10.03.2025
HIREBUDDY

Job weiterleiten und Geld verdienen: Wiener Startup will Recruiting-Prozesse vereinfachen

Das Wiener Startup Hirebuddy könnte künftig den Recruiting-Prozess in Unternehmen effizienter und kostengünstiger gestalten. Durch ein Empfehlungssystem können mehrere Parteien finanziell profitieren.
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Das Hirebuddy-Gründerteam (l.n.r): Rafael Lerchster, Markus Dreier, Felix Klooss und Leon Neubeck. © Hirebuddy

Die Jobsuche verläuft selten reibungslos: Lange Wartezeiten, fehlende Stellenanzeigen oder Absagen gehören für viele Bewerber:innen zum Alltag. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor der Herausforderung, offene Positionen zu besetzen. Besonders in Branchen wie der Pflege oder dem Handwerk ist es oft schwer, geeignete Fachkräfte zu finden. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind herkömmliche Recruiting-Prozesse zudem oft zu teuer und zeitaufwendig.

Ein Wiener Startup will diese Hürden nun aus dem Weg räumen. Mit seiner Plattform Hirebuddy bietet es eine maßgeschneiderte Lösung für KMU, die den Recruiting-Prozess laut Produktversprechen effizienter und zugänglicher machen soll. Dank eines Empfehlungssystems profitieren nicht nur Unternehmen und Bewerber:innen, sondern auch Dritte, die passende Personen für die Stelle vorschlagen. Wie das genau funktioniert, erklären die Co-Founder Rafael Lerchster und Markus Dreier im Gespräch mit brutkasten.

Jede:r kann Recruiter werden

In vielen Unternehmen erhalten interne Mitarbeitende eine Prämie, wenn sie passende Kandidat:innen für eine offene Stelle empfehlen. Hirebuddy geht noch einen Schritt weiter: Über die Plattform können Nutzer:innen Jobangebote mit ihren Freund:innen und Bekannten teilen und so selbst zum Recruiter werden. Wird eine empfohlene Person eingestellt, gibt es eine finanzielle Belohnung. Man müsse einfach nur den Joblink weiterleiten, um bei erfolgreicher Vermittlung Geld zu verdienen, erklärt Co-Founder Markus Dreier.

Dabei muss die Empfehlung nicht direkt erfolgen. Auch wenn ein Job über mehrere Ecken weitergeleitet wird, profitieren alle Beteiligten. In einer solchen Empfehlungskette erhält jede Person anteilig eine Belohnung – unabhängig davon, wie lang die Kette ist.

Aktuell 20 Pilotkunden

Unternehmen hinterlegen bei Hirebuddy eine fixe Provision, die anteilig an die sogenannten „Hirebuddies“ ausgezahlt wird, sobald eine offene Stelle erfolgreich besetzt wurde. 50 Prozent der Provision erhält die Person, die den oder die eingestellte:n Kandidat:in direkt empfohlen hat. Weitere 20 Prozent gehen an die Person, die den direkten Empfehlenden eingeladen hat und 12,5 Prozent erhält die Person, die den oder die Einlader:in eingeladen hat. Dieser Prozess setzt sich entlang der gesamten Empfehlungskette fort, sodass jede beteiligte Person abhängig von ihrer Position einen Anteil erhält. Bei bisherigen Pilotkunden beobachtet das Team, „dass es so zwischen zwei und drei Empfehler gibt“, sagt Dreier im Gespräch mit brutkasten. „Wir kümmern uns dann um die sichere Kommunikation und Auszahlung an diese Personen“.

Hirebuddy selbst behält ein Honorar ein, das „ebenfalls erst dann ausbezahlt wird, wenn die Person gefunden wurde und eine definierte Probezeit überstanden hat“, so Co-Founder Rafael Lerchster. Aktuell arbeitet das Startup mit 20 Pilotkunden, davon elf aus dem Pflegebereich mit Schwerpunkt am Standort Wien. „Wir möchten das ganze geographisch und branchentechnisch mal sehr klein starten in einer Nische. So können wir vor allem unsere Community aufbauen und uns dann Schritt für Schritt ausweiten. Erstmal nach Ostösterreich, dann ganz Österreich, dann gesamter DACH-Raum und dann hoffen wir, dass unser Produkt so gut funktioniert, dass man es recht schnell auf unterschiedliche Länder ausweiten kann“, sagt Lerchster.

