03.06.2020

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

Im brutkasten-Talk schafft Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck Klarheit darüber, warum es das auf einer EU-Verordnung aufbauende neue Gesetz zur Investitionskontrolle unbedingt braucht und reagiert damit auf Kritik aus der Startup-Szene.
/artikel/investitionskontrolle-schrambock-klart-startup-szene-nach-kritik-auf
Q&A mit Margarete Schramböck - Investitionskontrolle
(c) der brutkasten

Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Margarete Schramböck im brutkasten-Talk zur Investitionskontrolle:

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Ministerin Margarete Schramböck über alle Hintergründe der Regelung zur Investitionskontrolle

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 3. Juni 2020

Investitionskontrolle: Unternehmen unter 10 Mitarbeiter nicht betroffen

Das auf einer EU-Verordnung (Foreign Direct Investment Screening-Verordnung) aufbauende Gesetz sieht im Kern vor, dass Transaktionen, bei denen, je nach Branche, entweder zumindest zehn oder 25 Prozent eines heimischen Unternehmens von einem Käufer aus dem Nicht-EU-Ausland erworben werden, bewilligungspflichtig sind. Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.

Schramböck kontert Startup-Sorgen: „Das glaube ich nicht.“

In der Startup-Szene wurde unter anderem mehrfach die Sorge geäußert, dass ein derartiger Bewilligungsprozess es noch weiter erschweren könnte, an Kapital zu kommen, zumal die Situation der Anschlussfinanzierung hierzulande bekanntermaßen schwierig ist und größere Investments bzw. Exit-Deals häufig mit Unternehmen aus Drittstaaten zustandekommen. Als Beispiele seien etwa die Exits von Shpock nach Norwegen und von mySugr in die Schweiz genannt.

Auf die Frage, ob durch die Investitionskontrolle, wie in der Startup-Szene befürchtet, Investitionen und Exits erschwert werden könnten, entgegnet die Ministerin gegenüber dem brutkasten: „Das glaube ich nicht.“. Und sie stellt klar: „Es soll nicht verhindern, dass Startups gegründet werden. Ganz im Gegenteil: Um das geht es nicht!“

Ministerin klärt über Hintergründe auf

Die FDI Screening-Verordnung sei unter der Ratspräsidentschaft Österreichs finalisiert worden. Bis zum 11. Oktober 2020 sei sie nun umzusetzen. Das Gesetz durchlaufe derzeit die regulären Prozesse, Schramböck hofft, dass es sich noch vor dem Sommer ausgeht. „Der Hintergrund ist, dass man mehr Transparenz haben möchte, welche Investitionstätigkeiten vor allem in Hochtechnologien und in Infrastruktur in Europa passieren“, klärt Schramböck auf. Denn gegenwärtig wisse man über solche Deals oft wenig. In Deutschland sei etwa der Verkauf des Roboter-Herstellers Kuka nach China ein „Weckruf“ gewesen. Schramböck selbst habe in ihrer Karriere in der IT- und Telekom-Branche selber „reihenweise“ Unternehmen aus Europa verschwinden sehen, sagt sie. Dabei gebe in den USA bereits seit 1975 und auch in China Gesetze, um so einen Ausverkauf zu verhindern. Das neue EU-Gesetz umfasse auch den „indirekten Erwerb“, also Fälle, in denen Käufer aus nicht EU-Staaten Unternehmen über eine EU-Tochter erwerben wollen.

Persönliche Erfahrungen bei Alcatel im Hintergrund

„Es geht nicht darum, dass wir Investitionen nicht haben möchten, sondern es sind einfach viele Unternehmen verkauft worden“, sagt Schramböck. Sie habe es etwa bei Alcatel persönlich miterlebt. „Das durfte zuerst nicht in China und den USA Unternehmen aufkaufen und wurde dann selber zerschlagen und in die USA und nach China verkauft“. Dabei sei beim geplanten Gesetz klar: „Es geht darum, einmal überhaupt zu wissen, was passiert“. Die Überprüfung bedeute nicht, dass Übernahmen grundsätzlich nicht genehmigt würden. Eine negative Entscheidung gebe es nur dann, wenn durch den Verkauf eine tatsächliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgestellt werden würde. In Deutschland etwa gebe es seit vergangenem Sommer ein Investitionskontrollgesetz unter dem bislang  jede Übernahme genehmigt worden sei.

