03.06.2020

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

Im brutkasten-Talk schafft Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck Klarheit darüber, warum es das auf einer EU-Verordnung aufbauende neue Gesetz zur Investitionskontrolle unbedingt braucht und reagiert damit auf Kritik aus der Startup-Szene.
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Q&A mit Margarete Schramböck - Investitionskontrolle
(c) der brutkasten

Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Margarete Schramböck im brutkasten-Talk zur Investitionskontrolle:

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 3. Juni 2020

Investitionskontrolle: Unternehmen unter 10 Mitarbeiter nicht betroffen

Das auf einer EU-Verordnung (Foreign Direct Investment Screening-Verordnung) aufbauende Gesetz sieht im Kern vor, dass Transaktionen, bei denen, je nach Branche, entweder zumindest zehn oder 25 Prozent eines heimischen Unternehmens von einem Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland erworben werden, bewilligungspflichtig sind. Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Schramböck kontert Startup-Sorgen: „Das glaube ich nicht.“

In der Startup-Szene wurde unter anderem mehrfach die Sorge geäußert, dass ein derartiger Bewilligungsprozess es noch weiter erschweren könnte, an Kapital zu kommen, zumal die Situation der Anschlussfinanzierung hierzulande bekanntermaßen schwierig ist und größere Investments bzw. Exit-Deals häufig mit Unternehmen aus Drittstaaten zustandekommen. Als Beispiele seien etwa die Exits von Shpock nach Norwegen und von mySugr in die Schweiz genannt.

Auf die Frage, ob durch die Investitionskontrolle, wie in der Startup-Szene befürchtet, Investitionen und Exits erschwert werden könnten, entgegnet die Ministerin gegenüber dem brutkasten: „Das glaube ich nicht.“. Und sie stellt klar: „Es soll nicht verhindern, dass Startups gegründet werden. Ganz im Gegenteil: Um das geht es nicht!“

Ministerin klärt über Hintergründe auf

Die FDI Screening-Verordnung sei unter der Ratspräsidentschaft Österreichs finalisiert worden. Bis zum 11. Oktober 2020 sei sie nun umzusetzen. Das Gesetz durchlaufe derzeit die regulären Prozesse, Schramböck hofft, dass es sich noch vor dem Sommer ausgeht. „Der Hintergrund ist, dass man mehr Transparenz haben möchte, welche Investitionstätigkeiten vor allem in Hochtechnologien und in Infrastruktur in Europa passieren“, klärt Schramböck auf. Denn gegenwärtig wisse man über solche Deals oft wenig. In Deutschland sei etwa der Verkauf des Roboter-Herstellers Kuka nach China ein „Weckruf“ gewesen. Schramböck selbst habe in ihrer Karriere in der IT- und Telekom-Branche selber „reihenweise“ Unternehmen aus Europa verschwinden sehen, sagt sie. Dabei gebe in den USA bereits seit 1975 und auch in China Gesetze, um so einen Ausverkauf zu verhindern. Das neue EU-Gesetz umfasse auch den „indirekten Erwerb“, also Fälle, in denen Käufer aus nicht EU-Staaten Unternehmen über eine EU-Tochter erwerben wollen.

Persönliche Erfahrungen bei Alcatel im Hintergrund

„Es geht nicht darum, dass wir Investitionen nicht haben möchten, sondern es sind einfach viele Unternehmen verkauft worden“, sagt Schramböck. Sie habe es etwa bei Alcatel persönlich miterlebt. „Das durfte zuerst nicht in China und den USA Unternehmen aufkaufen und wurde dann selber zerschlagen und in die USA und nach China verkauft“. Dabei sei beim geplanten Gesetz klar: „Es geht darum, einmal überhaupt zu wissen, was passiert“. Die Überprüfung bedeute nicht, dass Übernahmen grundsätzlich nicht genehmigt würden. Eine negative Entscheidung gebe es nur dann, wenn durch den Verkauf eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt werden würde. In Deutschland etwa gebe es seit vergangenem Sommer ein Investitionskontrollgesetz unter dem bislang  jede Übernahme genehmigt worden sei.

Geltendes Außenwirtschaftsgesetz mit klaren Nachteilen

Und wirklich neu sei eine derartige Regelung gar nicht. Laut dem geltenden Außenwirtschaftsgesetz müssten Verkäufe von Technologie-Unternehmen, die für die öffentliche Sicherheit relevant sind, dem Wirtschaftsministerium gemeldet werden, erklärt die Ministerin. Daran würden sich viele aber nicht halten. Strafen könne man nur im Nachhinein und dann nur gesamte Deals verbieten oder Strafzahlungen verhängen und nicht etwa Auflagen setzen, die dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze weiter im Land bleiben.

