25.02.2016

Investorensuche: Das richtige Team ist entscheidend

Bei der Auswahl von förderwürdigen Startups schauen Investoren nicht nur auf Businesspläne, Wachstumschancen oder Sales-Pitches. Auch die menschliche Komponente spielt eine entscheidende Rolle. Julian Carter, Mitgründer des britischen Investmentfonds EC1 Capital, erklärt warum das richtige Team bei seinen Entscheidungen ausschlaggebend ist – und worauf Startups bei der Investorensuche sonst noch achten sollten.
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Ein eingespieltes Team kann überzeugen. - Rawpixel.com

Investoren sind auch nur Menschen. Wenn es darum geht, hohe Geldsummen in riskante Unternehmungen zu stecken, suchen auch sie nach harmonischen Beziehungen, die Vertrauen erwecken. Das gilt sowohl für die Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens als auch für die Verbindung mit dem Investor.

Vision und Leidenschaft

(C) fotolia-kasto: Die Investorensuche dauert meist mehrere Monate.
(C) fotolia-kasto: Die Investorensuche dauert meist mehrere Monate.

In der Welt des Risikokapitals drückt sich das so aus: „Das Team ist wirklich entscheidend. Haben sie die Vision und die Leidenschaft? Du musst wirklich interessiert sein an dem was du machst. Es braucht Tatkraft, sonst ist das Geld der Investoren weg.“ Julian Carter spricht aus Erfahrung: Der Mitgründer und Vorstand des britischen Investmentfonds EC1 Capital hat in den vergangenen vier Jahren rund zwei Dutzend Startups zu frischem Geld verholfen. Bei der Auswahl schaue er besonders darauf, ob das betroffene Team gut zusammenarbeiten kann, ob es bereits Krisen gemeistert hat, ob es die Risiken versteht.

“Du musst wirklich interessiert sein an dem was du machst. Es braucht Tatkraft, sonst ist das Geld der Investoren weg.“

„Das ist so wichtig weil es sich auf das gesamte Leben des Unternehmens auswirken wird“, so Carter. Es sei nicht genug, „einen Haufen von Raketenwissenschaftlern mit MBA-Absolventen“ zusammen zu bringen und rein auf Wachstum aus zu sein. Die entscheidende Frage sei: „Glaubt das Team an den Gründer und seine Idee?“

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Absprung eines Gründers kann fatal sein

So sei der sicherste Weg zum Scheitern auch der Wegfall eines Gründers in der Anfangsphase. „Davon kann man sich nur schwer erholen“, sagt der Manager. Viele Startups würden vergessen, einen Gründervertrag aufzusetzen, in dem genau geregelt ist, wer für welche Aktivitäten zuständig ist und wie Auseinandersetzungen gehandhabt werden. Besonders schwer sei es für Menschen, die vorher in einem Konzern gearbeitet haben. „Viele, die aus der Corporate-Welt kommen, haben Probleme, sich an Startup-Land anzupassen“.

„Viele, die aus der Corporate-Welt kommen, haben Probleme, sich an Startup-Land anzupassen“

EC1 Capital vergibt Seed-Funding, also erstes Startkapital, und beteiligt sich an Startups in Series-A-Runden – die ersten nennenswerten Finanzierungsrunden, meist mit weiteren Investoren als Partner. Laut Carter wird EC1 von einem Familienfonds aus dem Nahen Osten gespeist und beteiligt sich durchschnittlich mit bis zu 1,5 Millionen €, der Fokus liegt auf Unternehmen in Großbritannien. Heuer würde man wieder neues Kapital aufstellen und damit in bis zu 20 weitere Startups investieren können. Normalerweise würde es rund zwei Monate dauern, bis ein Startup an Geld kommt.

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Zu früh zu viel abgeben

Oft würden sich Gründer aber zu früh an potenzielle Investoren wenden, so Carter. „Man muss verstehen, worum es bei Venture Capital geht: Alles dreht sich um groß skalierbares Geschäft“. Dies müsse man aber durch solide Nachfrage vom Kunden erreichen. Nur wenn es Leute gebe, die das Produkt oder Service eines Startups wirklich kaufen wollen, und dafür auch wieder zurückkommen, könne man profitabel wachsen.

„Man muss verstehen, worum es bei Venture Capital geht: Alles dreht sich um groß skalierbares Geschäft“

„Wenn du zu viel für Kundenakquise ausgibst kaufst du das Wachstum nur und verbrennst Geld. Das kann jeder machen“, sagt Carter. Um an Investorengeld zu kommen müsse ein Startup beweisen, dass es „expandieren und das auf einem großen Markt replizieren kann“.

Auch das Timing ist ausschlaggebend: „Es ist die eine Sache, die man nicht beeinflussen kann“, so Carter. Ist der Markt bereit für das Angebot eines Unternehmens? Wie groß ist der Markt und wie schnell wächst er? Dies seien die ersten Fragen, die man in Betracht ziehe.
Und schließlich müsse jedes Startup darauf achten, „nicht zu schnell zu viel vom Unternehmen an opportunistische Investoren abzugeben“. EC1 würde sich in einer Seed-Runde normalerweise zu 20 bis 25 Prozent an einem Unternehmen beteiligen. „Wenn du davor schon die Hälfte hergegeben hast, kannst du gar nicht so schnell schauen und deine Anteile sind im einstelligen Bereich“, sagt Carter.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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