30.08.2021

Investitionsprämie hebelte 78 Mrd. Euro – internationale Konzerne investierten stärker in Österreich

Mit der Investitionsprämie wurden besonders viele Projekte in der Land- und Forstwirtschaft gefördert. Neben landwirtschaftlichen Großgeräten waren aber auch E-Autos und Solarstrom hoch im Kurs.
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Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck verleiht den Staatspreis Innovation 2021
© BMDW: Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck

Ein Jahr nach Einführung der Investitionsprämie in Österreich zieht Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck Bilanz: Mit der Förderung wurden insgesamt Investitionen in Höhe von mehr als 78,15 Milliarden Euro gehebelt. 158.600 Anträge wurden bis Ende Februar gestellt und 243.865 bewilligt, 94 Prozent – insgesamt kamen damit 122.194 Unternehmen in den Genuss einer Investitionsprämie. Zur Erinnerung: Die Prämie bietet Unternehmen eine Förderung von 7 Prozent bei Investitionen und von 14 Prozent, wenn es sich dabei um eine Investition zu Ökologisierung oder Digitalisierung handelt.

Traktoren, Photovoltaik, E-Autos

Gefördert wurde besonders stark im Bereich Nahrung und Forst- und Landwirtschaft – auf diesen Bereich entfielen 30 Prozent. Laut Schramböck waren in diesem Bereich viele Digitalisierungsprojekte enthalten, aber vor allem ging es um landwirtschaftliche Geräte wie Traktoren. Auch Projekte zur Direktvermarktung fielen in diesen Bereich. Rund ein Viertel des Fördervolumens entfällt auf Investitionen in die Ökologisierung. Da hatten vor allem Photovoltaik und Stromspeicher die Nase vorne, aber auch in die Umstellung von Fuhrparks aus Elektromobilität wurde stark investiert.

10 Prozent des Volumens entfielen auf Digitalisierungsmaßnahmen – eine Zahl, die auf den ersten Blick klein wirkt. In diese Kategorie würde beispielsweise die Anschaffung von Servern fallen, erklärte die Ministerin. Es wurden aber auch in allen anderen Bereichen Digitalisierungsprojekte gefördert, da das Thema eine Querschnittsmaterie ist. Als Beispiel nannte sie das Tiroler Familienunternehmen Giesswein, das in digitale Produktionsanlagen investiert hat.

Konzerne haben Investitionen in Österreich vorgezogen

Die Investitionsprämie habe dazu geführt, dass internationale Konzerne stärker in den Standort Österreich investiert haben, betonte Schramböck in Alpbach bei der Präsentation der Bilanz und einer Studie, die dazu durchgeführt wurde. „Multinationale Konzerne haben vielfach durch die Investitionsprämie Investitionen in Österreich vorgezogen. Wir haben dadurch mehr vom Kuchen erhalten als andere Länder“, so die Wirtschaftsministerin. 6 Prozent der Anträge sind auf Großunternehmen entfallen, die sich damit 18 Prozent des Gesamtvolumens (14 Mrd. Euro) gesichert haben. Rund die Hälfte des Volumens (39 Mrd. Euro) floss allerdings in Kleinstunternehmen. „Die Investitionsprämie ist mitnichten eine Förderung für Großunternehmen“, betonte Schramböck.

125,9 Mio. Euro bereits ausbezahlt

Im Schnitt werden pro Antrag rund 320.000 Euro investiert – pro Unternehmen sind es damit durchschnittlich 610.000 Euro. Bei Kleinstunternehmen liegt das Volumen bei durchschnittlich 380.000 Euro und bei Großunternehmen bei bis zu 9,7 Millionen Euro. Die Projekte sind nun in der Umsetzung und Unternehmen reichen derzeit ihre Rechnungen ein. 125,9 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt, rund 41.000 Projekte sind schon abgeschlossen. In Summe nimmt das Wirtschaftsministerium für die Prämie 5 Milliarden Euro in die Hand. „Damit werden wir auch auskommen“, so Schramböck. Mit der Prämie sei Österreich weltweit Pionier. Nur drei weitere Länder, Malta, Luxemburg und Japan, hätten ansatzweise vergleichbare Instrumente geschaffen. Die seien aber nicht so breit auf alle Branchen und Unternehmen ausgelegt.

Bis Ende des Jahres will das Wirtschaftsministerium auch eine Standortstrategie ausarbeiten, zu der bereits mehr als 400 Vorschläge von Unternehmen, Experten und anderen Stakeholdern eingereicht wurden. Im zweiten Halbjahr tourt Schramböck dazu durch die Bundesländer. Wichtige Schwerpunkte seien Fachkräftemangel, grüne Energie, Forschungstransfer und Produktivitätswachstum.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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