Investionskontrolle erfolgt innerhalb eines Monats – schon während Due Dilligence

Die eigentliche Investionskontrolle soll dann innerhalb eines Monats erfolgen. Der Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren. „Dadurch wird es zu keinen großartigen Verzögerungen kommen“, so Schramböck. Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht. Die Ministerin geht auch damit auf entsprechende Kritik aus der Startup-Szene ein und erwähnt explizit ein Zitat von Business Angel Hansi Hansmann aus einem brutkasten-Beitrag. Dieser hatte unter anderem gesagt: „Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein“.

Nach persönlichem Gespräch sieht auch Hansmann Gesetz als „etwas Gutes“

Schramböck kontert: „Wenn ein Startup verkauft wird, vielleicht sogar, wie jetzt, ein Unicorn (Anm. Es geht um das Wiener BioTech Themis Bioscience, das kürzlich für einen nicht genannten Betrag vom US-Pharma-Konzern MSD aufgekauft wurde), hat es derzeit erst im Nachhinein und nicht schon im Vorhinein die Sicherheit, zu wissen: Wie ist es jetzt geregelt“. Startups und das Ministerium könnten sich nun auch gemeinsam auf die Suche machen und man könne Hilfestellung leisten, um alternative Partner innerhalb der EU zu finden. Nach einem persönlichen Gespräch habe Hansi Hansmann ebenfalls gemeint, das Gesetz sei „etwas Gutes“, wenn man genau wisse, was zu tun ist, erzählt die Ministerin.

Anderer Investitionskontrolle-Schwellenwert für Startups ausgeschlossen

Eine Ausnahmeregelung für Startups abgesehen von der Ausnahme für Unternehmen unter zehn Mitarbeitern, etwa einen anderen Schwellenwert, schließt Schramböck explizit aus. 25 bzw. zehn Prozent seien der Schwellenwert, an den sich alle in Europa halten würden, „das ist so das Gängige“. Allerdings sei es nicht auszuschließen, dass es seitens der EU-Kommission bei den betroffenen Staaten noch Ausnahmen geben wird, etwa für die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien.

Beirat entscheidet und kann auch Auflagen stellen

Konkret werde im Rahmen der Prüfung  – je nach Branche ab einer zehn bzw. 25 Prozent-Schwelle – ein Beirat mit Vertretern unterschiedlicher Ministerien über Investments entscheiden und die Wirtschaftsministerin dann nach spätestens einem Monat die Entscheidung verlautbaren. Hier können dann auch Auflagen gestellt werden, etwa eine Zeit lang am Standort zu bleiben, „vor allem, wenn ganz viel an Investitionen vorab mit Steuergeldern passiert sind“, so die Ministerin. Dadurch dass Kleinstunternehmen, wie erwähnt, ausgenommen sind, ginge es insgesamt um rund 100 Deals im Jahr. 85 Prozent aller Unternehmensverkäufe fielen hingegen durch die Ausnahme aus der Regelung heraus. Generell werde man das Gesetz nicht so streng gestalten, wie etwa Deutschland, das gegenwärtig an einer weiteren Verschärfung arbeite.

Covid-Startup-Hilfsfonds sorgt für das nötige heimische Eigenkapital

Naiv dürfe man trotzdem nicht sein, sagt die Ministerin: „Die Zeiten haben sich geändert. Wir stehen vor einer Zeit, wo China einen Plan hat – und den kann jeder von uns nachlesen: Technologieführer der Welt zu werden und die Unternehmen dabei entsprechend zu unterstützen“. Es gebe zudem viele VC-Fonds, auch Staatsfonds aus dem arabischen Raum, China und den USA, die auf „Einkaufstour“ seien. Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“. Dafür habe man in der Coronakrise speziell für Startups den Covid-Startup-Hilfsfonds eingerichtet. Mit dem 50 Millionen Euro-Instrument stärke man die Venture Capital- und die Eigenkapital-Struktur.

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Über drei Stockwerke der neuen Halle 7 verteilt sich das Who-is-Who der Branche. Tags zuvor füllte Amazon- und Blue-Origin-Gründer Jeff Bezos, inzwischen auch Co-CEO der KI-Industrieschmiede Prometheus, das große VivaTech Theater. An diesem Donnerstag teilen sich Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Indiens Premierminister Narendra Modi die politische Bühne, Modi frisch vom G7-Gipfel im französischen Evian, wo er mit Donald Trump unter anderem über Künstliche Intelligenz beraten hatte. Dazwischen Konzernlenker:innen von LVMH bis Alibaba, EU-Kommissarin Henna Virkkunen und Deutschlands Digitalminister Karsten Wildberger.

Ein Österreicher unter den „Top Voices“

Wer auf die Website der VivaTech schaut, findet ihn unter den „Top Voices“: Gleich neben Jeff Bezos ist dort Peter Steinberger gelistet. Zwischen all den globalen Namen sticht der gebürtige Oberösterreicher ins Auge. In der Entwickler:innen-Szene seit Jahren als „steipete“ bekannt, hat er mit dem viralen Open-Source-Agenten OpenClaw internationale Bekanntheit erlangt und wird hier auf der VivaTech wie ein Popstar gefeiert. Vom Wiener Startup PSPDFKit, das er mehr als ein Jahrzehnt aufgebaut hatte, ist er längst weitergezogen: Seit Februar gehört er bei OpenAI zum Team rund um den Coding-Agenten Codex.

