17.05.2017

Investable? – Was Startups und Investoren voneinander wollen

Am 15. Mai veranstalteten Schönherr Rechtsanwälte und StartupLeitner gemeinsam mit dem Brutkasten im Wiener Looshaus ein Event unter dem Motto "Investable?". Dabei ging es um die Frage, was Investoren und Startups tatsächlich voneinander erwarten.
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(c) mfellner: Mathias Höbinger Shapediver, Robert Nagel Niuvox, Desiree Zottl Gatherer, Günter Eder, Quantoras

„Es ist wichtig, offen zu kommunizieren und Brücken zu bauen“, sagt  Andreas Sauer, Partner bei LeitnerLeitner. Er spricht damit die Kommunikation zwischen Investoren und Startups an, denn deren Vorstellungen seien oft weit voneinander entfernt. Beim Event „Investable?“ von Schönherr Rechtsanwälte, StartupLeitner und dem Brutkasten ging es genau darum. Die zentrale Frage: Was erwarten Investoren und Startups tatsächlich voneinander? Dazu trafen sich rund 115 Gäste – Investoren, Founder und Experten – am 15. Mai im Wiener Looshaus auch Networking kam dabei nicht zu kurz.

+++ Schönherr-Gastbeitrag: Wandeldarlehen für österreichische Startups +++

Unterschiedliche Investoren-Typen

Ob Finanzinvestor, Business Angel oder strategischer Investor – alle verfolgen prinzipiell das selbe Ziel: Sie wollen sich an wachstumsstarken und innovativen Startups beteiligen. Und doch haben die unterschiedlichen Investoren-Typen jeweils auch unterschiedliche Beweggründe. „Bei Business Angels spielt der Gedanke, ein junges Team beim Aufbau eines Unternehmens zu unterstützen, eine wichtige Rolle“, erklärt Schönherr-Partner und Startup-Experte Thomas Kulnigg. Strategische Investoren hingegen, würden auf Synergieeffekte fokussieren und suchten einen Innovationsmotor für ihr eigenes Unternehmen. Für Finanzinvestoren schließlich, stehe das hohe Wachstumspotenzial eines Startups im Vordergrund. „Herkömmliche Veranlagungsformen und Investments gelten zurzeit als unattraktiv. Aus diesem Grund halten Investoren vermehrt nach Startups Ausschau und fördern damit das Wachstum des Ökosystems,“ schließt Kulnigg, der gemeinsam mit Andreas Sauer und Florian Zeitlinger durch den Abend führte.

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Startups wollen schnelle Entscheidungen

Auch Founder haben eine Reihe von Erwartungen an potenzielle Investoren. Neben Know-How und Erfahrung erwarten Gründer schnelle Entscheidungen und eine klare und offene Kommunikation. Mike Heininger vom Messenger-Startup Yodeltalk erzählt aus seiner Erfahrung: „Treffen Investoren aus dem DACH-Raum auf Investoren aus GB/USA, sind die Erwartungshaltungen an Startups recht unterschiedlich. Ein besseres aufeinander Abstimmen würde an dieser Stelle helfen. Außerdem wünschen wir uns ein rascheres Nein, wenn die Investition nicht in Frage kommt.“ Mariel Noortman, Co-Founderin von Mon Style, einem Empfehlungssystem, das Mode Know-how mit Machine-Learning verknüpft, fügt hinzu: „Wir wünschen uns Vertrauen in die Idee und das Team.“

+++ Investorensuche: Das richtige Team ist entscheidend +++

Investoren setzen Lernbereitschaft voraus

Für Investoren wiederum ist es essentiell, die Geschäftsidee sofort zu verstehen. Auch den Willen des Startups, seine Ideen weiterzuentwickeln, sehen die meisten als Voraussetzung. „Startups müssen eine hohe Bereitschaft haben zu lernen und Durchhaltevermögen beweisen,“ sagt Lucanus Polagnoli vom Venture Capital Fonds Speedinvest. „Mich müssen Startups mit ihrem Businessmodell überzeugen,“ ergänzt Linda Villareal-Paierl von Paierl Consulting Beteiligung, deren Fokus auf Investments in nachhaltige Unternehmen liegt. Christoph Kanneberger von APEX Ventures und Herwig Springer von i5invest ergänzen, dass eine Idee eine konkrete Problemlösung anbieten muss. Dabei sind sich alle einig: Die Harmonie mit dem Gründerteam sei das wesentliche Kriterium, um gemeinsam durch gute und schlechte Zeiten zu gehen.

Quantoras gewinnt Pitching-Contest

Nach der Diskussion präsentierten vier Startups aus dem StartupLeitner Accelerator SLAX ihre Geschäftsideen: Gatherer integriert Umfragen in Apps, Chat Bots und Virtual Assistants. Niuvox unterstützt Migranten mit interaktiven Lernkarten. Bei Shapediver handelt es sich um einen 3D-Konfigurator und Quantoras zeigt Einkäufern per Klick, wo Material und Rohstoffe am günstigsten verfügbar sind. Per Live-Abstimmung konnten alle Anwesenden entscheiden, in welches Startup sie selbst investieren würden. Mit 44 Prozent erhielt Quantoras die deutliche Mehrheit.

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(c) mfellner: Alle Startup und Investoren Speaker beim „Investable?“-Event

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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