21.07.2021

Jokr: Instant Retail Player sichert sich 170 Millionen Dollar-Investment

Erst vor drei Monaten gestartet, sammelt der von Foodpanda-Gründer Ralf Wenzel entwickelte Online-Lieferdienst Jokr mit seinem neuen Konzept der Zustellung in nur 15 Minuten 170 Millionen Dollar in den USA ein. Damit soll die Expansion weiter vorangetrieben werden.
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Ralf Wenzel Jokr
Ralf Wenzel (l.) ist mit Jokr auf Erfolgskurs.
© Jokr/Max Manavi-Huber

Die Zustellung von Lebensmitteln boomt, auch wenn sie in Österreich selbst noch in den Kinderschuhen steckt. Um das zu ändern, drängen allerdings auch hierzulande immer mehr Player auf den Markt. Jüngstes Beispiel ist das amerikanische Startup Jokr, das sich mit seinem an den Kundenbedürfnissen orientierten Konzept, der Lebensmittelzustellung innerhalb von 15 Minuten sowie einer vergleichsweise großen Auswahl als einzigartig bezeichnet. Geleitet wird der neue E-Commerce-Player von einem erfahrenen Team rund um foodpanda-Gründer Ralf Wenzel und dem ehemaligen Deliveroo Top-Manager Lukas Grabenwöger – der brutkasten hat berichtet. In der Alpenrepublik erfolgte der Markteintritt vor Kurzem in Wien, aber auch andere Städte in Österreich hätten noch großes Potenzial, wie die Gründer betonen.

Namhafte Investoren an Bord

Um aber in Summe und damit auch international weiter zu wachsen, hat man nun eine Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von 170 Millionen Dollar abgeschlossen. Unterstützt wird die zu den größten der vergangenen Jahre zählende Runde von einigen der weltweit bedeutendsten Tech-Investoren, wie Jokr in einer Aussendung bekannt gibt. Angeführt von GGV Capital, Balderton Capital und Tiger Global Management, schlossen sich auch Activant Capital, Greycroft, Fabrice Grindas FJ Labs sowie Lateinamerikas auf Tech spezialisierte VC-Firmen Kaszek und Monashees an. HV Capital, der erste institutionelle Investor nach der Gründung, beteiligt sich ebenfalls an der Series-A-Runde und bekräftigt damit sein Engagement bei Jokr, nachdem er die Seed-Finanzierung angeführt hatte. Eine Neuerung gibt es auch im Vorstand des Unternehmens, dem künftig Hans Tung, Managing Partner bei GGV Capital, angehört.

Jokr-Gründer Ralf Wenzel freut sich über den Finanzierungserfolg: „Die heute bekannt gegebene Investition wird uns in die Lage versetzen, unsere Expansion in einem noch nie dagewesenen Tempo fortzusetzen, während wir Jokr weiter zur führenden Plattform für eine neue Generation des Online-Shoppings ausbauen, mit sofortiger Lieferung, einem Fokus auf lokale Produktangebote und nachhaltigeren Liefer- und Lieferketten. Wir sind stolz darauf, mit einer so angesehenen Gruppe von internationalen Tech-Investoren zusammenzuarbeiten, die uns dabei helfen, die enormen Chancen, die vor uns liegen, zu nutzen.“

Expansion im Fokus

Jokr hat seinen Hauptsitz in New York/USA und verfügt über weitere Niederlassungen in Lateinamerika und Europa. Seit der Aufnahme des Betriebs hat Jokr etwa einen Hub pro Tag in einer ständig wachsenden Liste von Städten eröffnet, darunter New York City (USA), São Paolo (Brasilien), Mexiko-Stadt (Mexiko), Bogota (Kolumbien), Lima (Peru), Warschau (Polen) und Wien (Österreich). Derzeit verfügt der Online-Lieferdienst über 100 Hubs weltweit, wobei sich das gesamte Auftragsvolumen etwa alle zwei Wochen verdoppelt. Adressiert wird ein globaler Markt von mehr als 8 Milliarden Dollar im Lebensmittel- und Einzelhandelsbereich, von dem derzeit nur etwa 3 Prozent online sind.

Plattform für lokale Produzenten

Gemäß dem Motto „Think global – act local“ haben die Gründer neben bekannten Marken etablierter Player auch lokale Produzenten im Visier, um einen Beitrag für die Wertschöpfung im jeweiligen Land zu leisten. Mehr als die Hälfte der bestellten Waren stammt derzeit von lokalen Unternehmen, die durch die Kooperation mit Jokr ihre Reichweite vergrößern können, ohne selbst komplexe Logistik- und Liefernetzwerke aufbauen zu müssen. Durch die Zustellung innerhalb von nur 15 Minuten sei das Jokr-Konzept auch besonders nachhaltig. Die Kunden und Kundinnen hätten so die Möglichkeit wirklich nur das zu kaufen, was sie auch wirklich brauchen. Das wiederum spare nicht nur Zeit und Stress, sondern vermeide auch Abfall.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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