11.04.2024
NACHGEFRAGT

„Erst einmal abwarten“: Wie Investor:innen zur FlexCo stehen

Sollten jetzt alle neuen Startups eine FlexCo statt einer GmbH gründen? Nicht alle heimischen Investor:innen sind sich bei dieser Frage sicher.
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FlexCo - das sagen vlnr.: Hansi Hansmann, Christiane Holzinger, Berthold Baurek-Karlic, Nora Frizberg | (c) Conny Kacy / 360 Business Planer / Foto Wilke / Klaus Vyhnalek
vlnr.: Hansi Hansmann, Christiane Holzinger, Berthold Baurek-Karlic, Nora Frizberg | (c) Conny Kacy / 360 Business Planer / Foto Wilke / Klaus Vyhnalek

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Sie ist zwar nicht perfekt, aber doch besser auf die Bedürfnisse von Startups zugeschnitten als die GmbH: In etwa so lautet der Tenor der heimischen Startup-Szene zur neuen Gesellschaftsform FlexCo. Aktuell herrscht aber teilweise noch ein gewisses Maß an Unsicherheit – das zeigen auch die Antworten auf einen brutkasten-Rundruf bei einigen bekannten heimischen Investor:innen. Denn die Frage, ob die FlexCo nun die Gesellschaftsform der Wahl für alle neuen Startups sein sollte, wollen nicht alle klar beantworten.

„Da muss ich nicht unbedingt dabei sein“

Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann bringt seine Vorbehalte kurz und knapp auf den Punkt: „Ich habe damit ganz einfach noch keine Erfahrung. Es ist eine neue, vielversprechende Rechtsform. Allerdings würde ich persönlich nicht sofort eine gründen, sondern zuerst mal ein bisschen abwarten und Erfahrungen anderer anhören“, meint er und räumt ein: „Das ist wahrscheinlich kein sehr populärer Standpunkt.“ Noch könnten auch Anwält:innen „den einen oder anderen Fehler machen, der langfristig Probleme machen könnte“, so Hansmann. „Da muss ich nicht unbedingt dabei sein.“

„Bis sich eine neue Rechtsform etabliert, können gut zehn Jahre vergehen“

Ähnlich sieht das Berthold Baurek-Karlic, gemeinsam mit Christiane Holzinger „Business Angel of the Year 2023“. „Ganz generell ist die FlexCo flexibler als die GmbH und einfacher als eine AG. Sie ist aber neu, und damit sind viele Rechtsfragen in der Praxis noch nicht erprobt. Bis sich eine neue Rechtsform national und später international – was für Startups mitunter wesentlich ist – etabliert, können gut zehn Jahre vergehen“, meint der Investor. Bei der Frage, ob die neue Gesellschaftsform in der Praxis angenommen werde, sei er „vorsichtig zurückhaltend“.

„Nur potenzielle Vorteile“

Deutlich positiver sieht die Sache Nora Frizberg, Legal-Chefin bei Speedinvest. Sie war selbst in den Prozess auf dem Weg zur FlexCo involviert. „Die FlexCo bricht veraltete Konzepte auf und ist ein signifikanter Schritt in Richtung eines Gesellschaftsrechts, das die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft in den Vordergrund stellt“, meint sie. Sie würde die neue Gesellschaftsform daher auch den meisten neuen Unternehmen empfehlen. „Sie hat im Vergleich zur GmbH fast keine Nachteile, sondern aufgrund der weiteren Möglichkeiten – von denen man Gebrauch machen kann oder auch nicht – nur potenzielle Vorteile“, meint Frizberg. Einzig die verschärfte Aufsichtsratspflicht werde manche Unternehmen wahrscheinlich von der Wahl einer FlexCo abschrecken.