Geltendes Außenwirtschaftsgesetz mit klaren Nachteilen

Und wirklich neu sei eine derartige Regelung gar nicht. Laut dem geltenden Außenwirtschaftsgesetz müssten Verkäufe von Technologie-Unternehmen, die für die öffentliche Sicherheit relevant sind, dem Wirtschaftsministerium gemeldet werden, erklärt die Ministerin. Daran würden sich viele aber nicht halten. Strafen könne man nur im Nachhinein und dann nur gesamte Deals verbieten oder Strafzahlungen verhängen und nicht etwa Auflagen setzen, die dafür sorgen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze weiter im Land bleiben.

Investionskontrolle erfolgt innerhalb eines Monats – schon während Due Dilligence

Die eigentliche Investionskontrolle soll dann innerhalb eines Monats erfolgen. Der Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren. „Dadurch wird es zu keinen großartigen Verzögerungen kommen“, so Schramböck. Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht. Die Ministerin geht auch damit auf entsprechende Kritik aus der Startup-Szene ein und erwähnt explizit ein Zitat von Business Angel Hansi Hansmann aus einem brutkasten-Beitrag. Dieser hatte unter anderem gesagt: „Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass da für Startups nicht Ausnahmen gemacht werden. So blöd kann man eigentlich nicht sein“.

Nach persönlichem Gespräch sieht auch Hansmann Gesetz als „etwas Gutes“

Schramböck kontert: „Wenn ein Startup verkauft wird, vielleicht sogar, wie jetzt, ein Unicorn (Anm. Es geht um das Wiener BioTech Themis Bioscience, das kürzlich für einen nicht genannten Betrag vom US-Pharma-Konzern MSD aufgekauft wurde), hat es derzeit erst im Nachhinein und nicht schon im Vorhinein die Sicherheit, zu wissen: Wie ist es jetzt geregelt“. Startups und das Ministerium könnten sich nun auch gemeinsam auf die Suche machen und man könne Hilfestellung leisten, um alternative Partner innerhalb der EU zu finden. Nach einem persönlichen Gespräch habe Hansi Hansmann ebenfalls gemeint, das Gesetz sei „etwas Gutes“, wenn man genau wisse, was zu tun ist, erzählt die Ministerin.

Anderer Investitionskontrolle-Schwellenwert für Startups ausgeschlossen

Eine Ausnahmeregelung für Startups abgesehen von der Ausnahme für Unternehmen unter zehn Mitarbeitern, etwa einen anderen Schwellenwert, schließt Schramböck explizit aus. 25 bzw. zehn Prozent seien der Schwellenwert, an den sich alle in Europa halten würden, „das ist so das Gängige“. Allerdings sei es nicht auszuschließen, dass es seitens der EU-Kommission bei den betroffenen Staaten noch Ausnahmen geben wird, etwa für die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien.

Beirat entscheidet und kann auch Auflagen stellen

Konkret werde im Rahmen der Prüfung  – je nach Branche ab einer zehn bzw. 25 Prozent-Schwelle – ein Beirat mit Vertretern unterschiedlicher Ministerien über Investments entscheiden und die Wirtschaftsministerin dann nach spätestens einem Monat die Entscheidung verlautbaren. Hier können dann auch Auflagen gestellt werden, etwa eine Zeit lang am Standort zu bleiben, „vor allem, wenn ganz viel an Investitionen vorab mit Steuergeldern passiert sind“, so die Ministerin. Dadurch dass Kleinstunternehmen, wie erwähnt, ausgenommen sind, ginge es insgesamt um rund 100 Deals im Jahr. 85 Prozent aller Unternehmensverkäufe fielen hingegen durch die Ausnahme aus der Regelung heraus. Generell werde man das Gesetz nicht so streng gestalten, wie etwa Deutschland, das gegenwärtig an einer weiteren Verschärfung arbeite.

Covid-Startup-Hilfsfonds sorgt für das nötige heimische Eigenkapital

Naiv dürfe man trotzdem nicht sein, sagt die Ministerin: „Die Zeiten haben sich geändert. Wir stehen vor einer Zeit, wo China einen Plan hat – und den kann jeder von uns nachlesen: Technologieführer der Welt zu werden und die Unternehmen dabei entsprechend zu unterstützen“. Es gebe zudem viele VC-Fonds, auch Staatsfonds aus dem arabischen Raum, China und den USA, die auf „Einkaufstour“ seien. Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“. Dafür habe man in der Coronakrise speziell für Startups den Covid-Startup-Hilfsfonds eingerichtet. Mit dem 50 Millionen Euro-Instrument stärke man die Venture Capital- und die Eigenkapital-Struktur.

