07.04.2023

iPod-Comeback? Apple überrascht mit neuem Patent

Apple hat eine Hülle patentieren lassen, die mit ihren Features stark an einen iPod erinnert. Was steckt dahinter? Will der Großkonzern Nostalgiker:innen abholen?
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Apple
Foto: © hanohiki/Adobe Stock

Ein kleines Gerät für die Hosentasche, dass Musik und Videos abspielen kann und auf dem User:innen Bücher lesen können. Und all das, ohne von Anrufen oder anderen Benachrichtigungen gestört zu werden.

Bringt Apple den iPod zurück?

Apple hat ein Gerät, dass all diese Features erfüllt beim amerikanischen Patentamt eingereicht. Nicht nur die Fähigkeiten, sondern auch das Design des handlich-kleinen Musikplayers erinnert Nostalgiker:innen wohl an einen iPod. Der Patentbericht zeigt eine Hülle bzw. ein Gerät, dass einem winzigen iPod-Touch oder iPod Nano sehr ähnelt. Neu ist: Das nun patentierte Gerät hat an der Ecke eine Ladestation für ein Paar drahtlose Kopfhörer.

Was Apple mit dem Produkt genau vorhat, weiß derzeit kein Außenstehender. Möglich ist, dass der Großkonzern tatsächlich einen Nachfolger des iPods auf den Markt bringt, der zugleich eine Ladestation für AirPods ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass Apple mit dem neuen Patent die Konkurrenz schwächen will. Diese könne demnach nicht ähnliche Produkte herstellen.

Siri soll integriert werden

Aus dem Patent-Bericht geht hervor, dass auch Siri eine tragende Rolle im neuen Gadget einnehmen soll. Der Sprachdienst von Apple soll beispielsweise den nächsten Song ankündigen oder die Wetter- und Radio-App steuern. Eine weitere Neuerung im Vergleich zum iPod wäre jedenfalls, dass die patentierte Hülle über die Haptic Engine oder eine andere Art eines Vibrationsmotors verfügt – diese würde unter anderem einen Vibrationsmodus beinhalten.

Wie es tatsächlich mit dem Patent weitergeht, ist derzeit offen. Fakt ist: Der iPod, der erstmals im Jahr 2021 vorgestellt wurde, ist im Mai 2022 von Apple für tot erklärt worden. Die Produktion des iPod Classic wurde 2014 eingestellt. Im Frühsommer letzten Jahres stellte Apple die Produkt der Nachfolger-Modelle ein.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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