Peter Steinberger (links) und OpenAI-Manager Thibault Sottiaux beim Panel „The Agentic Enterprise“ auf der VivaTech 2026 in Paris | Foto(c) Martin Pacher | brutkasten

Sein Panel findet im VivaTech Theater statt, dem größten Saal des Geländes. Wer einen Platz will, muss sich lange anstellen. Unter den Wartenden auch Fans, die in OpenClaw-Shirts extra aus Wien angereist sind, um ihr Idol zu sehen.

„Das ist nicht spezifisch fürs Coding“

Auf der Bühne dann ein Mann, der so gar nicht nach Rummel klingt. Steinberger spricht ruhig, zurückhaltend, bescheiden. Neben der technologischen Souveränität ist Agentic AI eines der großen Themen dieser Jubiläumsausgabe, und genau darum dreht sich sein Panel „The Agentic Enterprise: From Software Development to Everyday Work“, gemeinsam mit Thibault Sottiaux, der bei OpenAI Produkt und Plattform verantwortet.

Sottiaux‘ Kernthese: Was einen Coding-Agenten gut mache, sei nicht das Programmieren selbst, sondern die Fähigkeit, breiten Kontext zu erfassen und über lange Zeit präzise auf ein Ziel hinzuarbeiten. „Das ist nicht spezifisch fürs Coding“, sagt er. So solle aus dem Entwickler:innen-Werkzeug Codex ein Agent für Finanz-, Marketing- und Büroarbeit werden. Die Nutzung wachse nach seinen Worten derzeit schneller in Europa als in den USA.

Volles Haus: Peter Steinberger und Thibault Sottiaux (OpenAI) auf dem VivaTech Theater, der größten Bühne der Messe. Hier hatten zuvor auch Jeff Bezos und später Indiens Premierminister Narendra Modi gesprochen, der Saal war bis zum letzten Platz gefüllt | (c) Martin Pacher / brutkasten

Ein Agent für das Haus in Wien

Dann ist Steinberger an der Reihe, und er macht das Abstrakte greifbar, indem er von sich selbst erzählt. Er trenne bewusst mehrere Agenten-Kontexte: einen privaten, der alles über ihn wisse, einen für sein Haus in Wien, mit dem er etwa die Kameras kontrolliere und „manchmal meiner Putzfrau einen Streich spiele“, und einen für die Arbeit. Mit der heutigen Technik liefere ein spezialisierter Agent noch deutlich bessere und vorhersehbarere Ergebnisse als ein einzelner Alleskönner. Je mehr Kontext man dem Modell gebe, desto verlässlicher werde es.

„Das größte Hindernis ist die Vorstellungskraft“

Das größte Hindernis sei ohnehin nicht die Technik, sondern die Vorstellungskraft, „imagination“, wie er sagt. Die Lücke zwischen dem, was die Modelle könnten, und dem, was Menschen tatsächlich mit ihnen anstellten, sei so groß wie nie. Selbst ein Werkzeug wie OpenClaw hätte Monate früher entstehen können, sei aber schlicht niemandem eingefallen. Er verweist auf seinen eigenen, anfangs belächelten Blogpost vom Jahresende, in dem er beschrieb, Code zu schreiben, ohne ihn überhaupt zu lesen. Für das Jahr 2030 entwirft er daraus ein radikales Bild: eine Milliarde Programmierer:innen, die nicht wüssten, dass sie programmieren, weil sie ihre Agenten nur noch um Lösungen bäten.

Peter Steinberger unter seinen Fans bei der VivaTech 2026 in Paris. Fotos: brutkasten / Martin Pacher

Die Europa-Pointe zum Schluss

Und dann, fast beiläufig, die Pointe, die über der ganzen Messe schwebt. Auf Europa angesprochen, sagt ausgerechnet jener Mann, der zuletzt mit Verweis auf zu viel Regulierung in die USA gezogen ist, er liebe es, „dass wir Mistral haben“. In europäischen Startups stecke etwas „zutiefst Menschliches“, sie seien „in etwas Realem verwurzelt“. Als die Moderatorin fragt, ob er eines Tages zurückkehre, weicht Steinberger aus: „Vielleicht. Ich bin ohnehin ständig hier.“

Am Ende steigt er von der Bühne und wird sofort von Fans umzingelt, die Handys gezückt, Selfie um Selfie, bis das Sicherheitspersonal dazwischengeht. Peter lächelt und lässt den Rummel um seine Person über sich ergehen. Hinaus geht es schließlich über einen Seitenausgang.

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Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

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