11.04.2024
NACHGEFRAGT

“Erst einmal abwarten”: Wie Investor:innen zur FlexCo stehen

Sollten jetzt alle neuen Startups eine FlexCo statt einer GmbH gründen? Nicht alle heimischen Investor:innen sind sich bei dieser Frage sicher.
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FlexCo - das sagen vlnr.: Hansi Hansmann, Christiane Holzinger, Berthold Baurek-Karlic, Nora Frizberg | (c) Conny Kacy / 360 Business Planer / Foto Wilke / Klaus Vyhnalek
vlnr.: Hansi Hansmann, Christiane Holzinger, Berthold Baurek-Karlic, Nora Frizberg | (c) Conny Kacy / 360 Business Planer / Foto Wilke / Klaus Vyhnalek

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).


Sie ist zwar nicht perfekt, aber doch besser auf die Bedürfnisse von Startups zugeschnitten als die GmbH: In etwa so lautet der Tenor der heimischen Startup-Szene zur neuen Gesellschaftsform FlexCo. Aktuell herrscht aber teilweise noch ein gewisses Maß an Unsicherheit – das zeigen auch die Antworten auf einen brutkasten-Rundruf bei einigen bekannten heimischen Investor:innen. Denn die Frage, ob die FlexCo nun die Gesellschaftsform der Wahl für alle neuen Startups sein sollte, wollen nicht alle klar beantworten.

“Da muss ich nicht unbedingt dabei sein”

Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann bringt seine Vorbehalte kurz und knapp auf den Punkt: “Ich habe damit ganz einfach noch keine Erfahrung. Es ist eine neue, vielversprechende Rechtsform. Allerdings würde ich persönlich nicht sofort eine gründen, sondern zuerst mal ein bisschen abwarten und Erfahrungen anderer anhören”, meint er und räumt ein: “Das ist wahrscheinlich kein sehr populärer Standpunkt.” Noch könnten auch Anwält:innen “den einen oder anderen Fehler machen, der langfristig Probleme machen könnte”, so Hansmann. “Da muss ich nicht unbedingt dabei sein.”

“Bis sich eine neue Rechtsform etabliert, können gut zehn Jahre vergehen”

Ähnlich sieht das Berthold Baurek-Karlic, gemeinsam mit Christiane Holzinger “Business Angel of the Year 2023”. “Ganz generell ist die FlexCo flexibler als die GmbH und einfacher als eine AG. Sie ist aber neu, und damit sind viele Rechtsfragen in der Praxis noch nicht erprobt. Bis sich eine neue Rechtsform national und später international – was für Startups mitunter wesentlich ist – etabliert, können gut zehn Jahre vergehen”, meint der Investor. Bei der Frage, ob die neue Gesellschaftsform in der Praxis angenommen werde, sei er “vorsichtig zurückhaltend”.

“Nur potenzielle Vorteile”

Deutlich positiver sieht die Sache Nora Frizberg, Legal-Chefin bei Speedinvest. Sie war selbst in den Prozess auf dem Weg zur FlexCo involviert. “Die FlexCo bricht veraltete Konzepte auf und ist ein signifikanter Schritt in Richtung eines Gesellschaftsrechts, das die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft in den Vordergrund stellt”, meint sie. Sie würde die neue Gesellschaftsform daher auch den meisten neuen Unternehmen empfehlen. “Sie hat im Vergleich zur GmbH fast keine Nachteile, sondern aufgrund der weiteren Möglichkeiten – von denen man Gebrauch machen kann oder auch nicht – nur potenzielle Vorteile”, meint Frizberg. Einzig die verschärfte Aufsichtsratspflicht werde manche Unternehmen wahrscheinlich von der Wahl einer FlexCo abschrecken.

“FlexCo gleich bei der Gründung in Angriff nehmen”

“Business Angel of the Year“ Christiane Holzinger sieht die FlexCo ebenfalls tendenziell positiv, auch schon jetzt, kurz nach der Einführung. “Bei der Gründung selbst bringt sie keine signifikante Veränderung und damit auch keine wesentlichen Vorteile mit sich. Für Unternehmen allerdings, die in Zukunft eine Mitarbeiterbeteiligung planen oder für die das Thema externe Finanzierung durch Investor:innen, Business Angels oder VCs ein wichtiger Punkt ist oder sein wird, empfehle ich auf jeden Fall, die FlexCo gleich bei der Gründung in Angriff zu nehmen”, so Holzinger.

Umgründung von GmbH zu FlexCo?

