28.05.2020

Stimmen zur Investitionskontrolle: “So blöd kann man eigentlich nicht sein”

Heute wurde von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck eine Regelung zur Investitionskontrolle angekündigt, die auf einer EU-Verordnung basiert. Die Angaben der Ministerin zur Ausgestaltung stoßen auf teils heftige Kritik in der Startup-Szene. Wir haben Stimmen eingeholt.
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Wir haben zur neuen Investitionskontrolle-Regelung Stimmen aus der Startup-Szene eingeholt, u.a. von Hansi Hansmann, Laura Egg, Florian Gschwandtner und Sander van de Rijdt
Wir haben zur neuen Investitionskontrolle-Regelung Stimmen aus der Startup-Szene eingeholt, u.a. von Hansi Hansmann, Laura Egg, Florian Gschwandtner und Sander van de Rijdt

Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor. Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Investitionskontrolle: EU-Verordnung mit Spielraum

Bei der genauen Ausgestaltung der nationalen Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten gibt es jedoch einen gewissen Spielraum. So enthält der Text der Verordnung keine konkreten Schwellenwerte, wie heute von Schramböck präsentiert. Auch wird etwa den Mitgliedstaaten “das letzte Wort” bei Entscheidungen über Investments eingeräumt.

In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung. Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt:


Hansi Hansmann, Business Angel

Auf den ersten Blick hört sich das grausam an, was Investitionen von ausländischen VCs und strategischen Investoren in heimische Startups sowie Exits von diesen betrifft. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein, wenn wir schon seit vielen Jahren das Problem der Anschlussfinanzierungen haben, dass man das noch weiter erschwert. Hoffentlich gilt nicht der alte Spruch: “Jede Situation, so schlecht sie auch scheinbar ist, hat immer noch das Potenzial, noch schlimmer zu werden”.

Oliver Holle, Gründer & CEO Speedinvest

Ironischerweise führt jede Form der Beschränkung von internationalem Kapital genau zu dem Effekt, den man eigentlich verhindern will: Österreichs Tech-Unternehmen haben keine Chance, eine global relevante Größe zu erreichen und verkaufen früh an Strategen – zumeist in die USA und China. Als Gründer bin ich mit meiner Firma 3united damals genau vor dieser Situation gestanden, insofern habe ich da ein sehr klares Bild.

Laura Egg, Geschäftsführerin aaia

Das Investitionskontrolle-Gesetz ist in den letzten Wochen bereits mehrfach diskutiert worden. Aus aktueller Sicht gibt es aber noch keinen Grund, konkrete Kritik zu äußern, da der Gesetzesentwurf noch nicht final vorhanden ist. Was daher aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt wichtig ist: Die spezielle Situation von Startups muss in diesem Investitionskontrolle-Gesetz berücksichtigt werden, da unsere innovativen Tech-Unternehmen in ihrem Lebenszyklus potentiell mehrfach von dem Gesetz betroffen sind. Hier müssen deshalb klare Ausnahmen geschaffen werden – sonst kann tatsächlich ein massiver Schaden für das heimische Ökosystem und den gesamten Wirtschaftsstandort entstehen. Es braucht u.a. eine eindeutige Definition des Technologie-Begriffs und eine klare Einschränkung, welche Unternehmen betroffen sind, basierend auf Umsatz und Mitarbeiter*innenzahlen.

Bei all den möglichen negativen Auswirkungen müssen wir aber gleichzeitig die Chancen erkennen: Die zugrundeliegende EU-Verordnung muss in jedem Land der Europäischen Union umgesetzt werden. Österreich kann sich – mit einer smarten und Startup-freundlichen Ausgestaltung – als spannender Standort für Startups und Investor*innen positionieren und gleichzeitig zu einem Best Practice Beispiel in Europa werden.

Markus Raunig, CEO AustrianStartups

Es macht Sinn, dass sich Europa intensiv mit seiner technologischen Souveränität beschäftigt. Wenn wir im 21. Jahrhundert wirtschaftlich überleben wollen, müssen wir aus Europa heraus globale Tech-Champions hervorbringen und dürfen nicht noch abhängiger von China und den USA werden. Deshalb verstehe ich die Intention, besonders in der Coronakrise einen Ausverkauf europäischer Technologieunternehmen zu verhindern. Allerdings birgt eine breite Kontrolle ausländischer Investments auch ein erhebliches Risiko, die europäische Startup-Szene im internationalen Wettbewerb endgültig komplett auszubremsen. Ohne Ausnahmereglung würde es durch eingeschränkte Exit-Möglichkeiten für europäische Startups wohl noch schwieriger werden, Wachstumsfinanzierungen aufzustellen.

