25.05.2022

Ukrainer:innen mildern IT-Fachkräfte-Problem bislang nicht

Die Hoffnung der Branche, dass viele IT-Fachkräfte unter den ukrainischen Geflüchteten sind, wird nicht erfüllt. Der brutkasten fragte nach.
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Unter den ukrainischen Geflüchteten in Österreich sind noch wenige IT-Fachkräfte
Unter den ukrainischen Geflüchteten in Österreich sind noch wenige IT-Fachkräfte | (c) nAdobe Stock - pronoia

Nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im März war in der heimischen IT-Branche die Hoffnung groß, dass der Krieg für sie zum sprichwörtlichen Glück im Unglück im IT-Fachkräfte-Thema werden würde. Zumindest einige der landesweit nach Schätzungen rund 24.000 offenen IT-Stellen wollte man mit ukrainischen Geflüchteten besetzen. Doch mehr als zwei Monate nach beginn des Krieges scheint sich dieser Wunsch nicht zu realisieren.

Zwar liegen noch keine konkreten Zahlen zur beruflichen Qualifikation der geflüchteten vor. Vom AMS heißt es gegenüber dem brutkasten auf Anfrage: „Wir verfügen leider noch nicht über valide Daten, die eine belastbare Aussage zu den Qualifikationen der aus der Ukraine geflüchteten Personen ermöglichen würden“. Doch legt etwa das bislang geringe Interesse an einem entsprechenden Programm des waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) nahe, dass unter den geflüchteten weniger IT-Fachkräfte sind, als erhofft.

„Bislang nur sehr wenige höchstqualifizierte MINT-Fachkräfte“

„Unter den ukrainischen Flüchtlingen in Wien sind bislang nur sehr wenige höchstqualifizierte MINT-Fachkräfte, trotzdem betreut die Beratungseinrichtung des waff erste Flüchtlinge mit sehr hohen Qualifikationen“, heißt es von waff-Sprecher Johann Baumgartner auf Anfrage des brutkasten. In der Beratungseinrichtung werde versucht, die Geflüchteten nach einer Kompetenzfeststellung mit Wiener Unternehmen zusammenzubringen. „Dabei werden die potenziellen Kandidaten auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet, auch bei Anerkennungs- und Nostrifizierungsverfahren  werden die Flüchtlinge unterstützt“, so Baumgartner.

Aktuell 830 ukrainische Geflüchtete mit Beschäftigungsbewilligung in Wien

Derzeit stehen sehr viele Geflüchtete (noch) nicht für den Arbeitsmarkt zu Verfügung. Wie aus Zahlen des waff hervorgeht, sind von den mehr als 21.500 ukrainischen Flüchtlingen in Wien aktuell rund 1.500 Personen beim AMS vorgemerkt, davon etwa 85 Prozent Frauen. Rund 830 haben die Beschäftigungsbewilligung bislang erhalten. Viele der Geflüchteten sind allerdings Kinder und kommen somit gar nicht infrage.

Genauer erläutert das Peter Huber vom Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo, dem Zahlen für ganz Österreich vorliegen. „Generell sind rund die Hälfte der Geflüchteten noch unter 18 Jahre alt, rund ein Viertel im Pflichtschulalter. Viele dieser Personen sind noch in Ausbildung und werden daher kaum arbeiten. Hier ist die Frage eher, wie man ihre Ausbildung sicher stellt“, so der Ökonom gegenüber dem brutkasten. Der Frauenanteil liege bei rund 70 Prozent, wobei viele davon Betreuungspflichten hätten und nun quasi Alleinerzieherinnen seien, weil ihre Männer in der Ukraine geblieben sind. Das erschwere die Arbeitsaufnahme.

Entlastung bei IT-Fachkräfte-Mangel „allenfalls mittelfristig zu erwarten“

Die Geflüchteten würden derzeit vor allem in Saisonjobs Arbeit finden, wobei die Anstiege der Beschäftigten im Vergleich zur Zahl an Geflüchteten noch gering sei. „Im April 2022 waren insgesamt nur um rund 1553 mehr Ukrainier:innen in Österreich beschäftigt als im April 2021“, sagt Huber. Die höchsten Zuwächse – jeweils auch nur im dreistelligen Bereich – gab es im Tourismus (+439), im Handel (+200) und im Gesundheits- und Sozialwesen (+178).

„Das ist auch nicht sehr überraschend. Die Geflüchteten müssen vor der Arbeitsaufnahme einmal ihren Wohnort finden, die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen und viele andere Lebensbereiche regeln. Erst dann können sie mit der Arbeitssuche beginnen. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass diese Zuwanderung eine unmittelbare Entlastung bei der gegenwärtig immer wieder kolportierten Arbeitskräfteknappheit bringt. Das wäre allenfalls mittelfristig zu erwarten“, analysiert Huber.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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