17.12.2015

Wie man zum Jahresende Steuern spart

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Zum Jahresende gibt es steuertechnisch in jedem Unternehmen viel zu tun. Der Brutkasten und BDO haben Steuertipps zum Jahresende zusammengestellt.
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Das Jahr geht zu Ende und damit rücken Steuererklärungen und Jahresabschlüsse näher. Grund genug, um noch einmal auf ein paar nützliche Steuertipps hinzuweisen, wodurch man sich vielleicht den einen oder anderen Steuer-Euro sparen kann:

Investitionen von Anlagevermögen

Bei Investitionen, die noch heuer getätigt werden, kann eine Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird noch vor dem 31.12.2015 in Betrieb genommen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Disposition über Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sie Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben können.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls Einkünfte steuern, indem sie Ausgaben vorziehen und Erträge verschieben. Dies gilt allerdings nicht für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden.

BDO-Steuertipp: Diesem Steuerspartipp kommt im heurigen Jahr besondere Bedeutung zu. Die Tarifstufen wurden nämlich mit der Steuerreform 2015/16 reduziert. Eine Verschiebung kann daher zu einer dauerhaften Steuerersparnis (und nicht nur einer Stundung) führen!

Steueroptimale Verlustverwertung

Seit der Veranlagung 2014 sind bei natürlichen Personen Verluste wieder mit 100 % der Einkünfte zu verrechnen. Das hat zum Nachteil: Die Vorteile der niedrigen Tarifstufen gehen verloren. Aber nur wenn die vortragsfähigen Verluste annähernd so hoch sind wie die gesamten Einkünfte.

BDO-Steuertipp: In dieser Situation sollte versucht werden, die Einkünfte bis zum Jahresende (zB durch Vorziehen von Einnahmen) noch entsprechend zu erhöhen.

+++Weitere Steuertipps: Keine Gesellschaftssteuer ab 2016+++

Forschungsprämie

Diese kann für Aufwendungen im Bereich der Grundlagenforschung oder angewandter und experimenteller Forschung beantragt werden. Die Prämie wird für 2016 von derzeit 10 % auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Höchstbetrag € 1.000.000) pro Jahr erhöht.

Gewinnfreibetrag

Allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, steht ein Gewinnfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag stellt eine steuerliche Entlastung dar. Er verringert die Bemessungsgrundlage des steuerlichen Ergebnisses. Bis € 30.000 stehen jedem 13 % (= € 3.900) als Grundfreibetrag zu.

Darüber sind Investitionen nötig, um den gestaffelten (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Als Investitionen kommen Wohnbauanleihen sowie abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren in Frage. Die Investitionen müssen bis 31.12.2015 getätigt werden.

Registrierkasse

Sollten Sie bereits heuer in eine neue Registrierkasse investiert haben, so können Sie eine Prämie iHv € 200 in Ihrer Steuererklärung 2015 beantragen.

+++Mehr zum Thema: Registrierkassa ab 2016+++

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer, sie sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto € 30.000 im laufenden Jahr noch überschreiten werden. Eine einmalige Überschneidung um 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich.

Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht nach GSVG

Gewerbetreibende und Ärzte die weniger als € 4.871,76 Einkünfte und weniger als € 30.000 Umsätze erzielen, können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2015 bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) einlangen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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mertel
Martin Mertel, MSc ist Steuerberater bei BDO.
simon
Mag. Carina Simon ist Steuerberaterin bei BDO.
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Bürgermeister Kurt Wallner, LR Barbara Eibinger-Miedl, Minister Martin Polaschek, Vizerektor Helmut Antrekowitsch & ZAT-GF Remo Taferner (c) ZAT

Die Montanuniversität Leoben und das Zentrum für angewandte Technologie (ZAT) rufen einen neuen Inkubator für Startups ins Leben, der sich rein auf nachhaltige Gründungsinitiativen fokussiert: Das neue Green Startup Center an der Montanuniversität Leoben ist ein Green-High-Tech-Inkubator, der sich auf die Beratung und Begleitung von Green-HighTech-Startups spezialisiert. Aufgebaut wird das Center – unter anderem dank Unterstützung des Bildungsministeriums – mit einer Investitionssumme von sechs Millionen Euro.

Green Startup Center fördert GreenTech Startups in der Steiermark

Ankerprojekt für den Push grüner Innovationen in der Steiermark war der Start des Projekts “Green Startupmark” im August 2023. Damit wurden am ZAT über fünfzehn Gründungsinteressierte und Teams mit diversen Beratungseinheiten gefördert und auf dem Weg zur Gründung begleitet.

Nun setzt das ZAT den nächsten Schritt, um die Gründungsbegleitung von HighTech-Innovationen zu professionalisieren. Am Standort des ZAT – konkret an der Montanuniversität in Leoben – entsteht mit dem Green Startup Center ein neuer Inkubator für grüne Startups und Spinoffs. Das Center soll einen “Raum für Studierenden-Services” bieten. Ab der Fertigstellung rechne man mit einer flexibel nutzbaren Arbeitsfläche von rund 1.500 Quadratmetern.

Inkubator schafft 100 neue Arbeitsplätze

Mit dem neuen Inkubator – nach eigenen Angaben in Österreich der erste seiner Art – sollen in der Region außerdem bis zu 100 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Geboten wird zudem eine “speziell ausgestattete Prototypenwerkstatt, die es Gründer:innen ermöglicht, ihre Ideen in reale Anwendungen zu überführen”, wie das ZAT in einer Pressemeldung schreibt.

Mit dem Green Startup Center sei man indes Teil “der überregionalen Bemühungen, die Region Obersteiermark als Hub für umweltbewusste und technologieorientierte Neugründungen zu etablieren”. Dabei will man “einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Transformation der steirischen Wirtschaft” leisten.

4,4 Millionen Euro vom Bildungsministerium

Das genannte Volumen zum Center-Aufbau beträgt rund sechs Millionen Euro. Davon stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) rund 4,4 Millionen Euro zur Verfügung und “leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Intensivierung der Startup- und Gründungsaktivitäten der Montanuniversität Leoben”, wie Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einer Aussendung zitiert wird. Das “stärkt nachhaltige Gründungsinitiativen in der Steiermark”, so Polaschek, “und davon profitieren Studierende, die ihre Idee nach dem Studium weiterverfolgen und umsetzen könnten.”

Was Gründer:innen geboten wird

Founder:innen und all jene, die es werden wollen, finden im Green Startup Center Betreuungsangebote, die sie von der Ideen-Konzeption bis hin zur Marktreife unterstützen sollen. Profitabel sei das Angebot insbesondere aufgrund der “intensiven Begleitung durch Expert:innen”, der Infrastruktur vor Ort sowie dem Zugang zu Netzwerken. Außerdem stehen dem Center insgesamt weitere sechs Millionen Euro zur Förderung von Startups zur Verfügung, wie das ZAT gegenüber brutkasten bestätigt.

Auch Remo Taferner, Geschäftsführer des ZAT Leoben, meldet sich im Zuge der Center-Eröffnung zu Wort: “Mit dem Green Startup Center wollen wir ein attraktives Umfeld schaffen, das zukunftsweisende Projekte und Technologien fördert und die Montanuniversität Leoben als zentralen Partner für grüne Innovationen positioniert.”

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