03.06.2020

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

Im brutkasten-Talk schafft Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck Klarheit darüber, warum es das auf einer EU-Verordnung aufbauende neue Gesetz zur Investitionskontrolle unbedingt braucht und reagiert damit auf Kritik aus der Startup-Szene.
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Q&A mit Margarete Schramböck - Investitionskontrolle
(c) der brutkasten

Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Margarete Schramböck im brutkasten-Talk zur Investitionskontrolle:

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 3. Juni 2020

Investitionskontrolle: Unternehmen unter 10 Mitarbeiter nicht betroffen

Das auf einer EU-Verordnung (Foreign Direct Investment Screening-Verordnung) aufbauende Gesetz sieht im Kern vor, dass Transaktionen, bei denen, je nach Branche, entweder zumindest zehn oder 25 Prozent eines heimischen Unternehmens von einem Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland erworben werden, bewilligungspflichtig sind. Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Schramböck kontert Startup-Sorgen: “Das glaube ich nicht.”

In der Startup-Szene wurde unter anderem mehrfach die Sorge geäußert, dass ein derartiger Bewilligungsprozess es noch weiter erschweren könnte, an Kapital zu kommen, zumal die Situation der Anschlussfinanzierung hierzulande bekanntermaßen schwierig ist und größere Investments bzw. Exit-Deals häufig mit Unternehmen aus Drittstaaten zustandekommen. Als Beispiele seien etwa die Exits von Shpock nach Norwegen und von mySugr in die Schweiz genannt.

Auf die Frage, ob durch die Investitionskontrolle, wie in der Startup-Szene befürchtet, Investitionen und Exits erschwert werden könnten, entgegnet die Ministerin gegenüber dem brutkasten: “Das glaube ich nicht.”. Und sie stellt klar: “Es soll nicht verhindern, dass Startups gegründet werden. Ganz im Gegenteil: Um das geht es nicht!”

Ministerin klärt über Hintergründe auf

Die FDI Screening-Verordnung sei unter der Ratspräsidentschaft Österreichs finalisiert worden. Bis zum 11. Oktober 2020 sei sie nun umzusetzen. Das Gesetz durchlaufe derzeit die regulären Prozesse, Schramböck hofft, dass es sich noch vor dem Sommer ausgeht. “Der Hintergrund ist, dass man mehr Transparenz haben möchte, welche Investitionstätigkeiten vor allem in Hochtechnologien und in Infrastruktur in Europa passieren”, klärt Schramböck auf. Denn gegenwärtig wisse man über solche Deals oft wenig. In Deutschland sei etwa der Verkauf des Roboter-Herstellers Kuka nach China ein “Weckruf” gewesen. Schramböck selbst habe in ihrer Karriere in der IT- und Telekom-Branche selber “reihenweise” Unternehmen aus Europa verschwinden sehen, sagt sie. Dabei gebe in den USA bereits seit 1975 und auch in China Gesetze, um so einen Ausverkauf zu verhindern. Das neue EU-Gesetz umfasse auch den “indirekten Erwerb”, also Fälle, in denen Käufer aus nicht EU-Staaten Unternehmen über eine EU-Tochter erwerben wollen.

Persönliche Erfahrungen bei Alcatel im Hintergrund

“Es geht nicht darum, dass wir Investitionen nicht haben möchten, sondern es sind einfach viele Unternehmen verkauft worden”, sagt Schramböck. Sie habe es etwa bei Alcatel persönlich miterlebt. “Das durfte zuerst nicht in China und den USA Unternehmen aufkaufen und wurde dann selber zerschlagen und in die USA und nach China verkauft”. Dabei sei beim geplanten Gesetz klar: “Es geht darum, einmal überhaupt zu wissen, was passiert”. Die Überprüfung bedeute nicht, dass Übernahmen grundsätzlich nicht genehmigt würden. Eine negative Entscheidung gebe es nur dann, wenn durch den Verkauf eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt werden würde. In Deutschland etwa gebe es seit vergangenem Sommer ein Investitionskontrollgesetz unter dem bislang  jede Übernahme genehmigt worden sei.