Umso wichtiger ist es, dass wir hier gemeinsam an einer klugen Umsetzung der Investitionskontrolle arbeiten, die mit möglichst wenig Protektionismus möglichst große technologische Souveränität sicherstellt. Dabei wird es auch darum gehen, viel mehr Kapital aus Stiftungen und Pensionskassen als europäisches Wachstumskapital zu aktivieren, endlich einen wirklich einheitlichen europäischen Binnenmarkt zu schaffen und auch die öffentliche Beschaffung in Europa bezüglich europäischer Lösungen zu sensibilisieren.

Florian Gschwandtner, Gründer und Business Angel

Wenn ich das richtig verstehe, wäre es ein absolutes NoGo dieses Gesetz im Startup Bereich zu etablieren. Ohne größere Anschlussfinanzierungen aus dem Ausland ist es in Österreich oft nicht möglich, international erfolgreiche Unternehmen zu bauen. Und auch mit so einem Gesetz wird es wahrscheinlich Umwege geben, über die das Know-how des Unternehmens in Drittstaaten abfließen kann. Ich sehe das also absolut kritisch!

Berthold Baurek-Karlic, Gründer Venionaire

Die EU will kritische Infrastruktur – damit sind meinem Verständnis nach insbesondere auch High-Tech Unternehmen gemeint – vor Investitionen und Akquisitionen aus dem Ausland schützen. Diese Maßnahme kommt 40 Jahre zu spät, in der gesamten EU (auch in Österreich) wurden führende KMU-Unternehmen bereits verkauft. Jetzt den Schranken zu schließen ohne ernsthafte Alternativen zur Finanzierung heimischer Technologie-Unternehmen aufgebaut zu haben, ist absoluter Wahnsinn – so werden wir nicht mal mehr am globalen Rennen um Technologieführerschaft teilnehmen, geschweige denn gewinnen!

Wir müssen realistisch bleiben und dürfen die Augen nicht vor Fakten verschließen. Schon alleine alle größeren VC Fonds sind auf Kapital ausländischer Geldgeber angewiesen. Führende Startups sind ab einer entsprechenden Größe auf ausländische Investoren angewiesen, da sie große Investments in Europa alleine nicht aufstellen können. Erfolgsgeschichten wie N26 wären ohne US- und chinesische Investoren nicht gelungen. Europäische Pensionskassen, Banken und Versicherungen stehen bei Private Equity und Venture Capital aufgrund massiver Regulierungshürden voll auf der Bremse – ohne Alternativen am heimischen Markt, entkoppeln wir unsere Startups von wichtigem Kapital. So werden wir keine neuen Hidden Champions bauen.

Derartige Gesetze führen zwangsläufig zu einer Reaktion des Marktes, die offenbar von der Politik national und auf EU-Ebene unterschätzt wird. Ein Gründer wird sich zukünftig wohl überlegen, ob er nicht gleich eine US- oder UK-Gesellschaft gründet und gar nicht erst Substanz in Europa aufbaut. Damit exportieren wir nicht nur erfolgreiche Talente, sondern gleich unsere teuer ausgebildeten High-Potentials und nehmen uns damit auch gleich das Potenzial für Erfolgsgeschichten aus Europa. VC Fonds werden sich die Frage stellen müssen, ob ein mögliches Exit-Hemmnis ihr Geschäftsmodell nicht vollständig verunmöglicht und eventuell ebenfalls abwandern. Kurzsichtigkeit in diesem Thema, kann zu einem ordentlichen Schuss ins Knie werden, wenn wir es nicht schaffen, institutionelles Kapital für europäische Fonds in signifikanter Höhe zu mobilisieren.

Mic Hirschbrich, Gründer Updatemi

Man muss – mit Magenkrämpfen – dafür sein! Als Unternehmer wird man von solchen Mechanismen eingeengt. In chronisch unterfinanzierten, regulierten Märkten, ist das somit eine zusätzliche Hürde. Makropolitisch allerdings kann ich das Vorgehen gut nachvollziehen: Hinsichtlich IP, Investitionsschutz, Wettbewerb und Kartellrecht hat die Globalisierung zu keiner Harmonisierung der Staaten in diesen zentral wichtigen Fragen geführt. Das ist hoch problematisch, gerade für Freunde einer offenen und fairen Marktwirtschaft, die sich da eine schnellere Nivellierung nach oben erhofft hätten.

