07.04.2023

iPod-Comeback? Apple überrascht mit neuem Patent

Apple hat eine Hülle patentieren lassen, die mit ihren Features stark an einen iPod erinnert. Was steckt dahinter? Will der Großkonzern Nostalgiker:innen abholen?
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Apple
Foto: © hanohiki/Adobe Stock

Ein kleines Gerät für die Hosentasche, dass Musik und Videos abspielen kann und auf dem User:innen Bücher lesen können. Und all das, ohne von Anrufen oder anderen Benachrichtigungen gestört zu werden.

Bringt Apple den iPod zurück?

Apple hat ein Gerät, dass all diese Features erfüllt beim amerikanischen Patentamt eingereicht. Nicht nur die Fähigkeiten, sondern auch das Design des handlich-kleinen Musikplayers erinnert Nostalgiker:innen wohl an einen iPod. Der Patentbericht zeigt eine Hülle bzw. ein Gerät, dass einem winzigen iPod-Touch oder iPod Nano sehr ähnelt. Neu ist: Das nun patentierte Gerät hat an der Ecke eine Ladestation für ein Paar drahtlose Kopfhörer.

Was Apple mit dem Produkt genau vorhat, weiß derzeit kein Außenstehender. Möglich ist, dass der Großkonzern tatsächlich einen Nachfolger des iPods auf den Markt bringt, der zugleich eine Ladestation für AirPods ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass Apple mit dem neuen Patent die Konkurrenz schwächen will. Diese könne demnach nicht ähnliche Produkte herstellen.

Siri soll integriert werden

Aus dem Patent-Bericht geht hervor, dass auch Siri eine tragende Rolle im neuen Gadget einnehmen soll. Der Sprachdienst von Apple soll beispielsweise den nächsten Song ankündigen oder die Wetter- und Radio-App steuern. Eine weitere Neuerung im Vergleich zum iPod wäre jedenfalls, dass die patentierte Hülle über die Haptic Engine oder eine andere Art eines Vibrationsmotors verfügt – diese würde unter anderem einen Vibrationsmodus beinhalten.

Wie es tatsächlich mit dem Patent weitergeht, ist derzeit offen. Fakt ist: Der iPod, der erstmals im Jahr 2021 vorgestellt wurde, ist im Mai 2022 von Apple für tot erklärt worden. Die Produktion des iPod Classic wurde 2014 eingestellt. Im Frühsommer letzten Jahres stellte Apple die Produkt der Nachfolger-Modelle ein.

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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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