28.05.2020

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte heute an, "Shoppingtouren" von nicht EU-Investoren in Österreich unterbinden zu wollen. Die geplante Regelung zur Investitionskontrolle ist aber keine Reaktion auf die Krise, sondern die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Februar 2019.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Bei einer EU-Verordnung gibt es eine mehrjährige Frist für die Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen (im Gegensatz zu einer Richtlinie muss sie genau übertragen werden). Dieser Vorgang verläuft nicht immer gleich. Die berühmt-berüchtigte DSGVO etwa, wurde von fast allen Staaten gleichzeitig im letztmöglichen Moment knapp vor Ende der Frist inkraft gesetzt, was zu Panik-Zuständen weit über die EU-Grenzen hinaus führte. Bei anderen Verordnungen, etwa jener zu Registrierkassen, ist die Übertragung hierzulande bereits vor Jahren passiert, während sie etwa in Deutschland erst dieses Jahr erfolgt. Und bei einer Verordnung zur Investitionskontrolle bei Investments bzw. Akquisitionen aus nicht EU-Staaten verhält es sich ähnlich, bloß dass Österreich bislang noch keine Schritte gemacht hat.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

EU-Verordnung zur Investitionskontrolle: Frist bis Oktober

Konkret wurde die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” (Foreign Direct Investment, kurz: FDI-Screening-Verordnung) im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen. Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten in die nationale Gesetzgebung eingearbeitet werden. Diesen Umstand erwähnte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute nur am Rande, als sie die österreichische Version der Investitionskontrolle-Regelung ankündigte. Vielmehr stellte sie diese als Abwehr gegen “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren jetzt in der Coronakrise dar. Man dürfe nicht “naiv” sein. In China und den USA gäbe es “klare Pläne, Technologien zu erwerben”. Know-how solle nicht mehr aus Österreich abgesaugt werden, so die Ministerin. Mit dem Exit des BioTech-Unternehmens Themis Bioscience an den US-Pharma-Konzern MSD nannte sie sogar ein konkretes Beispiel.

FDI-Screening: Verordnungstext enthält keine Schwellenwerte

Laut Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen. In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen. Im Text der FDI-Scrrening-Verordnung (hier im Original) werden hingegen keine konkreten Schwellenwerte für die Prüfpflicht genannt. Von der Pressestelle der EU hieß es bei Inkrafttreten der Verordnung im April 2019, mit dem neuen Rahmen…

  • wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, der es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglicht, Informationen auszutauschen und Bedenken in Bezug auf bestimmte Investitionen zu äußern;
  • kann die Kommission Stellung nehmen, wenn eine Investition die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung von mehr als einem Mitgliedstaat bedroht oder wenn eine Investition ein für die gesamte EU bedeutendes Projekt oder Programm beeinträchtigen könnte, etwa Horizont 2020 oder Galileo;
  • wird die internationale Zusammenarbeit im Bereich Überprüfung von Investitionen gefördert, was auch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst;
  • werden bestimmte Anforderungen für Mitgliedstaaten festgelegt, die auf nationaler Ebene einen Überprüfungsmechanismus beibehalten oder einführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben auch das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt oder abgelehnt werden soll;
  • wird berücksichtigt, dass die Verfahren innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen ablaufen müssen.

Umdeutung einer unbeliebten Regelung

Die Verordnung lässt bei den Mitgliedstaaten also durchaus einen gewissen Spielraum zu, vor allem, weil ihnen “das letzte Wort” bei der Genehmigung von Transaktionen eingeräumt wird. Dennoch muss heftiger Kritik von Seiten der Startup-Szene (Anm. brutkasten-Beitrag dazu folgt), wonach das die ohnehin schon schwierige Situation in der Anschlussfinanzierung weiter verschärft, entgegnet werden, dass Österreich um die Einführung einer derartigen Regelung bis Oktober nicht herumkommt. Mit einer heroischen, patriotischen Abwehr-Aktion im Zuge der Coronakrise hat das aber wenig zu tun. Es kam nur gerade gelegen, eine bei vielen unbeliebte Regelung so umdeuten zu können. Den ersten Reaktionen zufolge dürfte der Plan aber nur bedingt aufgegangen sein.