Sander van de Rijdt, Co-Founder PlanRadar

Statt “ausländische Investoren” auszuschließen wäre es aus meiner Sicht viel besser zu überlegen, wie man entsprechende Investitionsaktivitäten durch Europäische Player forcieren kann – diese sind derzeit nämlich ab einer gewissen Größenordnung nahezu inexistent. Ein Ausschluss von Investoren aus Drittstaaten führt dann dazu, dass ab einem gewissen Volumen keine Investitionen mehr stattfinden oder die Unternehmen schon frühzeitig komplett abwandern. Operation gelungen, Patient tot.

Wolfgang Reisinger, CFO Tractive

Ich denke, vor allem für Startups macht diese Investitionskontrolle-Regelung den Standort Österreich sehr unattraktiv. Es ist kein Geheimnis, dass eine Vielzahl der VC- und PE-Investoren außerhalb der EU sind, das hat sich mit dem Brexit noch erheblich gesteigert. Eine zusätzliche Hürde für Startups hier einzubauen finde ich nicht gerade förderlich. Wenngleich ich die Bestrebungen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu schützen, sehr schätze, ist es für Unternehmen die klassischer Weise Investments bekommen und in einem erfolgreichen Fall auch einen (Teil-)Exit als mögliches Szenario sehen, eine erhebliche Verschlechterung.

Man muss sich natürlich dann den Gesetzesentwurf im Detail ansehen, um seriös die Auswirkungen beurteilen zu können. Aber wenn zukünftig potentielle Investments/Unternehmens(teil)verkäufe um die Variable “staatliche Zustimmungspflicht” erschwert werden, ist das ein absolut falsches Zeichen und wird sicher dazu führen, dass einige Entrepreneure ihre Firma in einem anderen Land gründen bzw. auch den Firmensitz verlegen. Das Ziel sollte natürlich sein, dass wir innerhalb Österreich die Wertschöpfung erhöhen und gemeinsam mit anderen EU-Staaten Investment-Vehikel aufbauen, die gegenüber jenen aus den USA und Asien konkurrenzfähig sind. Jedoch ist dies wohl der logische erste Schritt und nicht ein protektionistisches Gesetz, das Startups gegenüber Marktbegleitern in anderen Staaten schlechter stellt.

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Gründer und CTO von Dynatrace - Bernd Greifeneder © Ines Thomsen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 – bis zum 31. März 2024 – hat das in Linz gegründete und global tätige Softwareunternehmen Dynatrace einen Umsatz von 1,431 Milliarden US-Dollar erreicht. Gemessen am Vorjahresumsatz in Höhe von 1,159 Milliarden US-Dollar entspreche dies einem Umsatzzuwachs von 23 Prozent, gab das Unternehmen bekannt.

Gegründet wurde das Software-Multinational am 2. Februar 2005 als dynaTrace Software GmbH durch Bernd Greifeneder, Sok-Kheng Taing und Hubert Gerstmayr. Im Jahr 2011 kaufte die US-amerikanische Compuware-Corporation mit Hauptsitz in Detroit, Michigan, das SoftwareTech. Damit gelang dem AI-Specialist aus Linz einer der größten Tech-Exits der österreichischen Startups-Geschichte – für 256 Millionen US-Dollar.

Den Durchbruch hat dann der Pivot zum Cloud-Fokus gebracht. Nach dem ersten Exit an Compuware folgte ein zweiter Verkauf – nämlich die Übernahme durch die in Chicago ansässige Beteiligungsgesellschaft Thomas Bravo für 2,4 Milliarden US-Dollar.

Pivot brachte Durchbruch

Seit seiner Gründung im Jahr 2005 hatte sich der AI-Spezialist auf den Bereich Application Performance-Monitoring fokussiert. Ab 2015 stellte Gründer und CTO Bernd Greifeneder mit seinem Team das Produkt mit Fokus auf Entreprise Cloud neu auf. Inzwischen wurde das Unternehmen vom US-Marktforschungsunternehmen Gartner als Marktführer in seinem Bereich gelistet. Schon damals positionierte sich Dynatrace als SaaS-Market-Leader in der Kategorie AI-powered Software Intelligence.

