21.10.2024
KOOPERATION

invest.austria conference: SpaceTech und FoodTech im Fokus

Die invest.austria conference am 6. November ist das zentrale Branchen-Event für Angel-, Venture Capital- und Private Equity-Investor:innen in Österreich. Auch dieses Jahr stehen aktuelle Trends bei der Konferenz im Zentrum.
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Impression von der letztjährigen invest.austria conference | (c) Alexander Müller / www.alexandermueller.at
Impression von der letztjährigen invest.austria conference | (c) Alexander Müller / www.alexandermueller.at

Während sich die Risikokapital-Landschaft insgesamt noch nicht von der Krise seit 2022 erholt hat, gibt es einige Branchen, in denen auch 2023 und 2024 entgegen des allgemeinen Trends Investment-Rekordjahre verzeichnet werden konnten und können. Neben dem noch immer allgegenwärtigen KI-Bereich zählen hierzu auch SpaceTech und FoodTech. Bei der diesjährigen Ausgabe der invest.austria conference am 6. November im Apothekertrakt von Schloss Schönbrunn in Wien wird den letzteren beiden daher besondere Beachtung geschenkt.

22 Paneldiskussionen und Keynotes

Die invest.austria conference ist das zentrale jährliche Event für Angel-, Venture Capital- und Private Equity-Investor:innen in Österreich. Mit 22 Paneldiskussionen und Keynotes soll die Konferenz heuer zum vierten Mal tiefe Einblicke in die Investmentbranche und Schlaglichter auf aktuelle Trends bieten. Dazu treten eine ganze Reihe hochkarätiger Speaker:innen auf, etwa Ingo Bleier, Head of Group Corporates, Erste Bank, oder Hubert Cottogni, Leiter der European
Investment Bank in Österreich.

SpaceTech als Fokus-Thema der invest.austria conference 2024

Besondere Expertise ist bei der diesjährigen invest.austria conference zum Thema SpaceTech versammelt. Die Weltraumwirtschaft soll laut Schätzungen bis 2035 ein Volumen von 1,8 Billionen US-Dollar erreichen und wird dieses Jahr aller Voraussicht nach ein Investment-Rekordjahr erleben. Bei der Konferenz diskutieren dazu Candace Johnson, europäische Weltraum-Expertin und Mitbegründerin von SES, dem weltweit führenden Satellitenhersteller, Sebastian Straube, mit Sunfish Partners einer der bekanntesten New-Space Investoren Europas, Koen Geurts vom High Tech Gründerfonds und Stefan Haubner von Apex Ventures. Unter anderem sprechen sie dabei über das Thema „Dual-Use-Technologien“, also Technologien, die sowohl militärische als auch kommerzielle Anwendungen haben.

Startups im Expo-Bereich und in der Pitching-Session

Ein weiterer Schwerpunkt der invest.austria conference 2024 ist FoodTech. 2023 wurden weltweit 584 Millionen US-Dollar in pflanzenbasierte Lebensmittel investiert – ein Rekordwert. In einer Panel-Diskussion und einer Keynote sollen bei der Konferenz unter anderem die wichtigsten Investoren und Trends, die vom Klimawandel und gesunder Ernährung geprägt sind, beleuchtet werden.

Weitere Themen bei der Konferenz sind die Forderung nach einem Dachfonds in Österreich, Trends im FinTech-Sektor, Skandinavien und die baltischen Staaten sowie Zentral- und Osteuropa. Im Expo-Bereich der invest.asutria conference präsentieren sich zudem Startups, und bei der Pitching-Session „Where Ideas Meet Investment“ stellen die Top 10 der 15 Alumni des Scaleup Globally-Programms ihre Geschäftsmodelle vor.

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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