Geltendes Außenwirtschaftsgesetz mit klaren Nachteilen

Und wirklich neu sei eine derartige Regelung gar nicht. Laut dem geltenden Außenwirtschaftsgesetz müssten Verkäufe von Technologie-Unternehmen, die für die öffentliche Sicherheit relevant sind, dem Wirtschaftsministerium gemeldet werden, erklärt die Ministerin. Daran würden sich viele aber nicht halten. Strafen könne man nur im Nachhinein und dann nur gesamte Deals verbieten oder Strafzahlungen verhängen und nicht etwa Auflagen setzen, die dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze weiter im Land bleiben.

Investionskontrolle erfolgt innerhalb eines Monats – schon während Due Dilligence

Die eigentliche Investionskontrolle soll dann innerhalb eines Monats erfolgen. Der Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren. “Dadurch wird es zu keinen großartigen Verzögerungen kommen”, so Schramböck. Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht. Die Ministerin geht auch damit auf entsprechende Kritik aus der Startup-Szene ein und erwähnt explizit ein Zitat von Business Angel Hansi Hansmann aus einem brutkasten-Beitrag. Dieser hatte unter anderem gesagt: “Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein”.

Nach persönlichem Gespräch sieht auch Hansmann Gesetz als “etwas Gutes”

Schramböck kontert: “Wenn ein Startup verkauft wird, vielleicht sogar, wie jetzt, ein Unicorn (Anm. Es geht um das Wiener BioTech Themis Bioscience, das kürzlich für einen nicht genannten Betrag vom US-Pharma-Konzern MSD aufgekauft wurde), hat es derzeit erst im Nachhinein und nicht schon im Vorhinein die Sicherheit, zu wissen: Wie ist es jetzt geregelt”. Startups und das Ministerium könnten sich nun auch gemeinsam auf die Suche machen und man könne Hilfestellung leisten, um alternative Partner innerhalb der EU zu finden. Nach einem persönlichen Gespräch habe Hansi Hansmann ebenfalls gemeint, das Gesetz sei “etwas Gutes”, wenn man genau wisse, was zu tun ist, erzählt die Ministerin.

Anderer Investitionskontrolle-Schwellenwert für Startups ausgeschlossen

Eine Ausnahmeregelung für Startups abgesehen von der Ausnahme für Unternehmen unter zehn Mitarbeitern, etwa einen anderen Schwellenwert, schließt Schramböck explizit aus. 25 bzw. zehn Prozent seien der Schwellenwert, an den sich alle in Europa halten würden, “das ist so das Gängige”. Allerdings sei es nicht auszuschließen, dass es seitens der EU-Kommission bei den betroffenen Staaten noch Ausnahmen geben wird, etwa für die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien.

Beirat entscheidet und kann auch Auflagen stellen

Konkret werde im Rahmen der Prüfung  – je nach Branche ab einer zehn bzw. 25 Prozent-Schwelle – ein Beirat mit Vertretern unterschiedlicher Ministerien über Investments entscheiden und die Wirtschaftsministerin dann nach spätestens einem Monat die Entscheidung verlautbaren. Hier können dann auch Auflagen gestellt werden, etwa eine Zeit lang am Standort zu bleiben, “vor allem, wenn ganz viel an Investitionen vorab mit Steuergeldern passiert sind”, so die Ministerin. Dadurch dass Kleinstunternehmen, wie erwähnt, ausgenommen sind, ginge es insgesamt um rund 100 Deals im Jahr. 85 Prozent aller Unternehmensverkäufe fielen hingegen durch die Ausnahme aus der Regelung heraus. Generell werde man das Gesetz nicht so streng gestalten, wie etwa Deutschland, das gegenwärtig an einer weiteren Verschärfung arbeite.

