22.12.2022

Zweiter großer Jobabbau und Vorwürfe: Das sagt GoStudent

GoStudent steht erneut in der Kritik, nachdem eine zweite Welle von Kündigungen publik geworden ist. Dem brutkasten und weiteren Medien wurden von einer anonymen Gruppe von ehemaligen Mitarbeiter:innen interne Informationen zugespielt, die mit Vorwürfen unterlegt sind.
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GoStudent, GoVR Kündigungen, Kündigung, Massenkündigungen,, Ohswald, Müller,
(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Durch einen Bericht im Business Insider in dieser Woche (der brutkasten berichtete) wurde bekannt: Das österreichische Unicorn GoStudent muss zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres zahlreiche Mitarbeiter:innen abbauen. Pikant dabei: Ex-Arbeitnehmer:innen spielten zahlreichen Medien anonym Interna zu.

GoStudent-Gerücht: In Österreich 200 Personen vor Kündigung?

So wird medial u.a. gemutmaßt, dass es global über 600 Mitarbeiter:innen (in Österreich rund 200) treffen wird, eine neue niedere Bewertungsrunde für nächstes Jahr ansteht, und dass man für unrealistische Wachstumsvorhaben nun den Preis zahle – vor rund drei Wochen hat GoStudent den deutschen Nachhilfe-Marktführer Studienkreis übernommen.

Freigestellte Personen berichteten im Handelsblatt von einer „Stimmung à la Horrorfilm“ im Büro und dass sie die beiden Founder, Ohswald und Gregor Müller „so kalt wie noch nie“ erlebt hätten.

Zudem soll laut der deutschen Wirtschaftszeitung die inoffizielle Bewertung des Unicorns von drei Milliarden US-Dollar auf 1,7 Milliarden US-Dollar gefallen sein. Bei der jüngsten Finanzierungsrunde im Januar war GoStudent drei Milliarden Euro wert, jetzt jedoch habe das Handelsblatt aus internen Papieren eines Investors erfahren, dass mindestens ein großer Anteilseigner die Firma Ende Juni nur noch auf umgerechnet 1,7 Milliarden Euro taxiert hat.

Auch dem brutkasten wurden von einem Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter:innen interne Informationen per Mail zugespielt.

Laut diesen Interna soll Mitte Jänner 2023 die Belegschaft auf 1.240 Personen reduziert werden (bis zum Sommer beschäftigte GoStudent fast 2.000 Menschen). Am Standort Düsseldorf sollen demnach 95 Prozent bereits gekündigt worden sein – einzig ein paar Angestellte vom Sales- und Customer-Retention-Team seien übrig.

Studienkreis als Rettungs-Akquise? GoStudent dementiert

Locations in Kanada und Lateinamerika wurden demnach bereits geschlossen sein, Griechenland soll bald folgen – „dort wurde die Belegschaft um 70 Prozent schon letzte Woche gekündigt“, so die anonyme Quelle. GoStudent dementiert diese Behauptung: Es bestünden derzeit keine Pläne, weitere Märkte zu schließen. Die Information über eine angebliche Schließung des griechischen Marktes sei falsch, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber dem brutkasten.

Thematisiert werden außerdem bisher unbestätigten Outsourcing-Vorhaben, den Kundendienstes in die Türkei zu verlegen (die Leaks sprechen von Lohn-Dumping-Plänen) und wütenden Kunden, die angeben, niemanden zu erreichen. Bemerkenswert ist auch eine andere Aussage der Informanten aus den zugespielten Unterlagen: Dass das oben erwähnte Unternehmen Studienkreis „in letzter Minute akquiriert wurde, weil die profitabel sind und uns jetzt weiter finanzieren werden“, so das Zitat. Auch diese Darstellung ist laut GoStudent falsch. Die Übernahme ist demnach keineswegs kurzfristig abgewickelt worden, sondern war vielmehr seit vielen Monaten in Vorbereitung.

