17.12.2015

Wie man zum Jahresende Steuern spart

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Zum Jahresende gibt es steuertechnisch in jedem Unternehmen viel zu tun. Der Brutkasten und BDO haben Steuertipps zum Jahresende zusammengestellt.
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(c) grafikplusfoto - fotolia

Das Jahr geht zu Ende und damit rücken Steuererklärungen und Jahresabschlüsse näher. Grund genug, um noch einmal auf ein paar nützliche Steuertipps hinzuweisen, wodurch man sich vielleicht den einen oder anderen Steuer-Euro sparen kann:

Investitionen von Anlagevermögen

Bei Investitionen, die noch heuer getätigt werden, kann eine Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird noch vor dem 31.12.2015 in Betrieb genommen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Disposition über Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sie Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben können.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls Einkünfte steuern, indem sie Ausgaben vorziehen und Erträge verschieben. Dies gilt allerdings nicht für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden.

BDO-Steuertipp: Diesem Steuerspartipp kommt im heurigen Jahr besondere Bedeutung zu. Die Tarifstufen wurden nämlich mit der Steuerreform 2015/16 reduziert. Eine Verschiebung kann daher zu einer dauerhaften Steuerersparnis (und nicht nur einer Stundung) führen!

Steueroptimale Verlustverwertung

Seit der Veranlagung 2014 sind bei natürlichen Personen Verluste wieder mit 100 % der Einkünfte zu verrechnen. Das hat zum Nachteil: Die Vorteile der niedrigen Tarifstufen gehen verloren. Aber nur wenn die vortragsfähigen Verluste annähernd so hoch sind wie die gesamten Einkünfte.

BDO-Steuertipp: In dieser Situation sollte versucht werden, die Einkünfte bis zum Jahresende (zB durch Vorziehen von Einnahmen) noch entsprechend zu erhöhen.

+++Weitere Steuertipps: Keine Gesellschaftssteuer ab 2016+++

Forschungsprämie

Diese kann für Aufwendungen im Bereich der Grundlagenforschung oder angewandter und experimenteller Forschung beantragt werden. Die Prämie wird für 2016 von derzeit 10 % auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Höchstbetrag € 1.000.000) pro Jahr erhöht.

Gewinnfreibetrag

Allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, steht ein Gewinnfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag stellt eine steuerliche Entlastung dar. Er verringert die Bemessungsgrundlage des steuerlichen Ergebnisses. Bis € 30.000 stehen jedem 13 % (= € 3.900) als Grundfreibetrag zu.

Darüber sind Investitionen nötig, um den gestaffelten (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Als Investitionen kommen Wohnbauanleihen sowie abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren in Frage. Die Investitionen müssen bis 31.12.2015 getätigt werden.

Registrierkasse

Sollten Sie bereits heuer in eine neue Registrierkasse investiert haben, so können Sie eine Prämie iHv € 200 in Ihrer Steuererklärung 2015 beantragen.

+++Mehr zum Thema: Registrierkassa ab 2016+++

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer, sie sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto € 30.000 im laufenden Jahr noch überschreiten werden. Eine einmalige Überschneidung um 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich.

Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht nach GSVG

Gewerbetreibende und Ärzte die weniger als € 4.871,76 Einkünfte und weniger als € 30.000 Umsätze erzielen, können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2015 bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) einlangen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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mertel
Martin Mertel, MSc ist Steuerberater bei BDO.
simon
Mag. Carina Simon ist Steuerberaterin bei BDO.
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Beate Meinl-Reisinger und Christoph Wiederkehr
Beate Meinl-Reisinger und Christoph Wiederkehr | Foto: Neos Wien

Während in den USA unter der Trump-Administration wissenschaftliche Expertise in wichtigen Bereichen wie Klimaforschung zunehmend in den Hintergrund gedrängt wird, soll Wien die Chance ergreifen, zu einem globalen Zentrum für Spitzenforschung aufzusteigen. Eine von den Wiener NEOS vorgeschlagene Forschungsoffensive zielt darauf ab, führende Wissenschaftler:innen aus den Vereinigten Staaten und anderen Ländern in die österreichische Hauptstadt zu holen.

„Während Amerika die Wissenschaft ins Exil schickt, rollen wir in Wien den roten Teppich aus“, erklärt Bettina Emmerling, Wiener Vizebürgermeisterin und treibende Kraft hinter der Initiative.

Wien als Zufluchtsort für wissenschaftliche Exzellenz

Unter dem Motto „Trump fires, Wien hires“ sollen Wissenschaftler:innen in die Stadt geholt werden, die innovative Lösungen für die drängendsten globalen Herausforderungen unserer Zeit suchen – von Klimawandel bis Künstliche Intelligenz. „Wir wollen die klügsten Köpfe nach Wien bringen, um gemeinsam an einer besseren Zukunft zu arbeiten“, betont Emmerling.

Der Reformvorschlag umfasst gezielte Anwerbestrategien an amerikanischen Universitäten, ein spezielles Willkommenspaket für internationale Spitzenforscher mit Starthilfen für Wohnraum und Kinderbetreuung sowie umfangreiche Forschungsstipendien und moderne Infrastruktur. Zusätzlich sollen Kooperationen zwischen Universitäten und Privatwirtschaft verstärkt und administrative Hürden durch Schnellverfahren für wissenschaftliches Personal abgebaut werden.

„Während andere Städte rennen, spazieren wir“ 

Bettina Emmerling (Wiener Vizebürgermeisterin) und Selma Arapović (Klubobfrau NEOS Wien)

Mit der Forschungsoffensive wollen die NEOS an ihre bisherigen Erfolge in der Wiener Stadtregierung anknüpfen. „Wir haben auch in den letzten Jahren bewiesen, dass wir den Unterschied machen können – etwa durch die Einführung des kostenfreien Mittagessens für Schulkinder oder den massiven Investitionen in die Bildung, aber auch in den Bereichen Entlastung und Transparenz“, so Emmerling. Sie betont: Von den fünf Wahlversprechen, die NEOS 2020 zur Koalitionsbedingung gemacht haben, sind alle erfüllt.

Das Projekt steht im Einklang mit dem NEOS-Credo „Ganz ehrlich“. Mit diesem Versprechen bewerben sich die NEOS für fünf weitere Jahre der Fortschrittskoalition. Im Wahlkampf wollen sie die Probleme in Wien ehrlich ansprechen – etwa auch die Tatsache, dass Wien nicht unter den Top-Nationen im Bereich der Spitzenforschung gehört.  „Während andere Städte rennen, spazieren wir. Es ist Zeit, das Tempo zu erhöhen“, betont Emmerling.

Wien als Ort der Innovation und Offenheit

Erste konkrete Maßnahmen, darunter die Einrichtung eines speziellen Willkommensbüros für internationale Forscher:innen und die Ausschreibung von Forschungsstipendien, sollen bereits 2025 umgesetzt werden. „Wien war schon früher ein Ort der Innovation und Offenheit. Wir knüpfen an diese Tradition an und stärken gleichzeitig unsere Position im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe.“

Wer von Spitzenforschung und weiteren Bildungsthemen nicht genug kriegen kann, findet im Wahlprogramm der NEOS viele weitere Ideen, um Wien nach vorne zu bringen.

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