19.05.2020

Jentis: 400.000 Euro Investment für Wiener Web Analytics-Startup

Das im März dieses Jahrs gegründete Wiener Startup Jentis holt sich ein 400.000 Euro Seed-Investment von Markus Ertler, Hermann Futter und Michael Leissner.
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Jentis: Drei neue Investoren für Wiener Web Analytics-Startup
(c) Jentis: Die neuen Investoren Markus Ertler, Hermann Futter und Michael Leissner

Gerade einmal etwas mehr als zwei Monate ist die formelle Gründung des Wiener Startups Jentis mit seinem Web Analytics Tool her. Nun konnte man trotz Coronakrise ein sechsstelliges Seed-Investment verkünden. Die Business Angels Markus Ertler und Hermann Futter und der Wiener Rechtsanwalt Michael Leissner steigen mit insgesamt 400.000 Euro ein und erwerben laut öffentlich einsehbaren Firmendaten gemeinsam rund 14 Prozent Anteile.

+++ Aktuelle Startup-Investments +++

Jentis: Mehr Datenqualität und -schutz bei Google Analytics & Co

Das von Jentis entwickelte Tool soll eine 30 bis 50 Prozent bessere Datenqualität als gängige Web Analytics Tools wie Google Analytics haben. Denn bei diesen sei die Ungenauigkeit sehr hoch, sagen die Gründer – allesamt mit einschlägigem beruflichen Hintergrund. Zudem möchte das Startup damit punkten, dass die Nutzer “im Eigenbesitz ihrer Rohdaten bleiben”. Die Technologie basiert auf einem Twin-Browser-Modell: Dabei werden die gesamten Online-Daten, die gewöhnlich direkt an Google Analytics und Co. gestreamt werden, über einen eigens dafür entwickelten Twin-Browser geleitet. Da Jentis nur zwischengeschaltet ist können die gewohnten Tools mit besserer Datenqualität weiter genutzt werden. Die so gewonnenen Rohdaten sollen laut Jentis inbesondere Marketingabteilungen zu Gute kommen. Die Anwendungsmöglichkeiten seien vielfältig – angefangen von der Optimierung von Online Kampagnen über Conversion Optimierungen bis hin zu Machine-Learning und AI-basierten Anwendungen.

Coronakrise als Dämpfer – dennoch schnelle Verhandlungen

Das nun aufgestellte Kapital fließe vorwiegend in die Weiterentwicklung des Produkts, sagt Co-Founder Klaus Müller. Für dieses gebe es zwar noch kein konkretes Release-Datum, das MVP werde aber bereits genutzt und getestet. Die Coronakrise habe zwar einen deutlichen Dämpfer gebracht – “Viele interessierte Unternehmen haben ihre Leute auf Kurzarbeit gesendet und können jetzt nichts mit uns umsetzen”, so Müller gegenüber dem brutkasten. Die Kapitalrunde habe man aber trotz der Situation in sehr kurzer Zeit abschließen können. “Die Gespräche waren von Beginn an sehr professionell und von raschen verbindlichen Commitments geprägt”, sagt der Gründer.

Futter: “Skaleneffekte realistisch zu erwarten”

Der neu gewonnene Investor Markus Ertler, seines Zeichens Business Angel of the Year 2019, kommentiert in einer Aussendung: “Mich hat das fünfköpfige Gründerteam rund um Thomas Tauchner und Klaus Müller mit seiner breiten Fachexpertise im Online-Business sofort angesprochen. Daten sind der Treibstoff im Zeitalter von AI und die verbesserte Datenqualität durch Jentis trägt sehr viel Potenzial in sich”. Für Hermann Futter ist klar: “Mir ist es bei meinen Investitionen in Startups wichtig, dass sie ein klar abgegrenztes und technologisch anspruchsvolles Problem lösen wollen und echte Skaleneffekte realistisch zu erwarten sind. Bei Jentis hat mich beides zu 100 Prozent angesprochen und ich prognostiziere, dass in naher Zukunft viele der großen Webseiten diese Technologie im Marketing einsetzen werden”.

Anwalt Leissner: DSGVO ausschlaggebend für Jentis-Investment

Während Ertler und Futter jeweils bereits rund 30 Startup-Beteiligungen haben, ist diese für Michael Leissner die erste. Der Rechtsanwalt beurteilt die Lösung aus rechtlicher Sicht: “Schon bei der ersten Produktpräsentation sind mir das ausgeklügelte Konzept und die daraus resultierenden neuen Möglichkeiten für die gegenwärtige und zukünftige Umsetzung von DSGVO-konformen Datenströmen an Google, Facebook und Co. ins Auge gestochen. Dieses junge HighTech Unternehmen aus Österreich trifft den Nerv der Zeit”.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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Jentis: 400.000 Euro Investment für Wiener Web Analytics-Startup

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  • Bei gängigen Web Analytics Tools sei die Ungenauigkeit sehr hoch, sagen die Gründer – allesamt mit einschlägigem beruflichen Hintergrund.
  • Jentis erhöhe die Genauigkeit stark, zudem würden die Nutzer “im Eigenbesitz ihrer Rohdaten bleiben”.
  • Da Jentis nur zwischengeschaltet ist können die gewohnten Tools weiter genutzt werden.

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