GPA-Aussendung bestätigt gestiegene Beratungsfälle und 200 Kündigungen

Weitere geleakte Informationen erwähnen zudem, wie der Standard beschreibt, dass bei einem Meeting, in dem eine ganze Abteilung mit 60 Leuten freigestellt wurde, Co-Founder Gregor Müller mit folgenden Worten das Treffen eröffnet haben soll: „Das wirtschaftliche Umfeld sei schlecht, man habe die eigenen Ziele nicht erreicht, deswegen bedauere er die ‚Reduzierung der Workforce‘, aber es müsse zum Wohl des Unternehmens sein.“

Auch von Druck auf gekündigte Mitarbeiter:innen, die eine einvernehmliche Kündigung angeboten bekommen haben – und innerhalb von vier Tagen hätten unterschreiben müssen, um nicht am 13. Jänner gekündigt zu werden – ist die Rede. Bis dahin gelte die Freistellung.

Die Gewerkschaft GPA veröffentlichte in diesem Sinne per Aussendung, dass sie derzeit vermehrt mit Beratungsfällen wegen Kündigungen beim Tech-Unternehmen GoStudent zu tun habe. „Das Unternehmen beabsichtigt nach Informationen der Gewerkschaft die Kündigung von knapp über 200 der insgesamt knapp 490 in Österreich beschäftigten Mitarbeiter:innen“, so die Meldung.

GPA-Rat an Mitarbeiter:innen

„Ein paar Tage vor Weihnachten fast die halbe Belegschaft zu informieren, dass der Jahreswechsel Arbeitslosigkeit bringt, ist ein fatales Vorgehen. Wenn sich die Geschäftsführung mit Expansionsbestrebungen übernommen hat, dann kann nicht ein Kahlschlag bei Jobs die erste Alternative sein“, sagt Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.

Und rät: „Wir bitten alle Beschäftigten, keine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses ungeprüft zu unterschreiben. Bitte kommen Sie zu uns in die Gewerkschaft und lassen Sie sich beraten, bevor sie möglicherweise um berechtigte Ansprüche umfallen! Hier zeigt sich die Bedeutung eines Betriebsrats. Wäre ein solcher vorhanden gewesen, hätte er bereits vor Wochen handeln können. Auch die Verhandlung eines Sozialplans wäre möglich gewesen.“

GoStudent selbst lässt auf Nachfrage mitteilen, dass Felix Ohswald heuer nicht mehr für ein Interview zur Verfügung stehe, sandte dem brutkasten aber ein schriftliches Statement zu.

GoStudent: „Müssen Pläne neu evaluieren“

Darin heißt es: „Das wirtschaftliche Klima hat sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert und die Kaufkraft von Verbraucher:innen in Europa ist auf einem Rekordtief. Das bedeutet, dass wir, wie viele andere Unternehmen auch, unsere Pläne für das kommende Jahr neu evaluieren müssen. Im Jahr 2023 werden wir uns voll und ganz auf unser zentrales Angebot konzentrieren: Die Bereitstellung von qualitativ hochwertiger Nachhilfe. Leider bedeutet dies auch, dass wir unser Unternehmen umstrukturieren müssen.“

Und weiter: „Leider werden wir uns schweren Herzens von einigen hervorragenden Mitarbeiter:innen verabschieden müssen. Wir haben diese Woche die entsprechenden Schritte eingeleitet. Diese Entscheidung ist uns sehr schwer gefallen. Wir sind allen betroffenen Mitarbeiter:innen für ihre harte Arbeit und ihren Einsatz sehr dankbar Wir glauben an unsere Vision, hochwertige Bildung für alle zugänglich zu machen. Wir sind in einer wirtschaftlich sehr soliden Position und zuversichtlich, dass wir mit diesen schwierigen, aber notwendigen Veränderungen die aktuellen Herausforderungen meistern werden.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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