04.05.2022

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

Wenn man Investor:innen in die Gesellschaft holt, ist einiges zu beachten. Der Wiener Notar Arno Weigand erklärt, bei welchen Rechten und Klauseln Vorsicht geboten ist.
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Das muss man beim hereinholen von Investor:innen rechtlich beachten - Notar Arno Weigand
Notar Arno Weigand | (c) Notariatskammer
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Ein Investment in ein Startup sollte eigentlich eine Win-Win-Situation sein, bei der Gründer:in und Investor:in profitieren. Eigentlich, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen eine der beiden Parteien nur auf die eigenen Interessen schaut. Man sollte also nicht allzu blauäugig in die Verhandlungen gehen. Das betrifft nicht nur Dinge wie die passende Bewertung, sondern vor allem auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Hier gibt es einige mögliche Gestaltungsalternativen, bei denen Vorsicht geboten ist, erklärt der Wiener Notar Arno Weigand.

“Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt”

Schon bei der Gründung könne man mit einem soliden Gesellschaftsvertrag vieles festlegen. “Weil ich Gründerinnen und Gründer vorausschauend berate, sehe ich im Gründungs-Gesellschaftsvertrag schon einige Sonderrechte vor, die auch später noch bestehen bleiben sollen. Dabei geht es darum, dass die Gründer im ‚Driver Seat‘ bleiben, etwa mit Sonderrechten zu Geschäftsführung oder Aufsichtsrat”, so Weigand. Und noch weitere detaillierte Vorkehrungen für das spätere Hereinholen von Investor:innen könne man prinzipiell bereits schon bei der Gründung treffen. Doch das schütze die Gründer:innen letztlich nicht unbedingt vor rechtlichen Fallen, wie einem später gröblich nachteiligen “Vesting” der Anteile der geschäftsführenden Gründergesellschafter. “Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt und die Karten dabei neu gemischt”, sagt der Notar. Jedenfalls sei ein solider Vertrag aber eine deutlich bessere Verhandlungsbasis.

Dann gelte es, zwischen den Interessen der Parteien abzuwägen. „Die Gründer:innen sollen nicht den Investor:innen ausgeliefert werden. Da klinke ich als Notar mich ein – das muss ich auch. Auf der anderen Seite ist es auch für Investor:innen gefährlich, wenn andere Gesellschafter:innen zu sehr sonderberechtigt sind und weitreichende Entscheidungen gegen ihre Interessen treffen können“, erläutert Weigand. Wie die konkrete Festsetzung von Sonderrechten dann tatsächlich aussieht, hänge in der Praxis letztlich oft davon ab, wie dringend die Gründer:innen das Kapital brauchen und wie groß der Anteil ist, den die Geldgeber:innen erwerben. „Man muss sich einig werden und am Ende gilt trotzdem: Ohne Geld, keine Musi. Aber als Notar erläutere ich die Konsequenzen jeder Regelung. Und ich darf Verträge nicht beurkunden, die jemanden übervorteilen“, so Weigand.

Vinkulierung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht

Neben üblichen Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag zu empfehlen sind, wie etwa Aufgriffsrechte für unterschiedliche Fälle, wie etwa einer Aufgriffsklausel für den Fall von schweren Verfehlungen eines Mitgesellschafters, gebe es auch einige, die besonders beim Hereinholen von Investor:innen relevant sind, erklärt der Notar. „Hier geht es etwa um eine Vinkulierung, also dass einer Anteilsübertragung von den anderen Gesellschafter:innen zugestimmt werden muss, sodass niemand seine Anteile einfach so weiterverkaufen kann. Häufig genutzt werden auch Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln, zu deutsch Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht, mit denen Spielregeln für Folgeinvestments und Exit geschaffen werden“, so Weigand.

“Red Flags”: Das sollte besser nicht in den Gesellschaftsvertrag

Und was sind die „Red Flags“, von denen Gründer:innen jedenfalls vermeiden sollten, dass sie von Investor:innen in den Vertrag reklamiert werden? „Günder:innen sollten auf jeden Fall darauf achten, dass ihre Anteile nicht auf unter zehn Prozent verwässert werden, dass man sie aus ihrem eigenen Unternehmen nach dem Gesellschafterausschlussgesetz ausschließen kann, was bei kleinen Anteilen ohne Angabe von Gründen möglich ist, wenn eine sogenannte ‚angemessene Abfindung‘ ausbezahlt wird. Man kann auch vertraglich die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ausschießen“, erklärt Weigand.

Auch müsse man als Gründer:in darauf achtgeben, Investor:innen nicht faktische Veto-Rechte einzuräumen, etwa durch eine Regelung, die in vielen Fällen qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit bei allen Entscheidungen verlangt. „Sonst gibt es da plötzlich ein Machtpotenzial, das einer kleinen Beteiligung nicht entspricht“, warnt der Notar. Ebenfalls Vorsicht geboten sei bei Sonderregelungen zur Auflösung von Patt-Situationen, wie der sogenannten „Texas Shootout“- oder der „Russian Roulette“-Klausel, durch die Gesellschafter:innen gegen ihren Willen von den anderen zu geringen Preisen ausgekauft werden können. „Das kann höchst gefährlich für den Gesellschafter werden, der derzeit nicht liquid ist und gegen seinen Willen in ein solches Verfahren hineingezogen wird“, so Weigand.

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Die Gründer Stephan Meißner, Simon Ortner & Michael Kirchmair (c) ChangeRadar

Noch keine drei Monate ist es am Markt. News gibt es aber schon: Das Linzer Startup ChangeRadar kooperiert fortan mit dem Informatik-Systemhaus Raitec. Dessen Kerngeschäft bilden der Betrieb eines Rechenzentrums sowie dezentrale Hard- und Software-Strukturen für Banken.

