18.07.2019

Sechsstelliges Investment für Innsbrucker AI-Startup Swarm Analytics

Das auf Mobilitäts-Monitoring für Smart City-Systeme spezialisierte Innsbrucker Startup Swarm Analytics holt sich ein "mittleres sechstelliges" Investment vom Tiroler Company Builder MAD, der bereits seit der Gründung an Bord war.
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Swarm Analytics: CEO Michael Bredehorn - Investment von MAD
(c) Swarm Analytics: CEO Michael Bredehorn

„Kameras, die nicht überwachen, sondern wertvolle Informationen liefern und die unser tägliches Leben verbessern, werden weltweit in allen Städten und Gemeinden normal sein. Wir haben hier die passende Technologie entwickelt und auch die richtigen Partner in Österreich, um erfolgreich zu sein“, sagt Wieland Alge. Der Managing Partner des Tiroler Company Builders MAD ist zugleich CFO des Innsbrucker Startups Swarm Analytics. Wie nun verkündet wurde, steigert MAD, das seit der Gründung an Bord war, sein Engagement beim AI-Startup mit einem „mittleren sechsstelligen“ Investment. Der Company Builder erhöht seinen Anteil am Unternehmen damit auf 34 Prozent.

+++ Fokus-Channel: AI +++

Swarm Analytics: Bildanalyse ohne Verletzungen der Privatsphäre

Die Technologie von Swarm Analytics ermöglicht es, Daten von Verkehrsüberwachungskameras in Echtzeit zu analysieren. So sollen Informationen für Smart Cities permanent und flächendeckend generiert werden. Dabei werden die Bilder laut dem Startup sofort analysiert und gelöscht, sodass es keinerlei Verletzungen der Privatsphäre gibt. Mit der Technologie sollen „Verkehrsleitsysteme mit vielen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Fahrräder, e-Scooter oder Autos“ entwickelt werden.

„Unsere Software läuft bis zu zehnmal schneller“

Bisherige Lösungen seien entweder sehr langsam oder sehr kostspielig und deshalb nur für Spezialfälle geeignet, schreibt Swarm Analytics. Dabei würden die Bilder meist in ein Datencenter gestreamt. Das bedeute einerseits teure Transferkosten und andererseits Privacy-Probleme. Am Ende des Prozesses benötige man zudem teure Hardware, um maximal zwei Bilder pro Sekunde analysieren zu können. „Unsere Software läuft bis zu zehnmal schneller auf Kleinstcomputern und erlaubt es, Probleme zu lösen, die bisher als völlig unlösbar erschienen. Wir wollten Standardkameras in intelligente Sensoren verwandeln und das zu einem Systempreis von unter 1000 Euro. Das Ziel haben wir klar erreicht, worüber sich unsere ersten Kunden von Dänemark bis Süditalien sehr freuen“, sagt Michael Bredehorn, CEO und Co-Founder.

A1 als Referenzkunde

Man arbeite in Österreich mit Weltmarktführern im Bereich Traffic Management und entwickle mit ihnen gemeinsame Produkte. Unter den Referenzkunden sind Swarco, Brenner Bernard und A1 Telekom. Mit dem Investment von MAD sei es nun möglich, schneller das technologische Know-how für die Produkte auszubauen und diese in ganz Europa auf den Markt zu bringen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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