25.05.2022

Ukrainer:innen mildern IT-Fachkräfte-Problem bislang nicht

Die Hoffnung der Branche, dass viele IT-Fachkräfte unter den ukrainischen Geflüchteten sind, wird nicht erfüllt. Der brutkasten fragte nach.
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Unter den ukrainischen Geflüchteten in Österreich sind noch wenige IT-Fachkräfte
Unter den ukrainischen Geflüchteten in Österreich sind noch wenige IT-Fachkräfte | (c) nAdobe Stock - pronoia

Nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im März war in der heimischen IT-Branche die Hoffnung groß, dass der Krieg für sie zum sprichwörtlichen Glück im Unglück im IT-Fachkräfte-Thema werden würde. Zumindest einige der landesweit nach Schätzungen rund 24.000 offenen IT-Stellen wollte man mit ukrainischen Geflüchteten besetzen. Doch mehr als zwei Monate nach beginn des Krieges scheint sich dieser Wunsch nicht zu realisieren.

Zwar liegen noch keine konkreten Zahlen zur beruflichen Qualifikation der geflüchteten vor. Vom AMS heißt es gegenüber dem brutkasten auf Anfrage: „Wir verfügen leider noch nicht über valide Daten, die eine belastbare Aussage zu den Qualifikationen der aus der Ukraine geflüchteten Personen ermöglichen würden“. Doch legt etwa das bislang geringe Interesse an einem entsprechenden Programm des waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) nahe, dass unter den geflüchteten weniger IT-Fachkräfte sind, als erhofft.

„Bislang nur sehr wenige höchstqualifizierte MINT-Fachkräfte“

„Unter den ukrainischen Flüchtlingen in Wien sind bislang nur sehr wenige höchstqualifizierte MINT-Fachkräfte, trotzdem betreut die Beratungseinrichtung des waff erste Flüchtlinge mit sehr hohen Qualifikationen“, heißt es von waff-Sprecher Johann Baumgartner auf Anfrage des brutkasten. In der Beratungseinrichtung werde versucht, die Geflüchteten nach einer Kompetenzfeststellung mit Wiener Unternehmen zusammenzubringen. „Dabei werden die potenziellen Kandidaten auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet, auch bei Anerkennungs- und Nostrifizierungsverfahren  werden die Flüchtlinge unterstützt“, so Baumgartner.

Aktuell 830 ukrainische Geflüchtete mit Beschäftigungsbewilligung in Wien

Derzeit stehen sehr viele Geflüchtete (noch) nicht für den Arbeitsmarkt zu Verfügung. Wie aus Zahlen des waff hervorgeht, sind von den mehr als 21.500 ukrainischen Flüchtlingen in Wien aktuell rund 1.500 Personen beim AMS vorgemerkt, davon etwa 85 Prozent Frauen. Rund 830 haben die Beschäftigungsbewilligung bislang erhalten. Viele der Geflüchteten sind allerdings Kinder und kommen somit gar nicht infrage.

Genauer erläutert das Peter Huber vom Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo, dem Zahlen für ganz Österreich vorliegen. „Generell sind rund die Hälfte der Geflüchteten noch unter 18 Jahre alt, rund ein Viertel im Pflichtschulalter. Viele dieser Personen sind noch in Ausbildung und werden daher kaum arbeiten. Hier ist die Frage eher, wie man ihre Ausbildung sicher stellt“, so der Ökonom gegenüber dem brutkasten. Der Frauenanteil liege bei rund 70 Prozent, wobei viele davon Betreuungspflichten hätten und nun quasi Alleinerzieherinnen seien, weil ihre Männer in der Ukraine geblieben sind. Das erschwere die Arbeitsaufnahme.

Entlastung bei IT-Fachkräfte-Mangel „allenfalls mittelfristig zu erwarten“

Die Geflüchteten würden derzeit vor allem in Saisonjobs Arbeit finden, wobei die Anstiege der Beschäftigten im Vergleich zur Zahl an Geflüchteten noch gering sei. „Im April 2022 waren insgesamt nur um rund 1553 mehr Ukrainier:innen in Österreich beschäftigt als im April 2021“, sagt Huber. Die höchsten Zuwächse – jeweils auch nur im dreistelligen Bereich – gab es im Tourismus (+439), im Handel (+200) und im Gesundheits- und Sozialwesen (+178).

„Das ist auch nicht sehr überraschend. Die Geflüchteten müssen vor der Arbeitsaufnahme einmal ihren Wohnort finden, die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen und viele andere Lebensbereiche regeln. Erst dann können sie mit der Arbeitssuche beginnen. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass diese Zuwanderung eine unmittelbare Entlastung bei der gegenwärtig immer wieder kolportierten Arbeitskräfteknappheit bringt. Das wäre allenfalls mittelfristig zu erwarten“, analysiert Huber.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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