08.01.2020

IÖB-Challenge: Tools für besseres Wissenmanagement gesucht

Die IÖB-Servicestelle hat eine neue IÖB-Challenge gestartet, um den Markt nach Tools für Wissensmanagement zu erkunden. Unternehmen können ihre Produkte bis 4. März 2020 einreichen.
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IÖB-Servicestelle
© peshkova - stock.adobe.com

Die IÖB-Servicestelle ist eine Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsstelle für innovationsfördernde öffentliche Beschaffungsprojekte (IÖB). Seit 2013 unterstützt sie öffentliche Organisationen und Unternehmen dabei, IÖB-Projekte anzustoßen und neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen am Markt zu identifizieren. Die IÖB-Servicestelle ist eine Kooperation zwischen Bundesbeschaffung GmbH, BMVIT und BMDW.

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Teil der IÖB-Servicestelle sind unter anderem die sogenannten IÖB-Challenges, die öffentlichen Stellen als eine Form der Markterkundung dienen sollen. Die IÖB-Servicesstelle verfolgt dabei das Ziel, neue Ideen und Konzepte am Markt im Vorfeld eines Beschaffungsprojektes kennenzulernen. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen die Möglichkeit neue Ideen und Konzepte etwaigen öffentlichen Kunden zu präsentieren. Zudem sollen die Unternehmen mehr über den aktuellen Bedarf am Markt erfahren.

Neue Challenge: Wissensmanagement

Die IÖB-Servicestelle hat nun eine neue Challenge gestartet, um den Markt nach neuen Tools für Wissensmanagement in organisationsinternen Systemen zu erkunden. Die Challenge wird gemeinsam mit der ASFINAG, dem BMASGK, dem BMF, dem BMOEDS und den Wiener Linien umgesetzt, die auch die Juroren der Challenge sind.

In der aktuellen Challenge heißt es dazu, dass innovative und intelligente Tools gesucht sind, die Mitarbeitern ohne IT-Expertenwissen helfen, in der Organisation vorhandenes relevantes (Erfahrungs-)Wissen schneller zu finden und besser zu nutzen. Insbesondere werden Tools gesucht, die auf gängige, bestehende Systeme aufbauen und das darin gespeicherte Wissen verarbeiten können. Dies kann laut IÖB-Servicestelle sowohl Eingabe, als auch Abruf von Wissen umfassen:


Bei der Eingabe und Erfassung von Wissen:

  • Bessere Strukturierung oder Sortierung vorhandener Datenbanken mit Dokumenten und Informationen.
  • Unterstützung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bei der Erfassung und Weitergabe von Dokumenten und Informationen in unterschiedlichsten Formaten. Hier denken wir beispielsweise an innovative Formen der Verschlagwortung oder an die Verarbeitung von Sprach- oder Videoaufnahmen.
  • Spezialfall: Unterstützung einer Mitarbeiterin am Ende ihrer Berufskarriere bei der besseren Erfassung von implizitem Wissen.

Beim Abruf von Wissen:

  • Die Suche nach relevanten Informationen und Vorlagen erfordert wenig Zeit, sie bringt den spezifischen Anforderungen eines Nutzers entsprechende Ergebnisse (Relevanz).
  • Die intelligente Suche durchforstet auch unstrukturierte Daten (Dokumenteninhalte, wie zum Beispiel Notizen von Kollegen etc.). Die Suche lässt unterschiedliche Startpunkte für eine Suche zu (Schlagwort, Urheber, Zeitpunkt).
  • Die Suchergebnisse sind so ausgegeben und aufbereitet, dass die Weiterverarbeitung leicht geht.
  • Das Tool unterstützt die Auswahl der jeweils passenden Quelle und beschleunigt Entscheidungen.
  • Regelbasierte Lösungen und künstliche Intelligenz sind als technologische Basis erwünscht: Es ist aber entscheidend, wie die Nutzerinnen und Nutzer das Tool erleben. Die Integration eines Tools in täglich genutzte Systeme und Abläufe sollte daher so erfolgen, dass die Nutzung und damit der Nutzen wahrscheinlich sind (Usability, gute User Experience). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bestenfalls dazu angeregt, vorhandene bzw. zukünftige Systeme intensiver und besser zu nutzen und die in der Organisation zugänglichen Informationen aktuell zu halten.

Details zur Einreichung

Interessierte Teilnehmer müssen laut IÖB-Servicestelle beschreiben, wie Wissensmanagement mit ihrem Produkt einfacher wird. Dafür sollen sie sich auf die oben genannten Beispiele beziehen oder mit weiteren, nachvollziehbaren Herausforderungen und Anwendungsfällen überzeugen. Zudem sollte beschrieben werden, warum die Tools für Gemeinden Ministerien, ausgegliederte Unternehmen oder Landesverwaltungen relevant sind.

Unternehmen können ihre Produkte bis 4. März 2020 einreichen. Anschließend lädt die Jury jene Unternehmen zu Marktgesprächen ein, bei denen sie laut IÖB-Servicestelle den größten Nutzen im Vergleich zu Kosten, die höchste Relevanz für die eigene Organisationen und spannende Innovationsaspekte sieht. Durch die Teilnahme sollen Unternehmen so auf den Radar von öffentlichen Auftraggeber kommen.

=> mehr Infos zur Teilnahme: 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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IÖB-Challenge: Tools für besseres Wissenmanagement gesucht

Die IÖB-Servicestelle ist eine Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsstelle für innovationsfördernde öffentliche Beschaffungsprojekte (IÖB). Seit 2013 unterstützt sie öffentliche Organisationen und Unternehmen dabei, IÖB-Projekte anzustoßen und neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen am Markt zu identifizieren. Die IÖB-Servicestelle ist eine Kooperation zwischen Bundesbeschaffung GmbH, BMVIT und BMDW. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen die Möglichkeit neue Ideen und Konzepte etwaigen öffentlichen Kunden zu präsentieren. Die IÖB-Servicestelle hat nun eine neue Challenge gestartet, um den Markt nach neuen Tools für Wissensmanagement in organisationsinternen Systemen zu erkunden. Die Tools können sowohl bei der Eingabe bzw. Erfassung, als auch dem Abruf von Wissen umfassen.

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