17.12.2015

Wie man zum Jahresende Steuern spart

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Zum Jahresende gibt es steuertechnisch in jedem Unternehmen viel zu tun. Der Brutkasten und BDO haben Steuertipps zum Jahresende zusammengestellt.
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(c) grafikplusfoto - fotolia

Das Jahr geht zu Ende und damit rücken Steuererklärungen und Jahresabschlüsse näher. Grund genug, um noch einmal auf ein paar nützliche Steuertipps hinzuweisen, wodurch man sich vielleicht den einen oder anderen Steuer-Euro sparen kann:

Investitionen von Anlagevermögen

Bei Investitionen, die noch heuer getätigt werden, kann eine Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird noch vor dem 31.12.2015 in Betrieb genommen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Disposition über Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sie Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben können.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls Einkünfte steuern, indem sie Ausgaben vorziehen und Erträge verschieben. Dies gilt allerdings nicht für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden.

BDO-Steuertipp: Diesem Steuerspartipp kommt im heurigen Jahr besondere Bedeutung zu. Die Tarifstufen wurden nämlich mit der Steuerreform 2015/16 reduziert. Eine Verschiebung kann daher zu einer dauerhaften Steuerersparnis (und nicht nur einer Stundung) führen!

Steueroptimale Verlustverwertung

Seit der Veranlagung 2014 sind bei natürlichen Personen Verluste wieder mit 100 % der Einkünfte zu verrechnen. Das hat zum Nachteil: Die Vorteile der niedrigen Tarifstufen gehen verloren. Aber nur wenn die vortragsfähigen Verluste annähernd so hoch sind wie die gesamten Einkünfte.

BDO-Steuertipp: In dieser Situation sollte versucht werden, die Einkünfte bis zum Jahresende (zB durch Vorziehen von Einnahmen) noch entsprechend zu erhöhen.

+++Weitere Steuertipps: Keine Gesellschaftssteuer ab 2016+++

Forschungsprämie

Diese kann für Aufwendungen im Bereich der Grundlagenforschung oder angewandter und experimenteller Forschung beantragt werden. Die Prämie wird für 2016 von derzeit 10 % auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Höchstbetrag € 1.000.000) pro Jahr erhöht.

Gewinnfreibetrag

Allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, steht ein Gewinnfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag stellt eine steuerliche Entlastung dar. Er verringert die Bemessungsgrundlage des steuerlichen Ergebnisses. Bis € 30.000 stehen jedem 13 % (= € 3.900) als Grundfreibetrag zu.

Darüber sind Investitionen nötig, um den gestaffelten (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Als Investitionen kommen Wohnbauanleihen sowie abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren in Frage. Die Investitionen müssen bis 31.12.2015 getätigt werden.

Registrierkasse

Sollten Sie bereits heuer in eine neue Registrierkasse investiert haben, so können Sie eine Prämie iHv € 200 in Ihrer Steuererklärung 2015 beantragen.

+++Mehr zum Thema: Registrierkassa ab 2016+++

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer, sie sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto € 30.000 im laufenden Jahr noch überschreiten werden. Eine einmalige Überschneidung um 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich.

Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht nach GSVG

Gewerbetreibende und Ärzte die weniger als € 4.871,76 Einkünfte und weniger als € 30.000 Umsätze erzielen, können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2015 bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) einlangen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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mertel
Martin Mertel, MSc ist Steuerberater bei BDO.
simon
Mag. Carina Simon ist Steuerberaterin bei BDO.
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Lachsalternative soll durch Myoglobin noch authentischer werden. (c) Revo Foods

Dank Revo Foods ist „Lachs“ aus dem 3D-Drucker längst Realität. Nun plant das Wiener FoodTech-Unternehmen, seine vegane Lachsalternative optisch und geschmacklich noch näher an das Original heranzubringen. Das ermöglicht nun eine Partnerschaft mit dem belgischen Unternehmen Paleo. Eurostars unterstützt das gemeinsame Projekt mit einer Förderung von 2,2 Millionen Euro.