„FlexCo gleich bei der Gründung in Angriff nehmen“

„Business Angel of the Year“ Christiane Holzinger sieht die FlexCo ebenfalls tendenziell positiv, auch schon jetzt, kurz nach der Einführung. „Bei der Gründung selbst bringt sie keine signifikante Veränderung und damit auch keine wesentlichen Vorteile mit sich. Für Unternehmen allerdings, die in Zukunft eine Mitarbeiterbeteiligung planen oder für die das Thema externe Finanzierung durch Investor:innen, Business Angels oder VCs ein wichtiger Punkt ist oder sein wird, empfehle ich auf jeden Fall, die FlexCo gleich bei der Gründung in Angriff zu nehmen“, so Holzinger.

Umgründung von GmbH zu FlexCo?

Sie evaluiere momentan auch bei ihren Kunden in der Unternehmensberatung und bei ihren Startup-Beteiligungen, ob eine Umgründung von einer GmbH zur FlexCo im konkreten Fall sinnvoll erscheint. „Denn das Thema Mitarbeiterbeteiligung dominiert natürlich auch 2024 bei vielen Unternehmen. Gute Mitarbeiter:innen wollen zumindest mittelfristig an das Unternehmen gebunden werden“, erläutert Holzinger.

„Nicht der große Wurf, den ich mir für unser Ökosystem erwartet habe“

Doch sie räumt ein: „Für mich persönlich ist die FlexCo nicht der große Wurf, den ich mir für unser Ökosystem erwartet habe. Erleichterungen bei der Kapitalzufuhr in Unternehmen, um die finanziellen Herausforderungen stemmen zu können, wie zum Beispiel ein Beteiligungsfreibetrag oder eine Risikokapitalprämie, wären heuer wesentlich wichtiger umzusetzen“, so die Investorin.

„Geht an den Kernproblemen des Startup-Standorts vorbei“

Noch kritischer äußert sich in diesem Zusammenhang Berthold Baurek-Karlic: „Unser Gesellschaftsrecht war nicht optimal, aber auch nicht schlecht. In anderen Bereichen gäbe es viel mehr Aufholbedarf. Die Regierung hat für die FlexCo viel Zeit und Energie in ein Projekt investiert, das letztlich an den Kernproblemen des Startup-Standorts vorbeigeht“, so der Investor. Tatsächlich brauche es mehr Anreize zur Unternehmensgründung, geringere steuerliche Belastungen, insbesondere bei der Lohnsteuer, eine verstärkte Mobilisierung von Eigenkapitalinvestor:innen „und ganz generell mehr Unternehmer-Mindset“. Generell beobachte er, dass immer mehr Gründer:innen mit dem Gedanken spielen, im Ausland zu gründen. „Das sollte uns zu denken geben“, so Baurek-Karlic.

FlexCo-Skepsis könnte sich auf Dauer legen

Fest steht also: Egal ob positiv oder vorsichtig zurückhaltend – wirklich zufrieden sind die heimischen Investor:innen mit der rechtlichen Situation für Startups und Startup-Investments auch nach der FlexCo-Einführung noch nicht. Zumindest die Skepsis gegenüber der neuen Gesellschaftsform könnte sich aber – je nach Erfahrungen – auf Dauer legen. Wie gut die FlexCo tatsächlich angenommen wird, wird die Statistik zeigen.

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Black Manta Capital Partners
© Black Manta Capital Partners - Alexander Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

Black Manta Capital Partners (BMCP), ein Luxemburger Unternehmen mit dem österreichischen Co-Founder Alexander Rapatz, das über eine Consulting-Unit in Wien verfügt, spezialisiert sich auf Tokenization-as-a-Service und regulierte Haftungsdach-Lösungen – brutkasten berichtete. Im Vorjahr launchte man den ersten tokenisierten Money Market Fund Europas; nun geht man mit der deutschen CanTra GmbH eine strategische Partnerschaft ein.

