11.02.2020

Joysys: Heutiger 2Min2Mio-Teilnehmer ging schon im Jänner in Konkurs

Das Steirer MedTech-Startup Joysys musste Mitte Jänner ein Konkursverfahren eröffnen, nachdem der Umsatz zwei Jahre in Folge drastisch zurückgegangen war und deutliche Verluste geschrieben wurden. Ein Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen wird heute dennoch ausgestrahlt.
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Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner - Joysys in Konkurs
(c) Puls 4/ Gerry Frank -

Wie sich das MedTech-Startup Joysys heute Abend bei 2 Minuten 2 Millionen schlägt, bleibt noch bis zur Ausstrahlung ein Geheimnis. In diesem Fall kann aber vorab mit einer gewissen Sicherheit gesagt werden: Ein (rettendes) Investment gibt es nicht – zumindest keines, das letztlich zustande gekommen ist. Denn das 2014 gegründete Unternehmen, das mit kompakten Geräten zur Messung der Herzratenvariabilität (HRV) zu Präventions-Zwecken auf dem Markt war, eröffnete bereits Mitte Jänner ein Konkursverfahren – also Monate nach der Aufzeichnung der 2 Minuten 2 Millionen-Folge, die heute ausgestrahlt wird. Acht Dienstnehmer sind davon betroffen.

+++ Alles zum Thema 2 Minuten 2 Millionen & Livestream der Sendung +++

Joysys: Umsätze gingen seit 2017 drastisch zurück

Dabei lief es mit dem Kern-Produkt, dem „Chronocord“-Brustgurt, der laut Startup das genaueste mobile EKG bzw. HRV-Messgerät am Markt war, zunächst dem Vernehmen nach nicht schlecht. Man adressierte damit den professionellen Medizinbereich und erzielte noch im Jahr 2017 laut Insolvenz-Bericht des KSV1870 879.000 Euro Umsatz. Schon 2018 brach der Umsatz jedoch auf 471.000 Euro ein. 2019 ging er laut KSV1870 weiter zurück, wobei der Jahresabschluss noch ausstehe. Daran konnten auch weitere Wearables, etwa das für den Consumer-Markt gedachte im Frühjahr 2019 präsentierte Produkt „VivaVita“, ein Zündholzschachtel-großer Blutdruckmonitor, der über den Finger misst, nichts mehr ändern. 85.600 Euro Verlust machte Joysys 2018 – für 2019 stehen auch hier die Zahlen noch aus.

„Nicht rechtzeitig auf Marktveränderungen reagiert“

„Zahlreiche Versuche diesem Trend entgegenzuwirken (Senkung Kostenstruktur) zeigten nicht die erforderliche Verbesserung des Betriebsergebnisses. Der Markt für Medizintechnik ist sehr schwankend, aufgrund der hohen Spezialisierung der Produkte konnte nicht rechtzeitig auf Marktveränderungen reagiert werden. Zur Fertigstellung und Zertifizierung von entwickelten Produkten waren höhere Ressourcen notwendig als veranschlagt. Projekte waren nicht rentabel, Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung traten ein“, heißt es dazu Seitens des Unternehmens auf der Seite des KSV1870.

400.000 Euro Verbindlichkeiten bei Joysys – Aktiva unklar

Das Konkursverfahren eröffnete Joysys dann am 17. Jänner. Verbindlichkeiten (Passiva) von rund 400.000 Euro standen dabei laut Angaben des Unternehmens, die der KSV1870 ohne Gewähr veröffentlichte, Aktiva von rund 99.000 Euro (Patent- und Lizenzrechte – Buchwert) entgegen. Vom Alpenländischen Kreditorenverband (akv) heißt es in dem Zusammenhang: „An Aktiva sind lediglich Patent- und Lizenzrechte vorhanden, wobei hier die Werthaltigkeit derzeit nicht beurteilbar ist. Inwiefern eine Forschungsprämie bzw. Förderungen infolge der Insolvenz werthältig und einbringlich sind, bleibt vorerst abzuwarten“.

Vom akv gibt es auch genauere Angaben zur Zusammensetzung der Passiva: „Die Verbindlichkeiten betragen laut vorgelegtem Vermögensstatus rund 400.000 Euro, wovon jedoch rund 150.000 Euro auf die Minderheitsgesellschafterin entfallen, sodass hier möglicherweise ein eigenkapitalersetzendes Darlehen vorliegt. Rund 165.000 Euro entfallen auf Bankverbindlichkeiten, wobei hier Drittsicherheiten teilweise gegeben sein dürften. Lieferanten schuldet man rund 60.000 Euro“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Joysys: Heutiger 2Min2Mio-Teilnehmer ging schon im Jänner in Konkurs

Wie sich das MedTech-Startup Joysys heute Abend bei 2 Minuten 2 Millionen schlägt, bleibt noch bis zur Ausstrahlung ein Geheimnis. In diesem Fall kann aber vorab mit einer gewissen Sicherheit gesagt werden: Ein Investment gibt es nicht – zumindest keines, das letztlich zustande gekommen ist. Denn das 2014 gegründete Unternehmen, das mit kompakten Geräten zur Messung der Herzratenvariabilität (HRV) zu Präventions-Zwecken auf dem Markt war, eröffnete bereits Mitte Jänner ein Konkursverfahren – also Monate nach der Aufzeichnung der 2 Minuten 2 Millionen-Folge, die heute ausgestrahlt wird. Man adressierte damit den professionellen Medizinbereich und erzielte noch im Jahr 2017 laut Insolvenz-Bericht des KSV1870 879.000 Euro Umsatz. Schon 2018 brach der Umsatz jedoch auf 471.000 Euro ein und ging in Folge noch weiter zurück.

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