17.08.2020

Niemand „verdient“ es, Milliardär zu sein!

Ist Reichtum unmoralisch? Dieser einfach anmutenden, aber dennoch so komplexen gesellschaftlichen Frage, geht Mic Hirschbrich in seiner aktuellen Kolumne nach.
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Reichtum
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Reichtum lässt die wenigsten kalt. Erst dieser Tage vernahmen wir kritische Töne dazu auf unterschiedlichen Niveaus. Von den dumpfen, in antisemitische Codes gekleideten Forderungen nach einem „Aus des Großkapitals“ und Rufen wie „weg mit Soros, weg mit Rothschild, weg mit Rockefeller“ einer politisch noch unbekannten Aspirantin bis hin zu niveauvoll reflektierten Diskussionen im Rahmen des Symposiums der Salzburger Festspiele. Hofmannsthals Stück „Jedermann“ vom Sterben des reichen Mannes, lädt ein, sich auch über 2000 Jahre nach Platos und Senecas Tod, dem Thema „Reichtum und Gerechtigkeit“ zu widmen.

Selbst Zuckerberg hält seinen Reichtum für unethisch.

„Niemand verdient es, Milliardär zu sein.“ Mit dieser Aussage überraschte Mark Zuckerberg, als er auf sein Vermögen von 86 Milliarden Dollar angesprochen wurde, was den 36-jährigen zum fünft-reichsten Menschen des Planeten macht. „No one deserves to have that much money“, sagte er konkret. (Die genaue Übersetzung ist hier relevant, weil das Englische „to deserve“ sprachlich nicht zwingend einen monetären Bezug kennt, während das Deutsche „verdienen“ sowohl das finanzielle aber auch das moralische Verdienst meinen kann.) Aber worum geht´s bei der Frage?

Ist Reichtum unmoralisch?

In vielen politischen Debatten bekommt man den Eindruck vermittelt, Reichtum sei etwas Unmoralisches. Oft wird dies untermauert mit Statistiken. Es heißt dann zum Beispiel, ein Prozent der Weltbevölkerung besäßen fast die Hälfte des globalen Vermögens, während 2/3 der Menschheit zusammen nur fünf Prozent besäßen. Nur ist das in Beziehung setzen dieser Zahlen richtig? Die Armut der einen dem materiellen Erfolg der anderen gegenüberzustellen?

Google zum Beispiel entwickelt eine Suchmaschine, die in vielen Ländern über 90 Prozent Marktanteil hat. Keiner zwingt die User zur Nutzung von Google. Aber weil diese sich freiwillig dazu entscheiden, verdient die Mutter Alphabet Inc. sehr gut und macht die Gründer zu Milliardären. Facebook ist eine Plattform mit 2,3 Milliarden aktiven Usern. Und Amazon wird bald 300 Milliarden US-Dollar Umsatz machen, weil wir alle dort aus freien Stücken einkaufen. Der Reichtum der Gründer kommt daher, da diese in der Lage sind, Technologie zu bauen, die Milliarden an Menschen gerne kaufen oder nutzen. Ist es also legitim, dass Firmen, die ein Drittel der Weltbevölkerung erreichen und als Kunden binden können, reich werden und ihre Gründer zu Milliardären machen?

Nein, sagen viele. Es sei nicht legitim, da z.B. in den USA 40 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze leben und viele nur mit zwei Jobs ihr Auslangen finden würden. Menschen könnten nichts dafür, arm oder im falschen Land geboren zu werden oder keinen Zugang zu Bildung zu erhalten. Würde man Milliardäre und Millionäre höher besteuern, könnte man diesen armen Menschen etwas abgeben und das Steuersystem somit gerechter gestalten. Nun wird fast jeder dem Grundsatz zustimmen, dass jeder Mensch ein Anrecht auf eine Grundversorgung und ein würdevolles Leben hat, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit und seinem Schicksal. Aus diesem Blickwinkel heraus, hat sich in Europa der soziale Wohlfahrtsstaat etabliert. Auch in den USA werden die Debatten zur Vermögensbesteuerung immer kontroverser geführt.

Der überwiegende Teil des Vermögens eines Zuckerberg, Page, Gates oder Bezos liegt aber nicht in Form von Geld auf irgendwelchen Konten herum, sondern sie besitzen Aktien mit entsprechendem Geld-Äquivalent-Wert zu einem Stichtag. Ist man also der Ansicht, Zuckerberg solle keine 86 und Jeff Bezos keine 163 Milliarden Dollar besitzen, müsste man sie folglich zwingen, ihre Firmen zumindest teilweise zu verkaufen, um dann die Verkaufserlöse versteuern und umverteilen zu können. Und wo würden wir eine Grenze für diese staatliche Enteignung ziehen bzw. wo würden wir diese ansetzen? Bei einer absoluten Summe oder einem Prozentsatz am Eigentum? Ab wann darf der Staat sagen, die von dir gegründete Firma gehört ab Zeitpunkt X nicht mehr im Umfang Y dir?