Covid-Startup-Hilfsfonds sorgt für das nötige heimische Eigenkapital

Naiv dürfe man trotzdem nicht sein, sagt die Ministerin: “Die Zeiten haben sich geändert. Wir stehen vor einer Zeit, wo China einen Plan hat – und den kann jeder von uns nachlesen: Technologieführer der Welt zu werden und die Unternehmen dabei entsprechend zu unterstützen”. Es gebe zudem viele VC-Fonds, auch Staatsfonds aus dem arabischen Raum, China und den USA, die auf “Einkaufstour” seien. Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: “Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital”. Dafür habe man in der Coronakrise speziell für Startups den Covid-Startup-Hilfsfonds eingerichtet. Mit dem 50 Millionen Euro-Instrument stärke man die Venture Capital- und die Eigenkapital-Struktur.

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Gründerin Lilly Messner und Markenbotschafter & Profifußballer Kevin Danso (c) Green Lilly

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Startups vegane Ersatzprodukte auf den Markt gebracht, die meist konventionelle Fleischprodukte wie Burger-Patties, Würstel oder Leberkäse nachahmen. Das oberösterreichische Startup Green Lilly hingegen möchte mit einem anderen Ansatz überzeugen: Es konzentriert sich auf die Herstellung pflanzlicher Brotaufstriche in Tuben. Die Produkte sollen nicht nur ausschließlich für Veganer:innen attraktiv sein, sondern auch die breite Zielgruppe der Fleischesser:innen ansprechen.

Die Geschäftsführerin und Gründerin des Unternehmens ist Lilly Messner. Die 22-jährige stammt aus der Familie Reiter/Messner, die seit drei Generationen Wurstwaren in Oberösterreich produziert. Mit Green Lilly bringt Lilly Messner nun ihre eigenen Produkte auf den Food-Markt. Im Gespräch mit brutkasten verraten Lilly Messner und Elisabeth Drzaic-Lang – sie kam als Beraterin und Co-Founderin ins Unternehmen – was die Green Lilly-Produkte so einzigartig macht.

Green Lilly führt mit pflanzlichen Aufstrichen die Familientradition fort

Am Familienstandort in Eberschwang in Oberösterreich stellt das Startup Green Lilly pflanzliche Brotaufstriche her, die mit ihren natürlichen Zutaten, hohem Proteinanteil und praktischen Tubenverpackungen überzeugen wollen. Die veganen Aufstriche bieten eine „unkomplizierte, ausgewogene und nachhaltige Alternative“ für alle, die sich bewusster ernähren möchten. Ganz nach dem Unternehmensmotto: “Bei uns kommt nur das Beste in und aus der Tube“. 

Der Familienbetrieb blickt auf über 75 Jahre Erfahrung in der Wurstwarenproduktion zurück. Tochter Lilly führt diese Familientradition mit einem modernen Ansatz fort, möchte jedoch klarstellen, dass Green Lilly als eigenständiges Unternehmen auftritt.

CEO Lilly Messner: Vom Familienunternehmen zur eigenen Vision

Die Idee des Startups stammt von der Namensgeberin Lilly. Obwohl die 22-jährige Studentin im Familienunternehmen, das Fleischprodukte herstellt, aufgewachsen ist, bevorzugt sie pflanzliche Alternativen. Bei der Entwicklung ihrer Idee war es ihr wichtig, „dieses Handwerk und die Tradition der Qualität“, die sie aus ihrer Familie kennt, in ihr neues Unternehmen zu integrieren. 

Durch das Familienunternehmen hatte Lilly schon früh die Gelegenheit, die Produktionsabläufe hautnah zu erleben. Bei Green Lilly sei sie der „kreative Kopf“, die neuen Ideen einbringt und die Verantwortung trägt, „das Produkt zu den Menschen zu bringen und möglichst authentisch zu sein“. CEO Lilly Messner verfolgt die Vision einer „ausgewogenen, nachhaltigen Welt“ und ist überzeugt, dass „gutes Essen das Wohlbefinden fördert“.

Green Lilly soll kein Fleischersatz sein

Gemeinsam mit Elisabeth Drzaic-Lang und ihrer Mutter Simone Messner entwickelte Lilly ihre Produktidee weiter. Im März 2024 gründeten sie schließlich das Unternehmen Green Lilly in Form einer flexiblen Kapitalgesellschaft. Momentan halten Lilly Messner und Elisabeth Drzaic-Lang jeweils 25 Prozent der Anteile am Startup, während Simone Messner die restlichen 50 Prozent besitzt.

