10.07.2025
FUSSBALL-HR

JobTreffer-Spin-off MatchupZ gewinnt österreichischen Zweitligisten als Kunden

Das Spin-off von JobTreffer namens MatchupZ soll es als "Transfer- und Scouting-Tool" Vereinen ermöglichen, die am besten geeigneten Spieler:innen zum Verein zu bringen.
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JobTreffer, MatchupZ, Admira Wacker
© JobTreffer - (v.l.) Ralf Muhr, Sportdirektor Admira Wacker, Martin Kügler, CEO & Gründer von JobTreffer und Christian Tschida, Präsident Admira Wacker.

Das Wiener HR-Startup JobTreffer erreichte jüngst einen Meilenstein beim jährlich wiederkehrenden Umsatz (100.000 Euro ARR) wie brutkasten berichtete. Parallel dazu startet das Unternehmen mit MatchupZ ein Spin-off im Sportbereich. Mit dem Ziel, ein digitales Matching zwischen Spieler:innen und Fußballvereinen – basierend auf dem Erwartungshaltungsabgleich – zu etablieren.

MatchupZ: Übertragung der JobTreffer-Matching-Technologie auf den Fußball

Dabei ist Admira Wacker der erste Profi-Verein, den man als Kunden gewinnen konnte; weitere renommierte Clubs befinden sich in Gesprächen.

„Unser Ziel war es immer, Recruiting neu zu denken – mit einem klaren Fokus auf Passung und Erwartungstransparenz. Dass wir den Product-Market-Fit so früh erreichen konnten, bestätigt die Wirksamkeit unseres Tools. Mit MatchupZ erschließen wir nun eine neue Branche und übertragen unsere Matching-Technologie auf den Fußball“, erklärt Martin Kügler, CEO & Gründer von JobTreffer. „Aktuell bereiten wir die Gründung einer eigenen MatchupZ GmbH vor. Dabei sind wir mit namhaften Persönlichkeiten aus dem Profisport in konkreten Beteiligungsgesprächen – auch mehrere Investoren haben bereits ihr Interesse bekundet.“

Vorselektion

Konkret legen Spieler:innen und Vereine über MatchupZ ihre Erwartungen, Wünsche und Anforderungen aneinander offen. Das Tool analysiert diese Profile und zeigt, ob ein „Matching“ gegeben ist. Vereine sollen so schon vor dem persönlichen Erstkontakt eruieren, ob ein:e Spieler:in wirklich zum Team passt. Sportlich, menschlich und kulturell, wie auch Christian Tschida, Präsident von Admira Wacker, beschreibt.

„MatchupZ gibt Admira die Möglichkeit, schon vor dem ersten Gespräch zu prüfen, ob Spieler auch zu uns passen. Durch die Verwendung von MatchupZ können wir mit einer gezielten Vorselektion zeiteffizient die besten Spieler zur Admira bringen, die unser Team nicht nur spielerisch, sondern ganzheitlich optimal ergänzen“, sagt er.

Für Ralf Muhr, Sportdirektor beim neunfachen österreichischen Meister, bietet die Kooperation ebenfalls eine essentielle Neuerung:“ Wir waren von Anfang an in die Entwicklung von MatchupZ eingebunden – und haben schon in der Testphase das enorme Potenzial erkannt. Für uns war klar: Dieses Tool verändert Gespräche mit Spieler:innen grundlegend. Es spart nicht nur Zeit, sondern schafft eine neue Qualität in der Kommunikation, um Erwartungshaltungsunterschiede schnell besprechen zu können. Dadurch können wir bei Transfers den ‚perfect fit‘ messen, aber auch unsere bestehenden Spieler schneller in die Performancephase bringen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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