idee aus unserem Policy Paper umzusetzen: In Pilotschulen der Sekundarstufe I soll Entrepreneurship Education in einem fächerübergreifenden, projektorientierten Unterricht zwischen Werken und Geographie & Wirtschaftskunde vermittelt werden und wir freuen uns über jede interessierte Schule. 

Was leistet die Julius Raab Stiftung noch in diesem Bereich?

Christoph Robinson: Jährlich bieten wir die Digi Play Days an, die Kindern und Jugendlichen aber auch Pädagoginnen und Pädagogen und allen Interessierten innovative und digitale Mittel und Wege in die Hand gibt, um sie zu Hause oder im Unterricht einzusetzen. Die vergangenen Digi Play Days haben wir am 8. April zusammen mit den EDU|days, einer Tagung für Lehrende, gemeinsam abgehalten. Neben einer Keynote und einer Expo haben wir den rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei durch die Edu-Tech-Anbieter in 10 Workshops konkrete Ideen und Anwendungsmöglichkeiten für den Schulunterricht liefern können. Im Bereich der Wirtschafts- und Finanzkompetenz haben der Erste Financial Life Park und die Initiative for Teaching Entrepreneurship beispielsweise Workshops abgehalten.

Die Coronazeit war mit daheim arbeiten, Kinder betreuen und unterrichten vor allem für Frauen eine enorme Belastung und hat zahlreiche Frauen auf ihrem beruflichen Weg ausgebremst. Was kann man daraus für die nächste Krise lernen, wie kann man das beim nächsten Mal besser machen?

Martha Schultz: Ja, das stimmt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den vergangenen Jahren zu einem gesellschaftlichen Schlüsselthema entwickelt und die Corona-Krise hat erneut die große Bedeutung der Kinderbetreuung gezeigt. Es sind leider meist immer noch die Frauen, die den schwierigen Spagat zwischen Beruf und Familie zu meistern haben. Dazu ist durch die Corona-Krise dann auch noch Home-Office und Home-Schooling gekommen. Wir sagen: Es braucht eine flächendeckende, qualitätsvolle, leistbare und flexible Kinderbetreuung – vom Neusiedlersee bis zum Bodensee. In meiner Funktion als Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft setze ich mich für einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag ein. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich problemlos zu ermöglichen, muss die Kinderbetreuung uneingeschränkt funktionieren. Das ist entscheidend, denn nur wenn sich Eltern darauf verlassen können, können sie ihre Karriere weiter planen – Mütter und Väter.

Auch in der Julius Raab Stiftung werden wir uns im Sinne des Stiftungswertes „Chancengerechtigkeit“ diesem Thema widmen und demnächst eine Studie zur Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung präsentieren, mit der wir aufzeigen möchten, welche Best-Practice Länder und Modelle es gibt und was wir von diesen lernen können. 

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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