17.01.2024

Iurio: Grazer LegalTech-Startup gewinnt mit Liechtenstein ganzen Staat als Kunden

Über die Plattform von Iurio können juristische Handlungen sicher umgesetzt werden. Liechtenstein wird diese nun als E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten nutzen.
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Docpit- / Iurio-Führungsteam vlnr. Tobias Kellner (Lead Developer), Patrick Hofmann (CTO), Arnold Scherabon (CEO) | (c) Legal Tech Services GmbH 2023
Docpit-Führungsteam vlnr. Tobias Kellner (Lead Developer), Patrick Hofmann (CTO), Arnold Scherabon (CEO) | (c) Legal Tech Services GmbH 2023

Einen ganzen Staat als Kunden zu gewinnen, schaffen wohl wenige Startups. Dem 2017 von Arnold Scherabon und Patrick Hofmann gegründeten Grazer LegalTech-Unternehmen Iurio gelang nun genau das. Zugegeben, mit Liechtenstein ist es einer der kleinsten Staaten der Welt, der zum neuen Kunden wurde – allerdings einer, in dem das Produkt des Startups eine besondere Relevanz hat.

Konkurrenz zu Notarity, aber kein Konflikt mit Notariatskammer

Iurio ermöglicht über seine Plattform die sichere Abwicklung juristischer Handlungen, vor allem für Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Notar:innen. Damit steht das Unternehmen auch in Konkurrenz zum Wiener Startup Notarity, das die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen anbietet. Dieses befindet sich aktuell in einem Rechtsstreit mit der österreichischen Notariatskammer, wie brutkasten berichtete. In diesem Zusammenhang ist gewiss auch eine Anmerkung in der aktuellen Aussendung von Iurio zu verstehen: „An der Lösung von Iurio hat die heimische Notariatskammer bislang keine Bedenken geäußert.“

Iurio baut für Liechtenstein E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten

Genau im Feld notarieller Dienstleistungen konnte Iurio nun den Kleinstaat zwischen der Schweiz und Österreich bei einer Ausschreibung überzeugen. „Liechtenstein hat nach einer technischen Lösung für eine E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten gesucht“, erzählt Co-Founder Scherabon. Dass man die Ausschreibung gewonnen habe, sei das Resultat langer, gewissenhafter Arbeit. „Wir sind technisch in der Lage, exakt das gewünschte Produkt zu liefern. Zudem zählen bereits zahlreiche Notarinnen und Notare zu unserem Kundenstamm – wir kennen den Use Case also nicht nur, sondern haben ihn auch schon in unsere Software integriert“, so der Gründer.

Liechtenstein hat zwar nur rund 40.000 Einwohner:innen, jährlich werden aber mehr als 6.000 Notariatsakte abgewickelt. Ein wichtiger Faktor dafür: Viele Personen und Unternehmen aus dem Ausland – auch aus Österreich – verlagern ihre Finanzen aus steuerlichen Gründen in den eng an die Schweiz angebundenen Kleinstaat.

Bislang größter Kunde im Ausland

Nun habe man einen engen Zeitplan für die Umsetzung des Projekts, den man aber gut einhalten könne, heißt es von Iurio. Ab Mai 2024 müsse die Plattform einsatzbereit sein und werde zuvor an die spezifischen Anforderungen der Liechtensteiner Notariatskammer angepasst. „Das bedeutet beispielsweise die Integration der eID.li – der digitalen Identität des Fürstentums Liechtenstein (vergleichbar mit der ID Austria) – welche den Bürgerinnen und Bürgern direkten Zugriff auf die Plattform ermöglicht. Weiters erhalten neben dem Liechtensteiner Amt für Justiz auch sämtliche Notariate des Fürstentums einen eigenen Beglaubigungsbereich im System“, so das Grazer Startup.

Liechtenstein sei der bislang größte ausländische Kunde des Unternehmens, an dem Linde Digital 40 Prozent hält. Zu den bisherigen Referenzkunden zählen die weltweit tätige Anwaltskanzlei Fieldfisher, die österreichische Anwaltskanzlei SCWP Schindhelm und das Notariat Knechtel & Piskernik & Partner.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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