04.03.2024

„Intransparenter als Milka und Co“: Neoh und Prokop zur Kritik von Oekoreich

Die Produkte von Neoh sind mittlerweile fast überall, wo es Riegel gibt, erhältlich. Nun wird das Startup von der Bürgerinitiative Oekoreich öffentlich kritisiert. Was Neoh und Investor Heinrich Prokop zu den Vorwürfen sagen.
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(c) Neoh - Die Neoh-Mini- Waffeln gibt es seit einem Jahr im Sortiment

Kaum Auskünfte, „ominöser Zuckerersatz“ und „intransparenter als Milka und Co“, wenn es um die Herkunft der Inhaltsstoffe gehe. So lauten die aktuellen Vorwürfe der Bürgerinitiative Oekoreich am Wiener FoodTech Startup Neoh. brutkasten liegen der Oekoreich-Bericht, in dem die Kritik am Startup ausgeführt wird, und die noch nicht veröffentlichte medizinische Studie zum Neoh-Ersatzzucker vor. Auch Investor Heinrich Prokop und Neoh-Geschäftsführer Manuel Zeller äußerten sich gegenüber brutkasten zur Kritik. Aber erstmal von vorn.

Neoh und die großen Schoko-Player

Neben altbekannten Nasch-Riesen wie Snickers, Milka oder Rittersport stechen seit längerem auch die Schokoriegel des Startups in den Regalen ins Auge. Seit 2017, ein Jahr nach der Gründung, gibt es die Produkte von Neoh mit Ersatzzucker flächendeckend auf dem österreichischen Markt. Vor einem Jahr folgten den Riegeln Mini-Waffeln in die Supermärkte, seit kurzem liegen vegane Donuts in den Ankerbrot-Theken (brutkasten berichtete). 2022 wurde der vegane Caramel Nuts Bar von Men’s Health mit dem „Good Food Award“ ausgezeichnet. Zudem gab es zahlreiche Finanzierungsrunden in Millionenhöhe, das jüngste Investment schloss das Startup rund um Manuel Zeller, Patrick Kolomaznik, Alexander Gänsdorfer und Adel Hafizovic 2023 im mittleren siebenstelligen Bereich ab, wie man bei brutkasten lesen konnte.

Man könnte also insgesamt sagen: Es läuft gut für Neoh. Doch nun übt die Bürgerinitiative Oekoreich starke Kritik am Startup. Fehlende Gütesiegel zur Nachhaltigkeit und Herstellung der Produkte seien heutzutage als Schokoladenhersteller nicht mehr üblich, sagt der Sprecher der Initiative Sebastian Bohrn Mena.

Aufgefallen sei das Startup dem Aktivisten, der selbst immer wieder öffentlich kritisiert wird, aufgrund seiner Werbung, wo es heißt: „Neoh schmeckt nicht nur gut, sondern ist auch gut zu unserem Planeten und den Lebewesen, die darauf wohnen.“ Belege, wie etwa Zertifikate oder angeführte Informationen auf der Website, würden laut Oekoreich fehlen.

„Absolute Null-Auskunft“

„Was zuerst vor allem fehlte, waren klare Antworten“, sagt Bohrn Mena. Mit der Frage „Was steckt eigentlich in Neoh?“ verfasste Oekoreich einen Bericht dazu. Die „wochenlange Recherche“, wie es im Report heißt, legt neben dem Fehlen von Zertifikaten gleich mehrere Vorwürfe dar. So sei das Startup „nicht sehr auskunftsfreudig“, würde keine Transparenz bezüglich der Inhaltsstoffe bieten und Fragen über die Zusammensetzung des eigens hergestellten Zuckerersatzes offenlassen. „Insgesamt ist das alles eine absolute Null-Auskunft“, betont Bohrn Mena.

Sprecher der Initiative Oekoreich, