18.09.2019

Sechsstelliges Investment für Linzer Startup Tributech

Das Linzer Startup Tributech holt sich zwei Investoren an Bord, die sich mit ihrer Expertise konstruktiv in das Unternehmen einbringen werden. CEO & Co-Founder Thomas Plank erläutert die weiteren Pläne und die Vorteile der Data-Sharing-Technologie.
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Das Tributech-Team.
Das Tributech-Team. (c) Tributech

Das Linzer Startup Tributech Solutions GmbH hat seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen. Hinter dem Investment in sechsstelliger Höhe stehen der Investor Georg Kirchmayr und sein Sohn Nicolas Kirchmayr. „Wir freuen uns besonders, dass die strategischen Investoren sich mit ihrer Erfahrung in unser Startup einbringen“, sagt Thomas Plank, CEO und Co-Founder von Tributech, im Gespräch mit dem brutkasten.

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Georg Kirchmayr war jahrelang CEO der TGW Logistics Group und hat das Unternehmen vom Anlagenbauer zum internationalen Lösungsanbieter entwickelt, sein Sohn Nicolas Kirchmayr ist Data Scientist  und hat als solcher ein hohes Verständnis für den steigenden Einfluss von Daten auf den zukünftigen Unternehmenserfolg.

Nächste Finanzierungsrunde 2020

Zuvor hatte Tributech bereits von FFG, AWS, dem Land Oberösterreich, tech2b und weiteren Förderern Forschungszuschüsse in Höhe von 400.000 Euro akquiriert. Mit dem bestehenden Geld soll nun das eigentliche Produkt fertig entwickelt werden.

Die nächste Investmentrunde soll es Mitte bis Ende 2020 geben: Diese soll dann dazu dienen, das fertige Produkt zu skalieren. Ziel ist, dass bei der nächsten Runde mindestens zwei Investoren mit an Bord sind – darunter ein globaler Player, der dem Startup bei der internationalen Expansion helfen kann.

Das Business von Tributech: Daten richtig teilen

Der Grundgedanke bei Tributech ist, dass sich Daten immer mehr zum wichtigsten Asset von Unternehmen entwickeln und der Zugriff auf diese Assets zu einem essentiellen Innovationstreiber wird – und zwar nicht nur innerhalb des Unternehmens, sondern auch über Unternehmensgrenzen hinweg. Allerdings scheuen sich viele Unternehmen davor, ihre Daten an eine externe Stelle zu übergeben, so dass Partnerunternehmen darauf zugreifen können. Und genau hier setzt die Lösung von Tributech an.

Denn die Software von Tributech ermöglicht es, dass Daten peer-to-peer zwischen den Unternehmen transportiert werden, während sie noch immer auf hauseigenen Servern – beziehungsweise in einer sicheren Cloud – gespeichert sind. Der Austausch der Daten erfolgt dabei transparent, Veränderungen sind nachvollziehbar. Als prominentes aktuelles Beispiel für die Sinnhaftigkeit solcher Lösungen nennt der Gründer die von der Wochenzeitung Falter publizierten ÖVP-Datenleaks: „Mit unserer Lösung könnte nachvollzogen werden, ob Daten noch echt sind oder ob sie dazwischen manipuliert wurden“, sagt er.

Andere Lösungen umfassen die Nachvollziehbarkeit in der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln – also zum Beispiel die Frage, ob die Kühlkette eingehalten wurde -, sowie das gezielte Freigeben von Daten für gemeinsame AI-Anwendungen.

Derzeit als MVP nutzbar

Das Team von Tributech motiviert seine Kunden dabei auch dazu, sich eine „Data Asset Klasse“ für ihre Daten zu überlegen – also, sich zu überlegen, wie viel ihre Daten wert sind. Manche Daten können etwa für das eigene Unternehmen wertvoll sein. Andere wiederum sind für das eigene Unternehmen wertlos, für andere wiederum extrem nützlich. Diese Daten könnte man zum Beispiel entgeltlich zur Verfügung stellen.

Derzeit ist die Lösung von Tributech im MVP-Stadium. Sie kann also bereits für diverse Kundenprojekte eingesetzt werden, allerdings ist noch immer ein manueller Aufwand nötig. Bis März 2020, so der Gründer, sollen die Prozesse automatisiert werden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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