Konkret ist Dynatrace auf Netzwerk-Monitoring spezialisiert – das multinationale Unternehmen überwacht den Netzwerkverkehr auf Host- und Prozessebene. Überwacht wird indes, welche Prozesse die meiste Netzwerkbandbreite verbrauchen und wo es Verbindungsprobleme gibt. Die aus dem Monitoring gewonnenen Informationen dienen der Kapazitätsplanung und -optimierung – ressourcenintensive Prozesse werden indes “auf einen Blick erkennbar”, wie das SoftwareTech auf seiner Website schreibt.

2019 ging das Unternehmen dann mit einem erfolgreichen IPO an die New Yorker Börse. Der Wachstumskurs setze sich fort: 2022 erreichte der Software-Spezialist fast eine Milliarde Dollar Umsatz – konkret 929 Millionen US-Dollar bis zum 31. März 2022 – damals eine Umsatzsteigerung um 32 Prozent im Vorjahresvergleich. Als CEO ist seit Dezember 2021 Rick M. McConnel tätig.

Zuwachs bei Belegschaft

Nach oben geht es auch mit der Zahl der bei Dynatrace Beschäftigten: Binnen eines Jahres sind 500 neue Mitarbeitende in den Betrieb aufgenommen worden. Weltweit erhöhte sich die Dynatrace-Belegschaft damit von 4.200 auf 4.700 Personen.

Das von Gründer und CTO Bernd Greifeneder geleitete Forschungs- und Entwicklungsteam (R&D) ist nach Angaben des Unternehmens von 1.400 auf über 1.600 Mitarbeitende gewachsen sein. Damit seien rund ein Drittel der Mitarbeitenden des Konzerns im Bereich Forschung & Entwicklung – zu Englisch Research und Development (R&D) – beschäftigt.

KI soll gegen Engpässe und Kostenfallen helfen

„Dynatrace unterstützt die größten Unternehmen der Welt dabei, ihre digitalen Innovationen voranzutreiben, Cyber-Risiken zu minimieren und Cloud-Kosten zu optimieren. Dabei spielt der Gründungsstandort eine zentrale Rolle“, erklärt Bernd Greifeneder.

Bereits Anfang des Jahres hat Dynatrace seine Analyse- und Automatisierungsplattform um Observability und Security – zu Deutsch Beobachtbarkeit und Sicherheit – für KI-gestützte Anwendungen erweitert. Diese soll Schutz vor technischen Leistungsengpässen und Kostenfallen bieten, wie Dynatrace kommuniziert.

Spatenstich in Linz

Erst im März 2024 startete der Ausbau des Dynatrace Engineering Headquarters in der Linzer “Am Fünfundzwanziger Turm-Straße”. Der Campus soll über sieben Stockwerke verfügen – und das Herz der Produktentwicklung bilden, heißt es in einer Aussendung. Bis Ende 2025 soll das Gebäude fertig sein. Der gesamte Dynatrace-Campus soll indes auf eine Bürofläche von 29.000 Quadratmetern gewachsen sein – und rund 1.500 Software-Entwickler:innen aus aller Welt beheimaten.

Österreich zählt über ein Viertel der globalen Belegschaft

Zudem sollen die Entwicklungs-Labors in Wien und Graz erweitert werden: Im laufenden Mai soll Der Wiener Standort im Icon Tower des Hauptbahnhofs ein zusätzliches Stockwerk bekommen. In Graz stehe im baldigen Sommer eine Übersiedelung bevor – und zwar in den Grazer Impuls Campus auf den Reininghaus-Gründen.

Nach eigenen Angaben sollen in ganz Österreich mehr als 1.200 Expert:innen aus über 60 Nationen angestellt sein. An den österreichischen Dynatrace-Standorten Linz, Wien, Graz, Klagenfurt, Hagenberg und Innsbruck sind damit 26 Prozent – also über ein Viertel – der weltweiten Belegschaft beschäftigt.

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AI Summaries

Stimmen zur Investitionskontrolle: “So blöd kann man eigentlich nicht sein”

  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
  • Die neue Regelung basiert auf einer EU-Verordnung aus dem März 2019, die bis Oktober 2020 in nationales Recht überführt werden muss und einen gewissen Spielraum bietet.
  • In der Startup-Szene sorgte die Ankündigung der Ministerin jedenfalls für reichlich Aufregung.
  • Wir haben Statements von Key-Playern zu neuen Investitionskontrolle-Regelung eingeholt.

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  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Das sieht eine heute von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck angekündigte Regelung zur Investitionskontrolle vor – ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
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  • Bei Unternehmensbeteiligungen durch Investoren aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent soll künftig eine Genehmigungspflicht bestehen.
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