⇒ Zur Page des Ministeriums

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
02.09.2026

Vorbild Finnland: Neues 60-Mio.-FFG-Programm soll Ökosysteme rund um Leitbetriebe stärken

Über die FFG startet das Wirtschaftsministerium mit "Leading Companies & Ecosystems" sein laut eigenen Angaben bisher größtes Einzelprojekt-Förderformat im F&E-Bereich. Drei bis vier Leitbetriebe sollen mit je bis zu 20 Millionen Euro Innovationsökosysteme aufbauen, in die Startups, Spinoffs und KMU eingebunden werden. Vorbild ist Finnland, wo das Modell seit 2020 Milliarden an privaten F&E-Investitionen mobilisiert hat.
/artikel/vorbild-finnland-neues-60-mio-ffg-programm-soll-oekosysteme-rund-um-leitbetriebe-staerken
02.09.2026

Vorbild Finnland: Neues 60-Mio.-FFG-Programm soll Ökosysteme rund um Leitbetriebe stärken

Über die FFG startet das Wirtschaftsministerium mit "Leading Companies & Ecosystems" sein laut eigenen Angaben bisher größtes Einzelprojekt-Förderformat im F&E-Bereich. Drei bis vier Leitbetriebe sollen mit je bis zu 20 Millionen Euro Innovationsökosysteme aufbauen, in die Startups, Spinoffs und KMU eingebunden werden. Vorbild ist Finnland, wo das Modell seit 2020 Milliarden an privaten F&E-Investitionen mobilisiert hat.
/artikel/vorbild-finnland-neues-60-mio-ffg-programm-soll-oekosysteme-rund-um-leitbetriebe-staerken
V.l.: Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth und Finnvera-CEO Juuso Heinilä beim Pressegespräch in Alpbach | (c) Martin Pacher / brutkasten

Was Finnland kann, will Österreich jetzt kopieren. Seit 2020 lässt das Land große Industriebetriebe Forschungsökosysteme rund um sich aufbauen, mit einem Hebel von zuletzt 6,6 Euro privater F&E-Investitionen pro Fördereuro. Beim European Forum Alpbach präsentierten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth am Mittwoch die österreichische Version: „Leading Companies & Ecosystems“, ausgestattet mit 60 Millionen Euro für drei bis vier Projekte.

Die Ausschreibung ging noch während des Pressegesprächs online. Die 60 Millionen Euro sind für die Umsetzungsphase reserviert, weitere zwei Millionen Euro fließen in die vorgelagerte Roadmap-Phase. Mit bis zu 20 Millionen Euro pro Projekt ist es laut Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) auf nationaler Ebene die größte Einzelprojektförderung im F&E-Bereich des Ressorts. Einreichungen sind bis 30. November 2026, 12:00 Uhr, möglich.

Der Befund hinter dem Programm: Mit einer Forschungsquote von 3,34 Prozent liegt Österreich EU-weit auf Rang drei, beim Innovationsoutput nur auf Rang acht. „Österreich ist Forschungs-Europameister, aber noch kein Innovations-Europameister“, sagte Hattmannsdorfer. Als ungenutztes Stärkefeld sieht er die exportorientierten Leitbetriebe, denn bei den Hochtechnologieexporten liege Österreich ebenfalls auf Rang drei. Sie sollen nun als „Zugpferde“ KMU, Startups und Forschungseinrichtungen mitziehen.

So funktioniert das Programm

Das Format ist zweistufig. In der jetzt gestarteten Roadmapping-Phase entwickeln Industrieunternehmen eine mehrjährige F&E-Roadmap für eine Schlüsseltechnologie und binden dafür Partner aus Wissenschaft, Startups, Spinoffs und KMU per Absichtserklärungen und Verträgen ein. Jedes einreichende Unternehmen erhält dafür laut Egerth 150.000 Euro, bei der FFG rechnet man mit zehn bis 15 Roadmaps. Die überzeugendsten drei bis vier Konzepte gehen ab 2027 in die auf drei bis fünf Jahre angelegte Umsetzungsphase. Entschieden wird im Wettbewerb: Ausschlaggebend ist laut Egerth, wer die ambitionierteste Roadmap vorlegt, am meisten zusätzliches eigenes Kapital in F&E investiert, die meisten zusätzlichen Forschungsbeschäftigten aufbaut und die stärksten Kooperationen schafft. Die Förderintensität für Großindustrie liegt laut Egerth bei 23 Prozent, den Rest tragen die Unternehmen selbst.