Die Frage der Umverteilung wird oft missverstanden

In den meisten unserer Köpfe hat sich folgender Zusammenhang festgesetzt: Der Staat regelt, wer wieviel Geld zur Verfügung hat, mittels steuerlicher Umverteilung. Nimmt er den Reichen mehr weg, kann er den Armen mehr geben. Diesem Zusammenhang liegt (ungesagt) die Sichtweise einer begrenzten und fest zu verteilenden Geldmenge „M“ zugrunde. Diese Sicht schürt verständlicherweise Neid und setzt den falschen Fokus in unserer Debatte. Wahr ist vielmehr, man müsste nicht unbedingt den Reichen etwas wegnehmen, damit Ärmere mehr kriegten, denn es fehlt nicht am Geld bzw. der Geldmenge in unserem System. Es gibt – ganz im Gegenteil – derart viel Geld in unseren Finanzkreisläufen, dass wir nicht annehmen müssen, es sei quantitativ begrenzt.

Weltweit gibt es heute etwa 2.200 Dollar-Milliardäre sowie 18 Millionen Millionäre. Sollte es jetzt nächstes Jahr zum Beispiel doppelt oder zehn Mal so viele Milliardäre geben, bedeutet das nicht, dass um den Wert deren gestiegenen Vermögens, den anderen Menschen etwas genommen wurde. Die Welt könnte noch hundertmal so viele Millionäre und Milliardäre hervorbringen, ja Milliarden von Menschen aus der Armut holen, ohne dass man irgendwem etwas wegnehmen müsste. Dass es China in nur wenigen Jahrzehnten gelang, weit über eine Milliarde Menschen aus der Armut zu holen, lag nicht primär am Steuersystem oder dessen Umverteilungswirkung sondern an der volkswirtschaftlich steigenden Innovationskraft und der daraus gespeisten steigenden Produktivität, an der immer mehr Chinesen, vor allem in Form von Arbeitsplätzen, partizipieren konnten.

Diese Sicht ist entscheidend, denn sie ist nachhaltig. Die Herausforderung ist also, mehr Vermögen für mehr Menschen aufzubauen, indem viel mehr Menschen wirtschaftlich erfolgreich oder an erfolgreichen Unternehmen beteiligt werden. Wir müssten dafür freiwillig mehr Arbeitnehmer an der Produktivität beteiligen (mittels neuer ESOP´s statt klassischer AN-Beteiligungen), gemäß ihrer Leistung und geg. Risiken) und somit die scharfen Grenzen zwischen Eigentümern und Arbeitnehmern abflachen.

Wer sind heute die reichsten Menschen?

In diesem Zusammenhang gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Beginnen wir mit der schlechten, die kennen wir alle schon. Von den zehn reichsten Menschen der Erde kommt nur einer aus Europa, alle anderen aus den USA, mit nur einer weiteren Ausnahme. Die – aus meiner Sicht – gute Nachricht ist, sieben der zehn reichsten Menschen kommen direkt aus digitalen Innovationsunternehmen und auf den Plätzen weiter hinten geht es ähnlich weiter. Es ist gut, dass in unserer Welt Menschen nicht durch Raubzüge, Kriege oder Korruption derart reich werden, sondern dadurch, erfolgreiche Unternehmen zu gründen, die hunderttausende Arbeitsplätze schaffen und den BIP-Verlust durch „technologische Substitution“ wieder kompensieren. Innovation ist der nachhaltigste Motor unserer Welt, mit ihr geben wir Arbeit und mit ihr finanzieren wir wichtige soziale Transfers.

Fazit

Die beschriebene Gerechtigkeitsdebatte ist in den USA anders zu führen, als in den meisten europäischen Ländern, denn die steuerlichen Unterschiede sind mitunter bedeutend.
Die grundsätzliche Frage, muss ein Mensch einen gewissen Reichtum übersteigen können dürfen, ist spannend und relevant. Auch, da mit erstmaliger digitaler Skalierung einiger „the winner takes it all“-Unternehmen, – eben auch die „natürlichen Reichtumsgrenzen“ schier ausgehebelt scheinen. Damit könnte sich auch ein monetärer Machtfaktor einer bisher unbekannten Größe auf wenige Menschen konzentrieren. Hier wird es gute Lösungen im Sinne der Gesellschaft und dieser Unternehmen brauchen und keine hasserfüllten Klassenkämpfe, wie sie derzeit auf Social Media toben, begleitet von aberwitzig bis grotesk dummen Verschwörungstheorien.

Um abschließend nochmal zum Beginn des Artikels zurückzukehren: Es ist gottseidank heute verpönt, offen antisemitisch zu argumentieren. Offener Hass gegenüber reichen Menschen oder Unternehmen, diesen völlig undifferenziert böse Absichten und dunkle Geschäfte zu unterstellen, ist aber geradezu en vogue und in. Macht und potentiellen Missbrauch kontrollieren zu wollen ist wichtig und legitim. Erfolgreiche Menschen und Unternehmen, die Triebwerke starker Sozialstaaten, aber per se zu diskreditieren, klingt hingegen nach einer wenig tauglichen Zukunftsstrategie.

Über den Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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