Raitec ist Teil der Raiffeisenbankengruppe Österreich – und hat auch erst wenige Geschäftsjahre im Gepäck: Es wurde 2022 gegründet und zählt mittlerweile vier Unternehmensstandorte in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark.

Die Kooperation zwischen SaaS-Startup und IT-Systemhaus soll die Verwaltung von Cloud-Updates in Unternehmen vereinfachen und IT-Fachleuten dabei helfen, Systemänderungen nach Software-Updates effizienter zu managen.

Erst im April 2024 gegründet

In seiner Urpsrungsversion bietet ChangeRadar eine Cloud-Service-Management-Lösung zur Verwaltung und Sicherung von IT-Infrastruktur. Mit dieser Idee blickt ChangeRadar auf eine relativ kurze Unternehmensgeschichte zurück: Erst im vergangenen April gründeten Michael Kirchmair, Stephan Meißner und Simon Ortner das SaaS-Startup als Teilnehmer des oberösterreichischen Inkubators tech2b.

Ziel ist es seither, “Organisationen wieder die volle Kontrolle über ihre ausgelagerten Cloud-Applikationen zu geben”, so das Gründerteam. Die Geschäftsfelder des Startups umfassen Risikomanagement genauso wie Dokumentation, Verwaltung, Prozessvereinheitlichung und -optimierung. Die SaaS-Lösung ließe sich indes in bestehende IT-Infrastrukturen von Kundenunternehmen integrieren.

Kooperation soll Change Management verbessern

Um seine Lösung zu optimieren und Verwaltungsaufwand zu minimieren, kooperiert das Linzer Startup nun offiziell mit dem Branchenspezialisten Raitec. Der Fokus der heute verkündeten Kooperation richtet sich auf das IT-Management nach Cloud-Updates.

Unabhängig vom jeweiligen Anbieter finden Software-Updates nicht nur aus Usability-, sondern auch aus Sicherheits-Gründen in regelmäßigen Abständen statt – und fordern im Nachgang häufig neuerliche Schulungsschritte.

ChangeRadar und Raitec wollen es Unternehmen und deren IT-Verantwortlichen insofern erleichtern, nach Cloud-Updates leichter zurück ins Tagesgeschäft zu finden. Neuerungen sollen mit der gemeinsamen Lösung schließlich einfacher und effizienter gemanagt werden.

Der Entschluss zur Entwicklungspartnerschaft fiel bereits im vergangenen März. Schon in der Konzeptionsphase soll sich Raitec als “Wunschkandidat” für die neue Prozesslösung etabliert haben, heißt es vom Linzer Startup.

Über 2.000 jährliche Änderungen bei Microsoft

“Software-Updates sind ja grundsätzlich gut und wichtig. Sie sind der Beweis dafür, dass Softwareanbieter täglich ihre Produkte verbessern. Viele dieser Updates steigern das Sicherheitsniveau von Systemen und sind deshalb sehr zu begrüßen”, so Michael Kirchmair, Co-Founder und Managing Partner von ChangeRadar.

Das Linzer Jungunternehmen erkenne allerdings eine unübersichtliche Häufung an Software-Changes: So führe das Paket Microsoft 365 nach Angaben des Startups pro Jahr rund 2.000 Änderungen durch.

Obwohl viele davon “nicht wirklich problematisch” seien, so Andreas Putzinger, Bereichsleiter Technologiemanagement von Raitec, brauche es für “wirklich kritische Änderungen” andere Perspektiven, um “gemeinsam Strategien zum sicheren und störungsfreien Update” zu entwickeln.

Sofern Änderungen nicht sauber gemanagt werden, könnten Unternehmen Sicherheitslücken, Kompatibilitätsprobleme oder Fehlkonfigurationen riskieren, die zu Datenschutzvorfällen mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Unterbrechung des Geschäftsbetriebs führen könnten.

Software-Updates oft Ursache für Systemprobleme

“Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren den Schritt in die Cloud gewagt und waren hellauf begeistert von den Möglichkeiten. Nun stellt sich aber auch heraus, dass diese Systeme sehr komplex sind und laufendes Management erfordern”, so Simon Ortner, Co-Founder und CEO dazu. “Oft wird bei einem Systemausfall erst im Nachgang herausgefunden, dass die Ursache in einem Kompatibilitätsproblem, ausgelöst durch einen Software-Change, gelegen hat”, so Ortner weiter.

Die Lösung von ChangeRadar sei es somit, Software-Changes der wichtigsten SaaS-Anbieter über verschiedene Schnittstellen in einem Dashboard, das speziell auf IT-Manager zugeschnitten ist, zu strukturieren. Dieser Changeprozess würde vom KI-Assistenten “ChangePilot” unterstützt. Dieser gibt Empfehlungen für Risikobewertungen und den Managementprozess ab.

Marktstart Anfang 2025 geplant

Aktuell verfügbar sind die Software-Services von ChangeRadar noch nicht, wie die Website des Startups preisgibt. Dieser zufolge soll ChangeRadar ab Anfang 2025 verfügbar sein.

ChangeRadar hat sich bislang aus Eigenmitteln finanziert – im Q1 des kommenden Jahres will man “mit allen Features für große Unternehmen ausgestattet sein”. Zum Marktstart sollen außerdem “alle wichtigen SaaS-Anbieter in der Softwarelösung integriert sein”, heißt es weiter.

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