04.05.2022

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

Wenn man Investor:innen in die Gesellschaft holt, ist einiges zu beachten. Der Wiener Notar Arno Weigand erklärt, bei welchen Rechten und Klauseln Vorsicht geboten ist.
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Das muss man beim hereinholen von Investor:innen rechtlich beachten - Notar Arno Weigand
Notar Arno Weigand | (c) Notariatskammer
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Ein Investment in ein Startup sollte eigentlich eine Win-Win-Situation sein, bei der Gründer:in und Investor:in profitieren. Eigentlich, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen eine der beiden Parteien nur auf die eigenen Interessen schaut. Man sollte also nicht allzu blauäugig in die Verhandlungen gehen. Das betrifft nicht nur Dinge wie die passende Bewertung, sondern vor allem auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Hier gibt es einige mögliche Gestaltungsalternativen, bei denen Vorsicht geboten ist, erklärt der Wiener Notar Arno Weigand.

“Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt”

Schon bei der Gründung könne man mit einem soliden Gesellschaftsvertrag vieles festlegen. “Weil ich Gründerinnen und Gründer vorausschauend berate, sehe ich im Gründungs-Gesellschaftsvertrag schon einige Sonderrechte vor, die auch später noch bestehen bleiben sollen. Dabei geht es darum, dass die Gründer im ‚Driver Seat‘ bleiben, etwa mit Sonderrechten zu Geschäftsführung oder Aufsichtsrat”, so Weigand. Und noch weitere detaillierte Vorkehrungen für das spätere Hereinholen von Investor:innen könne man prinzipiell bereits schon bei der Gründung treffen. Doch das schütze die Gründer:innen letztlich nicht unbedingt vor rechtlichen Fallen, wie einem später gröblich nachteiligen “Vesting” der Anteile der geschäftsführenden Gründergesellschafter. “Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt und die Karten dabei neu gemischt”, sagt der Notar. Jedenfalls sei ein solider Vertrag aber eine deutlich bessere Verhandlungsbasis.

Dann gelte es, zwischen den Interessen der Parteien abzuwägen. „Die Gründer:innen sollen nicht den Investor:innen ausgeliefert werden. Da klinke ich als Notar mich ein – das muss ich auch. Auf der anderen Seite ist es auch für Investor:innen gefährlich, wenn andere Gesellschafter:innen zu sehr sonderberechtigt sind und weitreichende Entscheidungen gegen ihre Interessen treffen können“, erläutert Weigand. Wie die konkrete Festsetzung von Sonderrechten dann tatsächlich aussieht, hänge in der Praxis letztlich oft davon ab, wie dringend die Gründer:innen das Kapital brauchen und wie groß der Anteil ist, den die Geldgeber:innen erwerben. „Man muss sich einig werden und am Ende gilt trotzdem: Ohne Geld, keine Musi. Aber als Notar erläutere ich die Konsequenzen jeder Regelung. Und ich darf Verträge nicht beurkunden, die jemanden übervorteilen“, so Weigand.

Vinkulierung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht

Neben üblichen Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag zu empfehlen sind, wie etwa Aufgriffsrechte für unterschiedliche Fälle, wie etwa einer Aufgriffsklausel für den Fall von schweren Verfehlungen eines Mitgesellschafters, gebe es auch einige, die besonders beim Hereinholen von Investor:innen relevant sind, erklärt der Notar. „Hier geht es etwa um eine Vinkulierung, also dass einer Anteilsübertragung von den anderen Gesellschafter:innen zugestimmt werden muss, sodass niemand seine Anteile einfach so weiterverkaufen kann. Häufig genutzt werden auch Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln, zu deutsch Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht, mit denen Spielregeln für Folgeinvestments und Exit geschaffen werden“, so Weigand.

“Red Flags”: Das sollte besser nicht in den Gesellschaftsvertrag

Und was sind die „Red Flags“, von denen Gründer:innen jedenfalls vermeiden sollten, dass sie von Investor:innen in den Vertrag reklamiert werden? „Günder:innen sollten auf jeden Fall darauf achten, dass ihre Anteile nicht auf unter zehn Prozent verwässert werden, dass man sie aus ihrem eigenen Unternehmen nach dem Gesellschafterausschlussgesetz ausschließen kann, was bei kleinen Anteilen ohne Angabe von Gründen möglich ist, wenn eine sogenannte ‚angemessene Abfindung‘ ausbezahlt wird. Man kann auch vertraglich die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ausschießen“, erklärt Weigand.

Auch müsse man als Gründer:in darauf achtgeben, Investor:innen nicht faktische Veto-Rechte einzuräumen, etwa durch eine Regelung, die in vielen Fällen qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit bei allen Entscheidungen verlangt. „Sonst gibt es da plötzlich ein Machtpotenzial, das einer kleinen Beteiligung nicht entspricht“, warnt der Notar. Ebenfalls Vorsicht geboten sei bei Sonderregelungen zur Auflösung von Patt-Situationen, wie der sogenannten „Texas Shootout“- oder der „Russian Roulette“-Klausel, durch die Gesellschafter:innen gegen ihren Willen von den anderen zu geringen Preisen ausgekauft werden können. „Das kann höchst gefährlich für den Gesellschafter werden, der derzeit nicht liquid ist und gegen seinen Willen in ein solches Verfahren hineingezogen wird“, so Weigand.

