05.06.2019

Sechsstelliges Investment und neuer Großkunde für Linzer Startup Chatvisor

Das im Februar 2018 gegründete Startup Chatvisor aus Linz bekommt ein Investment in mittlerer sechsstelliger Höhe von Investoren des Grazer Investmentclubs eQventure. Außerdem konnten die Oberösterreicher einen neuen Großkunden gewinnen.
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Chatvisor Gründer Markus Wagner, Horst-Georg Fuchs und Mathias Holzinger
Die Chatvisor Gründer Markus Wagner, Horst-Georg Fuchs und Mathias Holzinger (v.l.n.r.). (c) Chatvisor

Investoren des Grazer „Investmentclubs“ eQventure stecken eine mittlere sechsstellige Summe in die Linzer Kommunikations-Plattform Chatvisor. Dadurch holt sich das oberösterreichische Startup nicht nur Kapital, sondern auch ein starkes unternehmerisches Netzwerk an Bord.

+++Die drei reichsten Österreicher und ihre Startup-Beteiligungen+++

Das Team wird zukünftig von drei eQventure Lead-Investoren unterstützt: Franz Fuchsberger, Mitgründer des österreichischen SaaS-Unicorns Tricentis, Markus Presle, Mitgründer des SaaS-Unternehmen Prescreen, welches um 27 Millionen Euro an Xing verkauft wurde, sowie Herbert Gartner, Gründer der um 164 Million Dollar verkauften SensorDynamics. „Die Chatvisor-Gründer haben uns vom ersten Treffen an imponiert – die Jungs sind hungrig, diszipliniert und angriffslustig, das gefällt uns“, sagt Herbert Gartner, CEO des Unternehmer-Investment-Clubs eQventure.

Zufriedenere Kunden durch Analytics

Durch seine Web-Analytics-Technologie „BrowsXP“ zeichnet Chatvisor das Verhalten von Kunden auf der Website auf und speichert dieses anonymisiert. Die so erzeugten Aufzeichnungen (sog. Session Recordings) werden in Echtzeit auf Verhaltensauffälligkeiten analysiert.

Die Software bietet daraufhin bei Auffälligkeiten dem Kunden proaktiv Hilfe an. Wenn der Kunde das Hilfeangebot annimmt und die Problemstellung nicht durch einen Chatbot gelöst werden kann, wird der Kunde an einen Support-Mitarbeiter im Chat weitergeleitet. Die Support-Mitarbeiter können sich im Rahmen der SaaS-Lösung ohne Download und Installation mit dem Bildschirm (Website Session) des Kunden zu verbinden. Der Support-Mitarbeiter erhält so wertvollen visuellen Kontext und kann Problemstellungen effizienter aufklären. Das spart Kosten im Support und sorgt für zufriedene Kunden, weil diese eine präzise, schnelle Antwort bekommen, ohne viel erklären zu müssen, heißt es in einer Presseaussendung des Startups.

ProSiebenSat1 Gruppe als Neukunde von Chatvisor

Parallel zum Investment verkündet Chatvisor, die ProSiebenSat1 Gruppe als Neukunden gewonnen zu haben. Zu den bereits bestehenden Kunden gehören unter anderem BMW, UNIQ (Urlaubsguru) und Intersport.

Chatvisor wurde erst im Februar 2018 gegründet, zu den bisherigen Erfolgen des zehnköpfigen Teams gehören unter anderem die Aufnahme im tech2b Inkubator, zwei Finanzierungen von FFG und OÖUBG. „In kürzester Zeit haben wir ein tolles Team aufgebaut, ein skalierbares SaaS-Produkt mit hoher Nachfrage auf den Markt gebracht und eine solide finanzielle Basis geschaffen“, sagt CFO Mathias Holzinger.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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