07.07.2021

IÖB-Call: Gesundheits- und Pflegeinnovationen für Österreich gesucht

Das Klimaschutzministerium (BMK) und das Wirtschaftsministerium (BMDW) sowie die IÖB-Servicestelle suchen im neuen IÖB-Call Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus und für Österreich. Einreichungen sind bis zum 31. August möglich.
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IÖB-Call
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Der öffentliche Sektor in Österreich beschafft jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von rund 45 Milliarden Euro. Im Rahmen der IÖB-Calls erhalten innovative Unternehmen die Gelegenheit, ihr Produkt einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen und sie als potentielle Käufer zu gewinnen. Die IÖB versteht sich dabei als Kompetenzstelle zur Unterstützung der Förderung von Innovationsfördernder Öffentlicher Beschaffung in Österreich.

Diese Lösungen werden gesucht

Auch dieses Jahr werden im Rahmen des neuen IÖB-Calls innovative Lösungen gesucht. Im Fokus stehen 2021 Lösungen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, die geeignet sind, interne Prozesse zu optimieren oder die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten zu verbessern. Laut IÖB umfasst dies neue Ansätze, um Prävention, Behandlung, Pflege und Rehabilitation zu unterstützen. Insbesondere Lösungen, die Antworten auf folgende Fragen geben, stehen im Mittelpunkt:

  • Womit können Gesundheitseinrichtungen ihre Verwaltung verbessern und vereinfachen? 
  • Wie können Innovationen im Gesundheitsmanagement unterstützen?
  • Womit kann das Personal in Krankenanstalten, in Alten- und Pflegeheimen entlastet werden?
  • Welche Ansätze können helfen, die besonderen Herausforderungen in bzw. nach Gesundheitskrisen (bspw. Long-COVID) zu meistern?
  • Welche Innovationen können das Leben betagter und hilfebedürftiger Personen in den eigenen vier Wänden sowie die (mobile) Pflege ermöglichen oder verbessern?

Die drei Kategorien zum Einreichen

1. Innovationen für das Gesundheitsmanagement: Digitale und nicht-digitale Lösungen für die Verwaltung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

2. Innovationen für die Gesundheit: Gesundheitsvorsorge, Diagnose, Medizinprodukte (Geräte und Werkzeuge) zur Behandlung von Krankheiten, Gesundheitskompetenz sowie Rehabilitation.

3. Innovationen für Pflege und Betreuung: Systementlastung und Arbeitserleichterung mit Qualität und Sicherheit für Betreuungsbedürftige, insbesondere Innovationen im Bereich Active & Assisted Living (AAL).

Auszeichnung durch Bundesministerien

Die drei Kategorie-Siegerinnen und -Sieger und die jeweils Zweitplatzierten im IÖB-Call „Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus und für Österreich“ werden im Herbst 2021 von Bundesministerin Leonore Gewessler und von Bundesministerin Margarete Schramböck ausgezeichnet.

Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin: „Österreich ist ein Land der Innovator*innen und unsere Unternehmen entwickeln herausragende, weltweit gefragte Produkte. Mit dem neuen IÖB-Call suchen wir die besten Gesundheits- und Pflegeinnovationen für Österreich. Wir möchten damit jene Lösungen vor den Vorhang holen, die das Potential haben, Österreichs Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu unterstützen und so unsere Gesundheit und Lebensqualität erhalten und weiter verbessern. Besonders die öffentliche Hand kann und soll dabei eine Vorbildrolle einnehmen und verstärkt auf Innovationen österreichischer Unternehmen setzen. Davon profitieren nicht nur innovative Unternehmen in Österreich, sondern auch die Anwender*innen in Gesundheit und Pflege, und schlussendlich alle Bürgerinnen und Bürger.“

Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: „Die österreichischen KMU und Start-ups leisten einen großen Beitrag zur Innovationskraft des Landes und stärken dadurch den heimischen Wirtschaftsstandort. Mit dem IÖB-Call bieten wir Innovationen aus Österreich eine Bühne: Unser Ziel ist, österreichische Unternehmen dabei zu unterstützen, dass ihre Lösungen für den Gesundheits- und Pflegebereich verstärkt zum Einsatz kommen. Damit sollen Effizienz- und Modernisierungsimpulse im österreichischen Gesundheitswesen gesetzt werden, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Hierfür suchen wir die besten Lösungen.“ 

Der Vorteil als teilnehmendes Unternehmen

Alle einreichenden Unternehmen werden von einer Jury aus Innovations- und Fachexpertinnen und -experten bewertet und erhalten, bei Erfüllung der Anforderungen, einen Platz am Marktplatz Innovation mit folgenden Vorteilen: 

  1. Unternehmen erhalten für ihr Produkt das IÖB-ausgezeichnet Siegel, das sie für die Bewerbung Ihrer Lösung einsetzen können.
  2. Unternehmen können ihre Lösung im e-Shop der BBG über die Direktvergabeplattform Innovation zu vergünstigten Konditionen anbieten (dieses Angebot gilt nur für Lösungen, die unterhalb der Direktvergabeschwelle liegen). Die IÖB-Servicestelle übernimmt 50 Prozent der Grundgebühr von 2.000 Euro pro Jahr.
  3. Sollte das Produkt/Lösung im e-Shop der Bundesbeschaffung abrufbar sein, können Unternehmen das IÖB-ausgezeichnet Siegel im e-Shop verwenden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  4. Die IÖB-Servicestelle bewirbt das Produkt im Rahmen ihrer regelmäßigen Kommunikationstätigkeiten und lädt regelmäßig Unternehmen ein, um Lösungen bei öffentlichen Institutionen vorzustellen oder auf Veranstaltungen zu präsentieren. 

Davon profitieren die Siegerinnen- und Sieger sowie Zweitplatzierten

Die Kategorie-Siegerinnen und -Sieger sowie die jeweiligen Zweitplatzierten können ihre Lösungen im Rahmen der Preisverleihung durch Frau Bundesministerin Leonore Gewessler und Frau Bundesministerin Margarete Schramböck persönlich einem breiten Fachpublikum vorstellen.

Darüber hinaus gibt es für die drei Kategorie-Siegerinnen und –Sieger sowie die Zweitplatzierten zusätzliche Benefits als Wertschätzung für die Top-Innovationen. 

  • Persönlicher Austausch bei einem CO-Creation Workshop oder Innovations-Frühstück mit VertreterInnen der passenden Expertenorganisation (Kategorie-Partner des Calls). 
  • Ausführliches Porträt über die Kanäle der IÖB-Servicestelle inklusive Sonderaussendung an die relevanten Kunden.
  • Verleihung des IÖB-ausgezeichnet Siegels und kostenloses digitales Schaufenster am Marktplatz Innovation 
  • Kostenlose Nutzung der DVP (Direktvergabeplattform) im e-Shop der BBG für das Jahr 2022
  • Maßgeschneiderte Unterstützung durch die IÖB-Servicestelle auf der Suche nach geeigneten Kundengruppen im öffentlichen Sektor

Kategorie-Partner aus der Praxis

Jede der drei Kategorien wird von einer Expertenorganisation aus dem Gesundheits- bzw. Pflegebereich begleitet. Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und die 144 Notruf Niederösterreich GmbH sowie AAL Austria stehen uns als Partner zur Seite. Diese Partner stellen einige zusätzliche Unterstützungsangebote für die Sieger des Calls zur Verfügung (siehe oben). Sie werden von der IÖB-Servicestelle über alle von der Jury ausgewählten Lösungen direkt informiert und setzen sich mit diesen intensiv auseinander.

+++ Deadline für Einreichungen ist der 31. August +++


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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