03.08.2021

IV & Accenture-Studie belegt: Die digitale Dividende ist KEIN Mythos

Eine aktuelle Studie von der Industriellenvereinigung & Accenture macht deutlich: Wer sich digitalisiert, steigert seinen Geschäftserfolg. Denn sowohl der Umsatz als auch die Produktivität von Unternehmen legen mit zunehmendem Digitalisierungsgrad zu.
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IV & Accenture
V.l.n.r.: IV-Chefökonom Christian Helmenstein, Michaela Zalesak, Researcherin des Economica Instituts, Michael Zettel, Country Managing Director Accenture Österreich und Philipp Krabb, Manager Research bei Accenture
© Daniel Mikkelsen

„Ja, es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen der Digitalisierung und dem Geschäftserfolg“, erklärt Accenture Österreich-Country Managing Director Michael Zettel anlässlich der Studienpräsentation „Die digitale Dividende“. Diese wurde gemeinsam mit der Industriellenvereinigung durchgeführt, um erstmals belastbar, empirisch und rigoros nachvollziehbar zu belegen, dass mit der Digitalisierung ein entsprechender Performance-Vorteil – die digitale Dividende – einhergeht.

Digitalisierungsgrad: 4 Stufen definiert

Und dieser Performance-Vorteil ist auch messbar, wie sich bei der Befragung der 112 Unternehmen zeigte, denn: „Konkret erreichen digitalisierte Unternehmen im Durchschnitt ein mehr als dreimal so hohes Umsatzwachstum im Vergleich zu nicht digitalisierten Unternehmen. Die Umsatzsteigerung pro Digitalisierungsstufe beträgt 8,3 Prozent“, so Christian Helmenstein, Chefökonom der Industriellenvereinigung.

Um Wahrnehmungsverzerrungen hinsichtlich des eigenen Digitalisierungsfortschritts entgegen zu wirken und sozial erwünschte Antworten bestmöglich zu vermeiden hat die Studie den Digitalisierungsgrad von Unternehmen in vier Stufen eingeteilt:

  • Stufe 0 = digital blind (Geschäftsprozesse und Datenspeicherung großteils papierbasiert)
  • Stufe 1 = digital abbilden (IKT wir im Bereich Arbeits- und Hilfsmittel eingesetzt
  • Stufe 2 = digital agieren (Datennutzung, digitale Prozessoptimierung, Entscheidungen liegen beim Menschen)
  • Stufe 3 = digital autonom (datenbasierte Produkte und Dienstleistungen werden verkauft, Prozesse sind automatisiert und datengestützt, Entscheidungen werden automatisiert getroffen)

Investitionen mehr Pflicht als Kür

Die Studie macht weiters deutlich: „Je höher der Digitalisierungsgrad ist, desto mehr Umsatzwachstum durch Digitalisierung ist zu erwarten. Das größte Potenzial haben damit nicht jene Unternehmen, die auf der Stufe 0 sind, sondern jene, die in der digitalen Transformation schon weit vorangegangen sind. Der Nutzen der
Digitalisierung potenziert sich, neuerliche Investitionen zahlen sich weiterhin aus“, untermauert Helmenstein. Das führt aber auch dazu, dass – so Zettel – der Gap zwischen Digitalisierungsvorreitern und Nachzüglern immer größer wird.

Der klare Appell lautet daher: Investitionen nicht als Kostenfaktor, sondern als Erfolgsfaktor zu sehen. Digitalisierung sei CEO-Sache und gehöre nicht in den Bereich des CFO. Wer mehr investiere, profitiere auch stärker – das habe die Studie laut Zettel und Helmenstein nicht nur eindrucksvoll ans Licht gebracht, sie liefere auch die Basis dafür, dass sich der Mut zu investieren auszahle.

Stärkung der heimischen Wertschöpfung

Außerdem hätten Investitionen in die Digitalisierung auch einen Mehrwert für die Gesellschaft und würden Vorteile in Form einer gesteigerten heimischen Wertschöpfungs- bzw. Fertigungstiefe bringen. „Wenn die heimischen Produktionsstandorte gestärkt werden, dann erfolgt weniger Know-how-Abfluss nach Asien und das wiederum macht Österreich im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähiger“, so Zettel.

Die Sorge, dass durch das Voranschreiten der Digitalisierung Arbeitsplätze verloren gehen würden, teilt Helmenstein nicht. Es werde keinesfalls zu einem Jobmangel kommen, wenngleich sich das Tätigkeitsfeld und aktuelle Arbeitsprofile stark verändern werden. Genau hier liege auch eine der großen Herausforderungen – die Menschen fit für die neuen Anforderungen zu machen. Dabei brauche es auch ein Umdenken im öffentlichen Bildungssystem und die Verankerung des Themas Digitalisierung in Kindergarten und Schule.

Zur Studie
Accenture hat gemeinsam mit der Industriellenvereinigung basierend auf den Daten zu Umsatz und Produktivität den mittelfristigen Zusammenhang zwischen dem Digitalisierungsgrad von Unternehmen und ihrem Geschäftserfolg untersucht. Befragt wurden 112 Unternehmen verschiedener Unternehmensgrößen und Branchen, insbesondere aus der Metallindustrie, dem Maschinenbau, der chemischen Industrie sowie der Bauwirtschaft. Reine Handelsunternehmen sind nicht enthalten. Bei der Auswahl der befragten Unternehmen wurde auf das IV-Konjunkturpanel zurückgegriffen. Unterstützung bei der Analyse gab es mittels statistisch-ökonometrischer Berechnungen vom Economica Institut für Wirtschaftsforschung.
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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