11.04.2024
NACHGEFRAGT

„Erst einmal abwarten“: Wie Investor:innen zur FlexCo stehen

Sollten jetzt alle neuen Startups eine FlexCo statt einer GmbH gründen? Nicht alle heimischen Investor:innen sind sich bei dieser Frage sicher.
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FlexCo - das sagen vlnr.: Hansi Hansmann, Christiane Holzinger, Berthold Baurek-Karlic, Nora Frizberg | (c) Conny Kacy / 360 Business Planer / Foto Wilke / Klaus Vyhnalek
vlnr.: Hansi Hansmann, Christiane Holzinger, Berthold Baurek-Karlic, Nora Frizberg | (c) Conny Kacy / 360 Business Planer / Foto Wilke / Klaus Vyhnalek

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Sie ist zwar nicht perfekt, aber doch besser auf die Bedürfnisse von Startups zugeschnitten als die GmbH: In etwa so lautet der Tenor der heimischen Startup-Szene zur neuen Gesellschaftsform FlexCo. Aktuell herrscht aber teilweise noch ein gewisses Maß an Unsicherheit – das zeigen auch die Antworten auf einen brutkasten-Rundruf bei einigen bekannten heimischen Investor:innen. Denn die Frage, ob die FlexCo nun die Gesellschaftsform der Wahl für alle neuen Startups sein sollte, wollen nicht alle klar beantworten.

„Da muss ich nicht unbedingt dabei sein“

Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann bringt seine Vorbehalte kurz und knapp auf den Punkt: „Ich habe damit ganz einfach noch keine Erfahrung. Es ist eine neue, vielversprechende Rechtsform. Allerdings würde ich persönlich nicht sofort eine gründen, sondern zuerst mal ein bisschen abwarten und Erfahrungen anderer anhören“, meint er und räumt ein: „Das ist wahrscheinlich kein sehr populärer Standpunkt.“ Noch könnten auch Anwält:innen „den einen oder anderen Fehler machen, der langfristig Probleme machen könnte“, so Hansmann. „Da muss ich nicht unbedingt dabei sein.“

„Bis sich eine neue Rechtsform etabliert, können gut zehn Jahre vergehen“

Ähnlich sieht das Berthold Baurek-Karlic, gemeinsam mit Christiane Holzinger „Business Angel of the Year 2023“. „Ganz generell ist die FlexCo flexibler als die GmbH und einfacher als eine AG. Sie ist aber neu, und damit sind viele Rechtsfragen in der Praxis noch nicht erprobt. Bis sich eine neue Rechtsform national und später international – was für Startups mitunter wesentlich ist – etabliert, können gut zehn Jahre vergehen“, meint der Investor. Bei der Frage, ob die neue Gesellschaftsform in der Praxis angenommen werde, sei er „vorsichtig zurückhaltend“.

„Nur potenzielle Vorteile“

Deutlich positiver sieht die Sache Nora Frizberg, Legal-Chefin bei Speedinvest. Sie war selbst in den Prozess auf dem Weg zur FlexCo involviert. „Die FlexCo bricht veraltete Konzepte auf und ist ein signifikanter Schritt in Richtung eines Gesellschaftsrechts, das die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft in den Vordergrund stellt“, meint sie. Sie würde die neue Gesellschaftsform daher auch den meisten neuen Unternehmen empfehlen. „Sie hat im Vergleich zur GmbH fast keine Nachteile, sondern aufgrund der weiteren Möglichkeiten – von denen man Gebrauch machen kann oder auch nicht – nur potenzielle Vorteile“, meint Frizberg. Einzig die verschärfte Aufsichtsratspflicht werde manche Unternehmen wahrscheinlich von der Wahl einer FlexCo abschrecken.

„FlexCo gleich bei der Gründung in Angriff nehmen“

„Business Angel of the Year“ Christiane Holzinger sieht die FlexCo ebenfalls tendenziell positiv, auch schon jetzt, kurz nach der Einführung. „Bei der Gründung selbst bringt sie keine signifikante Veränderung und damit auch keine wesentlichen Vorteile mit sich. Für Unternehmen allerdings, die in Zukunft eine Mitarbeiterbeteiligung planen oder für die das Thema externe Finanzierung durch Investor:innen, Business Angels oder VCs ein wichtiger Punkt ist oder sein wird, empfehle ich auf jeden Fall, die FlexCo gleich bei der Gründung in Angriff zu nehmen“, so Holzinger.

Umgründung von GmbH zu FlexCo?

Sie evaluiere momentan auch bei ihren Kunden in der Unternehmensberatung und bei ihren Startup-Beteiligungen, ob eine Umgründung von einer GmbH zur FlexCo im konkreten Fall sinnvoll erscheint. „Denn das Thema Mitarbeiterbeteiligung dominiert natürlich auch 2024 bei vielen Unternehmen. Gute Mitarbeiter:innen wollen zumindest mittelfristig an das Unternehmen gebunden werden“, erläutert Holzinger.

„Nicht der große Wurf, den ich mir für unser Ökosystem erwartet habe“

Doch sie räumt ein: „Für mich persönlich ist die FlexCo nicht der große Wurf, den ich mir für unser Ökosystem erwartet habe. Erleichterungen bei der Kapitalzufuhr in Unternehmen, um die finanziellen Herausforderungen stemmen zu können, wie zum Beispiel ein Beteiligungsfreibetrag oder eine Risikokapitalprämie, wären heuer wesentlich wichtiger umzusetzen“, so die Investorin.

„Geht an den Kernproblemen des Startup-Standorts vorbei“

Noch kritischer äußert sich in diesem Zusammenhang Berthold Baurek-Karlic: „Unser Gesellschaftsrecht war nicht optimal, aber auch nicht schlecht. In anderen Bereichen gäbe es viel mehr Aufholbedarf. Die Regierung hat für die FlexCo viel Zeit und Energie in ein Projekt investiert, das letztlich an den Kernproblemen des Startup-Standorts vorbeigeht“, so der Investor. Tatsächlich brauche es mehr Anreize zur Unternehmensgründung, geringere steuerliche Belastungen, insbesondere bei der Lohnsteuer, eine verstärkte Mobilisierung von Eigenkapitalinvestor:innen „und ganz generell mehr Unternehmer-Mindset“. Generell beobachte er, dass immer mehr Gründer:innen mit dem Gedanken spielen, im Ausland zu gründen. „Das sollte uns zu denken geben“, so Baurek-Karlic.

FlexCo-Skepsis könnte sich auf Dauer legen

Fest steht also: Egal ob positiv oder vorsichtig zurückhaltend – wirklich zufrieden sind die heimischen Investor:innen mit der rechtlichen Situation für Startups und Startup-Investments auch nach der FlexCo-Einführung noch nicht. Zumindest die Skepsis gegenüber der neuen Gesellschaftsform könnte sich aber – je nach Erfahrungen – auf Dauer legen. Wie gut die FlexCo tatsächlich angenommen wird, wird die Statistik zeigen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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