12.04.2024
HR

JobRocker: Wiener HR-Startup meldet Konkurs mit 2,3 Mio. Euro Schulden an

JobRocker bezeichnete sich noch vor einigen Jahren als "am schnellesten wachsendes HR-Startup Europas". Nun wurde Konkurs angemeldet.
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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Job-Matching via Algorithmus – was heute bereits zum Alltag im HR-Bereich gehört, war 2016, als das Wiener Startup JobRocker gegründet wurde, noch ziemlich neu. Kandidat:innen können auf der Plattform des Unternehmens gratis ihre Daten hochladen, um sich finden zu lassen. Von seinen Business-Kunden lässt sich das Startup die Vermittlung passender Arbeitskräfte – wie im Headhunting-Bereich üblich – gut bezahlen. Entscheidend im Konzept ist die Kombination aus der Vorarbeit des Algorithmus und klassischer Headhunting-Arbeit durch Betreuer:innen, wurde vom Unternehmen immer wieder betont.

2018 „am schnellsten wachsendes HR-Startup in Europa“

Das Konzept, bei dem auch im vorigen Jahrzehnt bereits KI zum Einsatz kam, überzeugte schon knapp nach der Gründung mehrere Investoren. 2017 machte JobRocker mit einem – damals in Österreich keineswegs alltäglichen – Millioneninvestment auf sich aufmerksam. Bereits 2018 folgte ein weiteres. Damals zählte das Startup bereits 400 Kunden und 65 Mitarbeiter:innen und bezeichnete sich selbst als „am schnellsten wachsendes HR-Startup in Europa“. Auch das Business-Modell schien gut zu funktionieren. „Das Investment ist reines Wachstumskapital für uns. Wir haben keine Burnrate“, sagte Gründer Günther Strenn damals. Operativ sei man bereits positiv, hieß es 2018. Die Deutschland-Expansion sei bereits in Gange.

JobRocker reichte Konkursantrag ein

Seitdem wurde es jedoch medial leiser um JobRocker. Und scheinbar verschlechterte sich die finanzielle Situation zuletzt drastisch. Denn wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV vermelden, reichte das Startup gestern einen Konkursantrag ein. Eine Fortführung des Unternehmens ist also nicht geplant. brutkasten erreichte Gründer Günther Strenn, dieser will sich jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich äußern.

Anm.: Die folgende Passage des Artikels wurde nachträglich hinzugefügt:

„Ab Dezember 2023 kam der Geschäftsbetrieb de facto zum Erliegen“

Genauere Angaben zur Insolvenzursache führt die Tageszeitung Kurier mit Berufung auf Creditreform an. „Aufgrund interner Restrukturierungsmaßnahmen konnte trotz der Covid-19-Pandemie und dem wirtschaftlichen Einbruch infolge ein positives operatives Ergebnis erwirtschaftet werden. Ab Dezember 2023 kam der Geschäftsbetrieb aber de facto zum Erliegen und wurden der Antragstellerin durch den Gesellschafter Günther Strenn Gesellschafterdarlehen für den Fortbetrieb zur Verfügung gestellt“, heiße es im Insolvenzantrag, „Ab September wurden Verhandlungen mit potenziellen Käufern zwecks Übernahme der Antragstellerin geführt. Diese verliefen aufgrund der immer schlechter werdenden allgemeinen Wirtschaftslage negativ.“ Zuletzt habe ein potenzieller Interessent, ein Zeitungsverlag, einen Ankauf abgesagt.

JobRocker laut Insolvenzantrag mit 2,278 Mio. Euro Schulden

Die Schulden werden im Antrag mit 2,278 Millionen Euro beziffert. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Bilanzverlust demnach 3,774 Millionen Euro und das negative Eigenkapital 1,469 Millionen Euro. Gründer Günther Strenn habe es abgelehnt, weitere Darlehen zu gewähren, weil keine Verbesserung der operativen Geschäftstätigkeit absehbar gewesen sei.

Gründer Strenn gab „harte Patronatserklärung“ ab

Er will allerdings nun für die Insolvenz bezahlen, wie es laut Kurier im Anhang zur Bilanz 2022 heißt: „Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes liegt nicht vor. Der Gesellschafter Günther Strenn hat verbindlich erklärt, die Finanzierung der Gesellschaft zumindest bis zur Beseitigung der insolvenzrechtlichen Überschuldung zu sichern (harte Patronatserklärung), und in Höhe der jeweils bestehenden Überschuldung mit Forderungen an die Gesellschaft, die zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 289.859,51 bestanden, hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurückzutreten (Nachrangigkeitserklärung im Sinne des § 67 IO).“

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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