„Da redet das Industrieunternehmen nicht mit“

Für die Startup-Szene ist ein Detail der Förderarchitektur entscheidend: Die bis zu 20 Millionen Euro pro Projekt werden geteilt. Maximal zehn Millionen Euro gehen an den Leitbetrieb, weitere zehn Millionen Euro sind für das Ökosystem reserviert, und über diesen zweiten Topf entscheidet nicht der Konzern. Die Projekte der Partner werden unabhängig vom Leitbetrieb bei der FFG eingereicht. „Da redet das Industrieunternehmen nicht mit“, betonte Egerth. Auch Hattmannsdorfer hob hervor, der Leitbetrieb sei bewusst nicht als Gatekeeper konzipiert, damit „wirklich Ökosysteme entstehen“. Startups winkt zudem eine kommerzielle Perspektive: Die Leitbetriebe sollen laut Egerth teils auch als erste Kunden („First User“) fungieren.

Das finnische Original: Veturi

Das kopierte Programm läuft bei der finnischen Innovationsagentur Business Finland unter dem Namen „Veturi“, auf Deutsch Lokomotive. Ein Bild, das auch Egerth bemühte: Die großen Industrieunternehmen sollen „Lokomotive sein“ und KMU, Startups und Wissenschaft mitziehen. Angepeilt war in Finnland ursprünglich ein Hebel von 3,9 Euro privater F&E-Investitionen pro Fördereuro, die tatsächlichen 6,6 stammen aus den ersten, bis 2024 abgeschlossenen Projekten. Insgesamt haben sich die teilnehmenden Unternehmen zu 2,48 Milliarden Euro an zusätzlichen Forschungsinvestitionen verpflichtet. „Bei einer vergleichbaren Hebelwirkung könnten aus unseren 60 Millionen Euro bis zu 400 Millionen Euro an F&E-Investitionen entstehen“, rechnete Hattmannsdorfer vor.

Juuso Heinilä, CEO der staatlichen finnischen Förderbank Finnvera und Boardmitglied von Business Finland, bestätigte in Alpbach die außergewöhnlich hohe gemessene Wirkung des Programms, beim Hebel ebenso wie bei den Wissens-Spillovers von großen zu kleinen Unternehmen (aus dem Englischen übersetzt): „Ein einzelnes Unternehmen kann gekauft werden oder scheitern. Aber wenn es Ökosysteme gibt, entstehen daraus neue Unternehmen, die auf diesen Erfahrungen und diesem Wissen aufbauen.“ Finnland werde das Programm jedenfalls fortführen und aufstocken.

Dual Use ausdrücklich förderfähig

Auf Nachfrage stellten Hattmannsdorfer und Egerth klar, dass auch Dual-Use-Technologien, also zivil wie militärisch nutzbare Entwicklungen, förderfähig sind. Die Neutralität sei keine Absage an die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, so der Minister: Rund 150 österreichische Unternehmen seien in dem Bereich aktiv, mit einer F&E-Quote von 7,5 Prozent. Noch heuer werde präsentiert, was der Schwerpunkt für die FFG-Förderlandschaft bedeutet. Egerth sprach von einem Paradigmenwechsel: Dual Use sei immer im Portfolio gewesen, aufgrund der geopolitischen Lage nun aber auch „salonfähig“.

„Leading Companies & Ecosystems“ ist Teil der Schlüsseltechnologie-Offensive der Industriestrategie Österreich 2035, von deren 117 Maßnahmen laut BMWET bereits 43 umgesetzt oder in Umsetzung sind. Es folgt auf „Made in Europe“ und die mit 18 Millionen Euro dotierte Pilotanlagenförderung.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investitionskontrolle: Schramböck klärt Startup-Szene nach Kritik auf

  • Teils deutliche Kritik aus der Startup-Szene gab es vergangene Woche nach der Vorstellung von Plänen zu einem Investitionskontrolle-Gesetz durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
  • Diese ging nun im brutkasten-Talk auf die Sorgen von Investoren und Gründern ein.
  • Von der Regelung ausgenommen sind im aktuellen Gesetzesentwurf Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern.
  • Der einmonatige Prozess kann schon zu einem frühen Zeitpunkt gestartet werden und somit parallel zur Due Dilligence passieren.
  • Genau das biete den Startups auch mehr Sicherheit im Vergleich zum geltenden Gesetz, das eine Prüfung immer im Nachhinein vorsieht.
  • Schramböck geht auf einen weiteren Kritikpunkt aus der Startup-Szene ein und räumt ein: „Ich habe auch zugehört und sehe ein: Es braucht zusätzlich zur Investitionskontrolle noch etwas, nämlich Eigenkapital“ – das biete man mit dem neuen Covid-Startup-Hilfsfonds.