Sie evaluiere momentan auch bei ihren Kunden in der Unternehmensberatung und bei ihren Startup-Beteiligungen, ob eine Umgründung von einer GmbH zur FlexCo im konkreten Fall sinnvoll erscheint. “Denn das Thema Mitarbeiterbeteiligung dominiert natürlich auch 2024 bei vielen Unternehmen. Gute Mitarbeiter:innen wollen zumindest mittelfristig an das Unternehmen gebunden werden”, erläutert Holzinger.

“Nicht der große Wurf, den ich mir für unser Ökosystem erwartet habe”

Doch sie räumt ein: “Für mich persönlich ist die FlexCo nicht der große Wurf, den ich mir für unser Ökosystem erwartet habe. Erleichterungen bei der Kapitalzufuhr in Unternehmen, um die finanziellen Herausforderungen stemmen zu können, wie zum Beispiel ein Beteiligungsfreibetrag oder eine Risikokapitalprämie, wären heuer wesentlich wichtiger umzusetzen”, so die Investorin.

“Geht an den Kernproblemen des Startup-Standorts vorbei”

Noch kritischer äußert sich in diesem Zusammenhang Berthold Baurek-Karlic: “Unser Gesellschaftsrecht war nicht optimal, aber auch nicht schlecht. In anderen Bereichen gäbe es viel mehr Aufholbedarf. Die Regierung hat für die FlexCo viel Zeit und Energie in ein Projekt investiert, das letztlich an den Kernproblemen des Startup-Standorts vorbeigeht”, so der Investor. Tatsächlich brauche es mehr Anreize zur Unternehmensgründung, geringere steuerliche Belastungen, insbesondere bei der Lohnsteuer, eine verstärkte Mobilisierung von Eigenkapitalinvestor:innen “und ganz generell mehr Unternehmer-Mindset”. Generell beobachte er, dass immer mehr Gründer:innen mit dem Gedanken spielen, im Ausland zu gründen. “Das sollte uns zu denken geben”, so Baurek-Karlic.

FlexCo-Skepsis könnte sich auf Dauer legen

Fest steht also: Egal ob positiv oder vorsichtig zurückhaltend – wirklich zufrieden sind die heimischen Investor:innen mit der rechtlichen Situation für Startups und Startup-Investments auch nach der FlexCo-Einführung noch nicht. Zumindest die Skepsis gegenüber der neuen Gesellschaftsform könnte sich aber – je nach Erfahrungen – auf Dauer legen. Wie gut die FlexCo tatsächlich angenommen wird, wird die Statistik zeigen.

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Beim Landesgericht Korneuburg fand heute, am 14. November 2024, die Sanierungsplantagsatzung im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über die Marinomed Biotech AG statt. Ohne Gegenstimme haben die Gläubiger den Sanierungsplan angenommen.

Im August dieses Jahres meldete das Korneuburger (NÖ) Biotech-Unternehmen Marinomed Insolvenz an. Grund dafür waren Umsatzrückgänge und Verluste in Millionenhöhe – brutkasten berichtete.

Damals hieß es vom Unternehmen: „Anlass der Antragstellung ist, dass die kurzfristig benötigten Finanzmittel zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft nicht planmäßig aufgebracht werden konnten und eine Zahlungsunfähigkeit droht.“

Was der Sanierungsplan vorsieht

Nach Aussage des Kreditschutzverbands von 1870 (KSV1870) sieht der Sanierungsplan für Marinomed insgesamt 30 Prozent vor, zahlbar in fünf Raten über einen Zeitraum von zwei Jahren ab Annahme. Für den Fall weiterer erfolgreicher Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen könnte noch eine sogenannte „Superquote“ von bis zu sieben Prozent, abhängig vom jeweiligen Erfolg, an die Gläubiger fließen.

Weiter heißt es vom KSV1870, dass insgesamt 98 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 31 Mio. Euro angemeldet haben, welche in einer Summe von rund 30 Mio. Euro auch anerkannt wurden.

„Mit der Annahme des Sanierungsplans wurde nunmehr ein Grundstein in Richtung Sanierung des Unternehmens gesetzt. Es obliegt der Schuldnerin, die vereinbarte Quote in den nächsten beiden Jahren auch zu erfüllen“, sagt Peter Stromberger vom KSV1870 zum Sanierungsplan.

Bis 2023 Rekordumsätze für Marinomed

Erst im Frühling 2023 verlautbarte Marinomed, das umsatzstärkste erste Quartal in der Unternehmensgeschichte erzielt zu haben: 3,3 Mio. Euro Umsatz. Es folgte ein deutlicher Einbruch und ein Verlust von 6,8 Mio. Euro. Anfang 2024 standen nur mehr 0,7 Mio. Euro zu Buche.

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