22.10.2025
MEGA-INVESTMENT

Investment: Wiener Scaleup refurbed holt sich 50 Millionen Euro Kapital

Refurbed, der Online-Marktplatz für refurbished-Produkte, hat acht Monate nach einem 20-prozentigen Stellenabbau eine Finanzierungsrunde in Höhe von 50 Millionen Euro abgeschlossen. Damit möchte man in weitere europäische Märkte expandieren.
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refurbed-Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | (c) refurbed
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Das Wiener Scaleup refurbed hat im Februar einen Stellenabbau von rund 20 Prozent seiner Belegschaft bekannt gegeben, hier nachzulesen. Weitaus bessere Nachrichten gab es im April, als man zwei Milliarden Euro Außenumsatz vermeldete. Nun verkündete das Wiener „Soonicorn“ ein Investment in Höhe von 50 Millionen Euro.

refurbed: US-Investor dabei

Mit dem frischen Kapital plant das Unternehmen, in weitere Märkte zu expandieren und unter anderem seine Präsenz in Großbritannien zu erweitern, wie das Online-Magazin Sifted berichtet. Angeführt wurde die Runde von Alex Zubillaga, einem US-Investor, der auch in Spotify und Wallapop investiert ist. Auch die spanische Riberas-Familie, Investor von Vinted, beteiligte sich. Bestehende Anteilseigner von refurbed – Speedinvest, Evli Growth Partners, Bonsai, Almaz und C4 Ventures, der Venture-Arm des britischen TV-Senders Channel 4 – nahmen ebenfalls an der Finanzierungsrunde teil.

“Wir freuen uns, refurbed dabei zu unterstützen, ihre europäische Führungsrolle in der Refurbishment-Kategorie auszubauen”, sagt Riberas. „Die Kombination aus Wachstumsgeschwindigkeit, Profitabilität und starken Partnerschaften mit bekannten Marken ist aus unserer Sicht einzigartig und ein Garant für refurbeds Langzeiterfolg. Unsere Investition in refurbed entspricht außerdem unserer Wertehaltung, nachhaltigere Konsumformen zu unterstützen.”

54 Mio. bereits 2023

Auch wenn es heuer das größte Investment der heimischen Startup-Szene ist, so ist diese Runde nicht die höchste der Firmengeschichte der Wiener: 2023 holte man 54 Mio. Euro in einer Series C. Im Juni teilte refurbed zudem mit, dass man die Profitabilität im gesamten Unternehmen – über alle elf europäischen Märkte hinweg erreicht habe.

Expansion in weitere europäische Märkte

CEO Peter Windischhofer zeigt sich erfreut über die aktuellen Entwicklungen: „Für refurbed war und ist 2025 ein wahrlich transformierendes Jahr. Wir haben unseren Wachstumskurs in allen Märkten fortgesetzt und haben im Vergleich zum Vorjahr 40 Prozent Wachstum verbuchen können. Außerdem haben wir vor unserem Zeitplan die Profitabilität über alle Märkte hinweg erreicht. All das ist klarer Beweis dafür, dass nachhaltiger Konsum in Europa und finanzielle Performance Hand in Hand gehen können. Jetzt ist die Zeit, um Refurbishment zum Mainstream zu machen.“

Und weiter: „Mit der aktuellen Finanzierung können wir die nächste Wachstumswelle einleiten und somit künftig noch mehr Konsument:innen in ganz Europa erreichen. Zusätzlich werden wir im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsstrategie auch unser Engagement bei der globalen E-Waste-Reduktion intensivieren. Schließlich ist E-Waste der am schnellsten wachsende Abfallstrom weltweit und ein globales Problem, dem wir auf unterschiedlichsten Ebenen begegnen müssen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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