24.10.2017

Investory: Sechstelliges Investment für Dornbirner Startup

Der Münchner Fonds Vito One, Pioneers Ventures, Hansi Hansmann, Startup 300 und Hermann Hauser investieren in die Plattform für Startup-Investoren-Reporting.
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(c) investory.io: (vlnr) Emanuel Mathis, CTO, Florian Tausend, COO, Jochen Punzet, CEO

Investory.io hat ein klares Ziel: Die führende Lösung für effiziente, datenbasierte Zusammenarbeit zwischen Startups und Investoren zu werden. Das Team der Investor Relations-Plattform konnte mit seiner Lösung Investoren nicht nur als Kunden, sondern auch als Geldgeber gewinnen. Mit der soeben abgeschlossenen Finanzierungsrunde beteiligen sich der Münchner Fonds Vito One, Pioneers Ventures, Hansi Hansmann, Startup 300 und Hermann Hauser Investments am Unternehmen. Die mittlere 6-stellige Seedfinanzierung sowie das große Netzwerk sollen den internationalen Rollout und die Weiterentwicklung der Plattform beschleunigen.

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Investoren nutzen Plattform selbst

Die Investoren, die bei der Seed-Runde dabei sind, nutzen die Plattform mit ihren etwa 200 Portfoliounternehmen auch selbst. „Trotz der hohen digitalen Affinität der Startup Szene geschieht Reporting zwischen Startups und Investoren meist manuell und über viele verschiedene Kanäle. Wir haben uns einige Produkte am Markt angesehen und konnten keine geeignete Lösung finden. Mit investory.io gibt es endlich eine Plattform, die den Austausch von Kennzahlen, Updates oder wichtigen Dokumenten optimiert“ sagt Daria Saharova vom Münchner Investment Fond Vito One.

Automatisierung des Reportingprozesses als „echter Timesaver“

„Pioneers hat bereits länger eine digitale Lösung für das Matching von Startups und potentiellen Investoren entwickelt. Investory ist die ideale Ergänzung dazu, ab dem Zeitpunkt wo das Investment getätigt wurde: Wir bekommen als Investor einen besseren Einblick in unser Portfolio und können so gezielt unterstützen“, erklärt Philipp Stangl von Pioneers Ventures. Die Automatisierung des Reportingprozesses sei ein echter Timesaver und insbesondere mit einem stark wachsenden Portfolio an Startups unerlässlich.

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Jochen Punzet wird neuer CEO

Im Zuge der Finanzierungsrunde stößt Jochen Punzet als CEO zu Investory. Er hat seit der Mitbegründung eines erfolgreichen Startups vor 20 Jahren zahlreiche innovative Unternehmen aufgebaut und bei Wachstum und Exit begleitet. Seine Erfahrung ergänzt sich mit dem Gründerteam Emanuel Mathis (CTO) und Florian Tausend (COO). „Unsere Strategie ist klar. Wir entwickeln eine Plattform, die am Ende beiden Seiten – Gründern und Investoren – einen klaren Wettbewerbsvorteil bringt“, sagt der neu CEO Punzet. „Startups können Investoren auf Basis verlässlicher Daten mit wenigen Klicks up-to-date halten. Investoren auf der anderen Seite haben stets einen Überblick um die Unternehmen gezielt zu unterstützen und Risiken frühzeitig zu erkennen. Das oft lästige Thema ‚Reporting‘ wird dadurch zum Gewinn für beide Seiten. So werden wir zum datenbasierten Herzschlag der Investor – Startup Beziehung. Die aktuelle Entwicklung stimmt uns sehr zuversichtlich, denn hunderte Startups und Fonds aus ganz Europa nutzen investory bereits.“

Mit anderen Unternehmen benchmarken

Der starke Fokus auf Startup-Reporting bilde dabei den Grundstein zu gewinnbringenden Erkenntnissen, die in einer isolierten Reporting-Umgebung nicht möglich seien, heißt es vom Startup. Anhand der anonymisierten Daten ermögliche investory Startups sich auch mit anderen Unternehmen zu benchmarken bzw. ihre Geschäftsentwicklung besser vorhersehen zu können. Auch für Investoren stelle man reichhaltigere Informationen in einheitlichem Format bereit. Sie könnten ihr Portfolio so besser bewerten und verstehen und schließlich erfolgreicher agieren.

„Selbst Entwicklerteam hat keinen Zugriff auf Daten“

Besondere Bedeutung komme in diesem sensiblen Bereich dem Thema Datenschutz zu. „Alle Daten werden selbstverständlich auf Servern in Europa gespeichert und durch sehr weitgehende Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Selbst wir als Entwicklerteam haben keinen direkten Zugriff darauf. Nur dadurch bekommen wir das absolute Vertrauen unserer Kunden“, erklärt CTO und Sicherheitsexperte Mathis. (PA/red)

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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