07.08.2017

IST CUBE: Neuer 5 Mio Euro-Investmentfonds für Tech-Startups

Das Institute of Science and Technology Austria (IST) und eine Tochtergesellschaft von Lansdowne Partners starten einen neuen Investmentfonds. Finanziert werden Tech-Startups, die aus akademischer Forschung entstehen.
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(c) IST Austria: Das Hauptgebäude des IST Austria.

Das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria), mit Sitz im niederösterreichischen Maria Gugging, machte bei seiner Gründung vor 10 Jahren mit dem Anspruch, eine Elite-Uni sein zu wollen, Schlagzeilen. Die Wogen waren nach einer kurzen, heftigen öffentlichen Diskussion bald wieder geglättet. Seitdem wird in Gugging am ehemaligen Standort der bundesweit bekannten Nervenheilanstalt intensiv Grundlagenforschung betrieben. Von Anfang an wurde dabei die Gründung von Spinoffs forciert.

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Fonds nicht nur für eigene Spinoffs

Nun geht das IST bei der Unterstützung von akademischen Spinoffs einen Schritt weiter. Nicht nur für die vor Ort entstandenen Tech-Startups, wird gemeinsam mit einer Tochtergesellschaft von Lansdowne Partners ein Investmentfonds eingerichtet. In einer Aussendung dazu heißt es: „Anträge sind nicht auf Forschung des IST Austria beschränkt sondern sind von technologieorientierten Gründern aus dem In- und Ausland willkommen.“ Dem IST CUBE stehen vorerst fünf Millionen Euro zu Verfügung. IST CUBE ist als offenes Anlageinstrument strukturiert – weitere Investoren sind dazu eingeladen, einzusteigen.

Ziel für Startups: Globale Führungsrolle

„Wir wollen geniale junge Leute unterstützen, deren Weg sie ins Unternehmertum führt. Wir wollen ein Umfeld schaffen, in dem Innovationen gedeihen können“, erklärt IST Austria-Präsident Tom Henzinger. Neben der Investmenttätigkeit soll IST CUBE Tech-Startups auch nicht-finanziell unterstützen. So sollen Gründer etwa beim Business-Modell und bei der Zusammenstellung des Teams Support bekommen. Man wolle ihnen helfen, ihre Unternehmen mit dem Ziel weiter zu entwickeln, eine globale Führungsrolle in ihrem gewählten Feld einzunehmen, heißt es vom IST.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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