Green Lilly sieht sich nicht als Marke für Fleischersatzprodukte, sondern konzentriert sich ausschließlich auf die pflanzlichen Erzeugnisse. Die Gründerinnen möchten Fleischprodukte „nicht ersetzen, […] auch keinen Fleischgeschmack nachbauen, sondern […] Produkte erschaffen aus dem, was die Natur uns bietet“. Die Gemüseaufstriche sollen eine breite Zielgruppe ansprechen, einschließlich Fleischliebhaber:innen. „Wir wollen Genuss verkaufen und nicht fleischlos oder Fleischersatz verkaufen“, betont Drzaic-Lang gegenüber brutkasten.

Haltbarkeit und cremige Konsistenz macht Green Lilly besonders

Der Weg zu den heutigen Green Lilly-Produkten war für die Gründerinnen ein „extrem schwieriger und steiniger Prozess“. Es stellte sich als eine Herausforderung heraus, geeignete Rezepturen zu entwickeln, die sowohl gut schmecken als auch ihren Vorstellungen entsprechen. Nach zahlreichen Versuchen zeigen die Gemüseaufstriche nun ihre Besonderheit: Die cremige Konsistenz aus der Tube soll eine natürliche Haltbarkeit bieten. Diese erreiche man durch einen Erhitzungsprozess, der ohne Konservierungsstoffe oder künstliche Zusätze auskomme.

Aktuell produziert das Unternehmen fünf verschiedene Sorten von Gemüseaufstrichen: Sunny Tomate, Spicy Rote Rübe, Fine Basilikum Pesto, Sweet Karotte-Pastinake Cumin und Roasted Kürbis. Die Formulierung der Produkte kombiniert natürliche Erbsen- und Hefeproteine mit Gemüse. Die Aufstriche sind in 100g-Alu-Tuben erhältlich, die fast vollständig recycelbar seien. Green Lilly soll sich durch den hohen Proteingehalt, den natürlichen Geschmack und die lange Haltbarkeit hervorheben. Der Großteil der Zutaten stammt aus Europa.

Ziel: europaweiter Vertrieb der Green Lilly-Produkte

Das Startup Green Lilly finanzierte sich von Anfang an privat. Drzaic-Lang betont, dass das Unternehmen derzeit keine Finanzierungsrunden plant. Aktuell sei Green Lilly „sehr gut aufgestellt“, sodass sie hoffen, den weiteren Markenaufbau durch Partnerschaften und Umsätze finanzieren zu können.

Obwohl die Gemüseaufstriche in Österreich hergestellt werden, verfolgt das Unternehmen von Beginn an die Absicht, die Produkte auch international zu vertreiben. Mit einem internationalen Key-Account-Manager im Team startet das Startup breit gefächert in verschiedenen Kanälen in ganz Europa. Zudem befindet sich Green Lilly derzeit in der Abschlussphase von Verhandlungen mit europäischen Partnerunternehmen. Für das Startup sei Österreich allein zu klein, um das angestrebte Wachstum zu erreichen. 

Fokus auf internationale Expansion

Um den Markenaufbau und die Brand Awareness voranzutreiben, sucht das Startup künftig nach weiteren Partnerschaften in den Nachbarländern. Das Startup kann sich trotzdem vorstellen, zukünftig in den österreichischen Einzelhandel und den HoReCa-Bereich zukommen. Momentan liegt der Fokus jedoch ausschließlich auf dem Online-Markt und dem Export. Seit Oktober 2024 können österreichische Kund:innen die Green Lilly-Produkte im Onlineshop erwerben.

Gründerin Lilly Messner äußert gegenüber brutkasten ihren “Traum”, dass die Green Lilly-Produkte in fünf Jahren in ganz Europa erhältlich sind. Bis dahin sollen auch weitere Sorten von Gemüseaufstrichen verfügbar sein.


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Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: “Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital” – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

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