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(c) greenpass

Schon im Jänner 2022 wurde es laut rund um das Wiener ClimateTech Scaleup greenpass: Mit der KI-basierte SaaS-Lösung wurde zum damaligen Zeitpunkt eine Late Seed Investmentrunde in Millionenhöhe abgeschlossen – brutkasten berichtete. Mit dem Kapital wollte man damals die Services zur Bewertung und Zertifizierung der Klima- und Umweltauswirkungen von Immobilien und Freiräumen europaweit skalieren.

Nun vermeldet das Scaleup einen weiteren Meilenstein: Die besagte Late-Seed-Runde von 2022 wurde nun erweitert – und nennt sich jetzt Late-Seed-Extension-Runde. Damit will das Scaleup weiter skalieren. Eine Summe oder ungefähre Größenordnung des Investments wird nicht genannt. Auch auf Anfrage des brutkasten wollte sich greenpass dazu nicht äußern.

Neue Investoren an Bord

Mit der Erweiterung der Late-Seed-Runde stiegen auch neue Kapitalgeber ein: Neben den Bestandsinvestoren rund um den aws Gründerfonds, die Hans-Peter Haselsteiner Privatstiftung, Peak Pride und Pi Labs aus Großbritannien kommt nun auch ARAX Capital als Partner an Bord.

Das frische Kapital soll dem 20-köpfigen Team als Basis zur weiteren Skalierung seiner SaaS-Lösung dienen. Im Zuge dessen plant man mit der Entwicklung von Produkt, Marketing und Vertrieb, sowie der Marktdurchdringung und -erweiterung im DACH-Raum.

Buwog, Billa, Ikea und Stadt Wien als Kunden

Vor rund fünf Jahren wurde greenpass als Spinoff der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien und der Green4Cities GmbH gegründet. Das Scaleup rund um Gründer Florian Kraus (CEO) und Bernhard Scharf (CTO) hat sich seither auf die klimaresiliente Entwicklung von Stadtentwicklungs- und Bauprojekten spezialisiert. Mittlerweile zählt das Scaleup über 200 Kunden in über zehn Ländern, darunter Buwog, Billa, Ikea sowie die Stadt Wien.

Zum Einsatz kommt dabei eine eigens entwickelte KI-basierte SaaS-Lösung, mit der greenpass einen “One-Stop-Shop” zur Klimawandelanpassung und Dekarbonisierung in der Immobilienlandschaft bietet. Die SaaS-Lösung von greenpass ermöglicht es Bauträgern, Investor:innen und Portfoliomanager:innen sicherzustellen, dass ihre Immobilien “klimasicher” sind und CSRD- sowie EU-Vorgaben entsprechen. Ziel sei es dabei, “die dringende Transofmration zu klimasicheren Gebäuden und Freiräumen weiter” voranzutreiben.

Greenpass-Screening sichert Klimaresilienz

Basierend auf diversen Inputparametern wie der Gebäudegrundfläche, dem Energiesystem oder der Begrünung kann die SaaS-Lösung von greenpass Klimarisiken und Indikatoren zum Klimaschutz sowie zur Klimawandelanpassung überprüfen. Auf Basis der Ergebnisse soll die von greenpass genutzte KI schließlich Maßnahmen zur Reduktion der Klimarisiken erarbeiten – unter anderem zur die Vermeidung von CO2-Emissionen sowie die Erhöhung der Klimaresilienz. Insgesamt 40 Maßnahmen werden je nach Bedarf vorgeschlagen, darunter Gebäudedämmung, Dachbegrünung sowie Klimatisierung.

Der dabei erstellte Climate Proofing Report kann zur ESG Berichterstattung gegenüber Wirtschaftsprüfern, Banken und Finanzinstituten verwendet werden, heißt es vonseiten des Scaleups. Die automatisierte Überprüfung würde sich indes vor allem zur portfolioweiten Betrachtung sowie zum Management ganzer Immobilienportfolios eignen.

Zuversicht zeigt sich auch von Seiten der neuen Investoren: “Mit greenpass investieren wir nicht nur in ein hoch kompetentes und motiviertes Team, sondern auch in ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell in einem vielversprechenden und aufstrebenden Markt mit Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette von Immobilien”, sagt Melanie Hillbrand von ARAX Capital.

DIY Plattform und Academy

Doch die erweiterte Late-Seed-Runde ist nicht die einzige Neuigkeit rund um das Wiener ClimateTech. Vor wenigen Wochen verkündete man neben der neuen Plattformlösung auch eine Online Academy mit einem mehr als 600 minütigen Video-Training für Architekten, Stadtplaner:innen und Nachhaltigkeitsexpert:innen. Damit können Ausbildungen zum Urban Climate Architect (UCA) sowie zum greenpass Partner absolviert werden. Bei Bedarf könne die Nutzung der greenpass DIY Plattform auch als Jahres-Abonnement erworben werden.

“Wir freuen uns über das frische Kapital und unsere neuen Partner um das Thema Klimasicherung gemeinsam noch weiter voranzutreiben und als 1-Stop-Shop einen wichtigen Beitrag für die Transformation der Immobilienwirtschaft hin zur Dekarbonisierung sowie einer erfolgreichen Klimawandelanpassung zu leisten”, so Co-Founder und greenpass CEO Florian Kraus.

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