Fokus auf „Effizienzgedanke und Unterstützung der Kleinen“

Besonders kleine Unternehmen würden von Hirebuddy profitieren, behaupten die Gründer. Da sie sich den klassischen Hiring-Prozess oft nicht leisten können und über weniger Ressourcen als große Unternehmen verfügen, bietet die Plattform eine effiziente und kostengünstige Alternative. Im Mittelpunkt stehe der „Effizienzgedanke und die Unterstützung der Kleinen“, sagt Dreier. „Man kann sich das so vorstellen, dass der KFZler ums Eck mit 15 Mitarbeitern oder das Pflegeheim in Niederösterreich mit 30 Mitarbeitern eine Stelle bei uns postet und dadurch tausende Recruiter bekommt, die durch die Provision die Stelle teilen.“

Dank dieses Ansatzes sei es möglich, innerhalb weniger Stunden nach Veröffentlichung eine passende Person für die offene Stelle zu finden. „Unser System nutzt die Kraft von Mitarbeiterempfehlungen und kombiniert diese mit einem einzigartigen Anreizsystem, das den Recruiting-Prozess nicht nur effizienter, sondern auch kostengünstiger macht“, heißt es seitens des Startups. Zudem sei die Plattform nicht auf Österreich beschränkt, wodurch auch Fachkräfte aus dem Ausland auf offene Stellen aufmerksam gemacht werden können – ein möglicher Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in Österreich.

Hirebuddy setzt auf Bootstrapping

Während seines Masterstudiums sammelte Rafael Lerchster selbst Erfahrung im Recruiting und stellte schnell fest: „20 oder 30 Prozent meiner täglichen Arbeitszeit oder vielleicht noch mehr, war Active Sourcing.“ Das ständige Anschreiben potenzieller Bewerber:innen über verschiedene Kanäle empfand er als „bisschen nervig, muss ich sagen, wenn man die ganze Zeit Leute aus dem Nichts anschreibt. Und dann habe ich mir überlegt, ob es nicht bessere Variante geben könnte, Kandidaten zu finden.“ Diese Überlegungen führten schließlich zur Idee, eine eigene Hiring-Plattform zu entwickeln, die genau diese „nervigen Tasks“ automatisiert.

Vor einem Jahr gründete er das Startup schließlich gemeinsam mit Markus Dreier, Leon Neubeck und Felix Klooss. Das Gründerteam bringt jahrelange Erfahrung aus der Personalvermittlung, dem HR-Tech-Bereich und der Softwareentwicklung mit. „Da waren irrsinnig viel Learnings dabei, einfach weil wir schnell rausgegangen sind und weil wir schnell getestet haben“, erzählt Lerchster.

Als Spin-off der Universität Wien hat das Hirebuddy-Team in den vergangenen Monaten intensiv an der Plattform gearbeitet, unterstützt vom Digital iLab (Marco Masia), dem WU Gründungszentrum und der Wirtschaftsagentur Wien. „Unsere Grundstrategie jetzt mal für 2025 ist Bootstrapping. Also wir versuchen jetzt mal keine externen Investoren reinzuholen“, sagt Dreier. „Was wir alle glauben, ist, dass das System an sich extrem schnell wachsen kann, eben durch diese Netzwerkeffekte. Wir glauben, dass sich Hirebuddy auch selbst finanzieren kann.“

Erste Erfolge: Jobs wurden schon erfolgreich besetzt

Dennoch verbergen sich hinter den ersten Schritten oft herausfordernde Zeiten. „Was wir schon jetzt auch gemerkt haben die letzten Monate, ist vor allem die Bekanntheit und dann auch das Vertrauen der Menschen in etwas zu gewinnen, was noch nicht bekannt ist, ist extrem schwierig“, so Lerchster. „Ich würde jetzt mal sagen, 90 Prozent der Unternehmen waren auch wirklich begeistert von der Idee. Teilweise scheitert es dann an verschiedenen festgefahrenen Prozessen, Budgets, was auch immer. Aber was wir sehen auf der B2B-Seite ist, dass das Produkt an sich sehr gut angenommen wird. Wo wir aktuell noch etwas größere Probleme sehen, ist die B2C-Seite, der Community-Aufbau.“

Trotz dieser Hürden kann Hirebuddy bereits erste Erfolge verbuchen: Die Plattform wächst laut eigenen Angaben stetig mit immer mehr Stellenanzeigen, Empfehler:innen und Bewerber:innen. Zudem konnten bereits erste offene Positionen erfolgreich mit passenden Kandidat:innen besetzt werden. „Unsere Vision ist es bei Hirebuddy, dass wir einen Jobpost veröffentlichen und dass dieser Jobpost innerhalb von 24 Stunden über unsere Community, über die Netzwerkeffekte zur passenden Person kommt“, sagt Markus Dreier im Gespräch mit brutkasten.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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