Gemeinsam setzen die beiden FoodTech-Startups auf die Entwicklung von Myoglobin für pflanzliche Fischalternativen. Dies soll durch die Kombination von Paleos Präzisionsfermentationstechnologie und Revo Foods 3D-Strukturierungstechnologie erreicht werden.

Myoglobin soll Revo Foods veganem Lachs mehr Authentizität verleihen

Das gemeinsame Projekt von Revo Foods und Paleo startete im August 2024 und ist auf zwei Jahre angelegt. Ziel ist es, ein speziell für pflanzlichen Lachs entwickeltes Myoglobin herzustellen und es in die Rezeptur von Revo Foods veganem Lachs zu integrieren. Die innovative 3D-Strukturierungstechnologie von Revo Foods ermöglicht die Kombination mehrerer Materialien in einem Produkt. Bisher basiert der vegane Lachs von Revo Foods auf Mycoprotein.

Das belgische FoodTech-Startup Paleo stellt das Myoglobin für den veganen Lachs mithilfe von Präzisionsfermentation her. Bei diesem Verfahren werden tierische Proteine mit Hilfe von Hefe produziert. Myoglobin ist ein Hämoprotein, das als essenziell für den authentischen Geschmack, die Farbe und die Textur von Fleisch gilt. Ursprünglich kommt dieses Protein in den Muskeln und roten Blutkörperchen von Tieren vor, doch es kann auch durch Fermentationsprozesse hergestellt werden. Neben dem Geschmack verleiht es pflanzlichen Fleischalternativen die charakteristische rote Farbe und das typische Aroma beim Kochen und Braten. Derzeit arbeitet Paleo an Myoglobin für Rindfleisch, Hühnchen, Thunfisch und sogar Mammut.

Myoglobin soll nachhaltige und gesunde Lachsalternative schaffen

Revo Foods und Paleo arbeiten daran, einen veganen Lachs zu entwickeln, der echtem Lachs noch ähnlicher sieht und einen authentischen Geschmack bietet. Das Protein Myoglobin soll hierbei „ein völlig neues Niveau kulinarischer Erlebnisse“ für pflanzliche Alternativen ermöglichen. Zusätzlich wird der Nährwert, insbesondere der Eisen- und Proteingehalt, durch die Verwendung von Myoglobin verbessert.

Der Produktionsprozess dieser veganen Lachsalternative erfolgt vollständig ohne den Einsatz von Tieren. Das Endprodukt ist gentechnikfrei. Die Verwendung von Myoglobin aus der Präzisionsfermentation kann nach Angaben der Unternehmen den ökologischen Fußabdruck weiter verringern und „einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz leisten“. Ebenso behauptet Revo Foods, dass ihre Fischalternativen im Vergleich zu konventionellen Fischprodukten bis zu 90 Prozent Frischwasser und 75 Prozent CO2 einsparen.

Veganer “Lachs” wird mit 2,2 Millionen Euro gefördert

Ende September eröffnete Revo Foods in Wien die „Taste Factory“ – die bislang größte Anlage für additive Lebensmittelproduktion mittels 3D-Druck. Bei voller Kapazität kann die Produktionsstätte monatlich bis zu 60 Tonnen Lebensmittel herstellen – brutkasten berichtete. Ihr neuestes, auf Pilzprotein basierende “Lachsfilet” ist seit Oktober dieses Jahres erhältlich. Dieses Produkt entstand in Kooperation mit dem schwedischen Unternehmen Mycorena und erhielt Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro, unter anderem auch durch das EU-Programm Eurostars.

Die nächste Förderung lässt nicht lange auf sich warten: Auch für das neue Projekt mit dem belgischen FoodTech Startup Paleo erhält Revo Foods Fördergelder. Diese Förderung in Höhe von 2,2 Millionen Euro kommt von dem Eureka Eurostars-Programm und soll die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen stärken.

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