⇒ Die Verordnung im Wortlaut (englisch)

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ready2order, Schweiz
(c) ready2order - Markus Bernhart und Arnold Blüml von ready2order.

Das Wiener Fintech ready2order hat sich seit 2015 auf die Entwicklung modularer Point-of-Sale- und Payment-Anwendungen für kleine Unternehmen spezialisiert und zählte im Vorjahr bereits über 10.000 Firmen in Deutschland und Österreich zu seinen Kunden. Nun aber wird die Kassensoftware des Fintechs auch gezielt in der Schweiz angeboten, um den Bedürfnissen von kleinen Unternehmen in Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungssektor gerecht zu werden, wie es heißt.

ready2order: Schweiz als Ausgangspunkt

“Die Schweiz war für uns immer ein interessanter Markt”, erklärt ready2order CEO Markus Bernhart. “Trotz fehlendem Marketing haben wir bereits eine dreistellige Zahl an Kunden gewinnen können. Dies zeigt klar, dass es den Bedarf gibt und es ist für uns auch der richtige Zeitpunkt, unsere Präsenz im Markt auszubauen und unsere Kassenlösung offiziell anzubieten. Zudem sehen wir die Schweiz durch ihre Mehrsprachigkeit als perfekten Ausgangspunkt für eine Expansion in weitere europäische Länder.”

Zuchetti-Exit 2023

Eine wichtige Rolle bei der Expansion spielt die Unterstützung durch die Zucchetti-Gruppe, zu der ready2order seit Juli 2023 gehört – brutkasten berichete.

“Zucchetti ist bereits seit vielen Jahren mit der Kassensoftware TCPOS in der Schweiz vertreten und kennt den Markt sehr gut. Diese Erfahrung und das starke Partnernetzwerk vor Ort sind für uns von großem Vorteil”, so Bernhart weiter. Zudem würden sich durch die Synergien innerhalb der Gruppe zusätzliche Möglichkeiten eröffnen: „Als Zucchetti-Gruppe können wir verschiedene Kassensysteme für unterschiedliche Kundensegmente anbieten, was uns hilft, neue Marktchancen gemeinsam zu nutzen.”

ready2order: Zunächst nur Deutsch und Englisch

Zu Beginn wird sich ready2order auf die deutschsprachige Schweiz konzentrieren. “Unser Kassensystem unterstützt mehrere Sprachen, aber um den Markteintritt zu vereinfachen, setzen wir zunächst auf Deutsch und Englisch. Diese Region bietet uns operative Synergien, die den Start erleichtern”, erklärt Chief Growth Officer Arnold Blüml.

Die langfristigen Ziele von ready2order in der Schweiz sind für Blüml klar: “Als Innovationsführer möchten wir in den nächsten Jahren einen signifikanten Marktanteil erreichen”, sagt er. “Dabei spielt neben der Kundenzahl vor allem die Kundenzufriedenheit eine zentrale Rolle, die wir kontinuierlich messen werden.”

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AI Summaries

Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um

  • Die “Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union” wurde im März 2019 mit 18-monatiger Frist ab Inkrafttreten im April 2019 beschlossen.
  • Das heißt, bis Oktober dieses Jahrs muss sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
  • Heute wurde die Umsetzung für Österreich angekündigt: Laut Ministerin Margarete Schramböck soll gemäß der neuen Regelung bei Beteiligungen aus Nicht-EU-Staaten über 25 Prozent Genehmigungspflicht bestehen.
  • In Schlüsselindustrien, wie etwa Verteidigung, Wasser, Energie und Entwicklung von Arzneimitteln und Impfstoffen, soll diese Hürde bei zehn Prozent liegen.
  • Schramböck begründet das damit, “Shoppingtouren” durch Nicht-EU-Investoren nun in der Krise unterbinden zu wollen.
  • Tatsächlich ist dies der Versuch, eine bei vielen unbeliebte Regelung umzudeuten – die Kritik aus der Startup-Szene ist dennoch groß.

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