22.10.2018

HealthTech – “International gesehen sind wir noch ein Entwicklungsland”

Interview. RMA Gesundheit GmbH Geschäftsführer Johannes Oberndorfer sieht HealthTech-Startups in Österreich auf einem guten Weg.
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RMA: Johannes Oberndorfer
(c) RMA: Johannes Oberndorfer

Gesundheitskommunikation ist die große Passion von Johannes Oberndorfer, seit drei Jahren Geschäftsführer der RMA (Regionalmedien Austria) Gesundheit GmbH. Zu dem Verlag gehören u. a. 127 RMA Wochenzeitungen, die zusammen mit aktuell knapp 50 Prozent Reichweite Österreichs reichweitenstärkstes Printmedium darstellen. RMA betreibt aber auch zwei Online-Gesundheitsportale. Eines davon ist gesund.at, Partner des brutkasten Meetup #HealthTech am 22. Oktober.

+++ Interview mit Andreas Brandstetter: “HealthTech als Chance begreifen” +++


Warum ist das Onlineportal gesund.at für HealthTech-Startups interessant?

Johannes Oberndorfer: gesund.at legt den Fokus auf die Gesundheitsprävention. Neue Technologien sind auf diesem Gebiet immer brennend interessant und häufig stecken Startups hinter diesen Innovationen. Wir haben eine riesige Facebook-Community, die mit über 70.000 Freunden zu den größten in Österreich rund um das Thema Gesundheit zählt. Eine optimale Voraussetzungen, dass HealthTech-Aktivitäten über uns als Kommunikationsplattform in der Öffentlichkeit ankommen.

Wie entwickelt sich die HealthTech-Startup-Szene in Österreich?

Generell sehe ich die Entwicklung sehr positiv, denn in Österreich wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, die zulassen, dass Unternehmen den Schritt zur Innovation wagen.

Was zählt zu diesen Rahmenbedingungen?

Die Möglichkeit, dass sich Startups mit starken Partnern verknüpfen können. Mit der Gründung des Health Hub Vienna, bei dem wir auch Medienpartner sind, wird gerade ein sehr spannendes und nachhaltiges Konzept für den Wirtschaftsstandort Österreich entwickelt. Die Nähe zu wichtigen Partnern, wie etwa Uniqa, Pfizer und der Med Uni Wien, vernetzen bereits vom Start weg die wichtigsten Partner miteinander und schaffen die Grundlage, dass sich HealthTech-Startups in Wien nicht nur ansiedeln, sondern langfristig hier bleiben und dazu beitragen, unser Gesundheitssystem effizienter zu machen.

Betrifft die gute Entwicklung von HealthTech-Startups ausschließlich Wien?

Wien ist sicher der Kopf. Aber es tut sich auch in den Bundesländern einiges. So sind zum Beispiel bei der Med Uni Graz. Sie unternimmt große Bemühungen, Partner für HealthTech-Startups zu sein. Überall dort, wo Lehre stattfindet, besteht großes Potenzial für die Umsetzung innovativer Ideen.

Wie weit ist Österreichs HealthTech-Szene im internationalen Vergleich?

International gesehen sind wir noch ein Entwicklungsland und haben viel Nachholbedarf.

Was erhoffen Sie sich vom brutkasten Meetup #Healthtech?

Meine Erwartungshaltung ist positiv abwartend. Auf der einen Seite freue ich mich auf viele interessante Gespräche, auf der anderen Seite wünsche ich mir, dass unsere Marke gesund.at noch stärker als innovatives Gesundheitsportal mit qualitativem Content wahrgenommen wird. Wir sehen uns auch immer mehr als Agentur, weil wir beraten in Richtung 360-Grad-Kommunikation unsere Partner und dafür benötigt man Innovation. Deshalb wollen wir uns stark mit der Startup-Szene vernetzen und verzahnen

Es ist also ein Geben und Nehmen?

Auf jeden Fall. Wir schaffen als Verlag eine Öffentlichkeit für die Startups und gleichzeitig können wir sehr viel wechselseitig voneinander lernen. Deshalb freuen wir uns sehr über die Kooperation bei dem kommenden HealthTech Meetup.

⇒ brutkasten Meetup #HealthTech

⇒ gesund.at

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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