Black Manta Capital Partners: Zugang zu Sachwerten

Das Ziel ist es, Anlegern einen breiteren, regulierten Zugang zu hochkarätigen Sachwerten (Real-World Assets) zu ermöglichen. Dazu zählen bildende Kunst, Sammlerstücke, ikonische Immobilien, Musikrechte, Vermögenswerte aus der Film- und Entertainmentbranche sowie ausgewählte Opportunitäten aus der Sportwirtschaft. Zum Start bietet CanTra Zugang zu einer Anlagemöglichkeit, die an Francis Bacons „Three Studies for Portrait of George Dyer“ (1963) gekoppelt ist.

Im Rahmen der Partnerschaft agiert CanTra als vertraglich gebundener Vermittler („Tied Agent“) von BMCP – ausschließlich im Namen und auf Rechnung des BaFin-regulierten Wertpapierinstituts. BMCP stellt indes den regulatorischen Rahmen bereit, innerhalb dessen CanTra berechtigte Finanzinstrumente unter dem anwendbaren MiFID-II-Reglement vermitteln könne.

Tied-Agent-Modell

Die Zusammenarbeit wurde darauf ausgelegt, die komplementären Stärken beider Unternehmen zusammenzuführen: Die regulierte Infrastruktur von Black Manta Capital Partners zur Einbringung von Anlageangeboten in die europäischen Kapitalmärkte sowie den Fokus von CanTra, Anlegern den Zugang zu außergewöhnlichen Sachwerten zu kuratieren und zu eröffnen, heißt es konkret.

Das Tied-Agent-Modell von BMCP soll im Detail spezialisierten Unternehmen ermöglichen, ihre eigene Marke, ihr Leistungsversprechen und die direkte Kundenbeziehung zu bewahren, während sie regulierte Aktivitäten innerhalb eines etablierten europäischen Rahmens durchführen. Für CanTra bildet dies das regulatorische Fundament für eine Investorenplattform, die sich Anlageklassen widmet, die für Einzelinvestoren über konventionelle Finanzmärkte historisch nur schwer zugänglich waren.

„CanTra ist ein starkes Beispiel dafür, wofür unsere Tied-Agent-Infrastruktur entwickelt wurde. Eine spezialisierte Plattform kann sich voll und ganz auf ihre Asset-Expertise und ihr Investorenangebot konzentrieren, während sie innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens agiert. Gemeinsam zeigen wir, wie Regulierung und Innovation Hand in Hand gehen können, um neue Anlagemöglichkeiten an den Markt zu bringen“, sagt Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

CanTra als Investorenschnittstelle

CanTra dient dabei als Investorenschnittstelle innerhalb des übergeordneten ARTEX-Ökosystems (Anm.: regulierte Handelsplattform und Finanzinfrastruktur für den fractionalisierten Markt von Kunstwerken), das spezielle Kompetenzen in den Bereichen Asset-Origination, Strukturierung, Emission, Vertrieb, Listing und Sekundärmarkthandel vereint.

Anleger können ab einem Mindestinvestment von 100 Euro über ein reguliertes digitales Wertpapier an dieser Opportunität teilhaben (vorbehaltlich der Berechtigung und der maßgeblichen Angebotsdokumentation). Weitere Anlagemöglichkeiten aus den Bereichen Sammlerstücke, Musikrechte, Film und Entertainment, ikonische Immobilien sowie Sportwerte sollen folgen.

„CanTra ist das Investor-orientierte Tor zur Welt, auf das unser gesamtes Ökosystem hingearbeitet hat. ARTEX hat die regulierte Marktinfrastruktur für außergewöhnliche Sachwerte geschaffen – CanTra bringt diese Chancen nun direkt zu einer breiteren Investorengeneration“, sagt Yassir Benjelloun-Touimi, CEO von ARTEX Global Markets. „Die Zusammenarbeit mit Black Manta Capital Partners ermöglicht es uns, dies innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens zu tun, ohne Kompromisse beim Anlegerschutz und der institutionellen Infrastruktur einzugehen, die das Fundament unseres Modells bilden.“

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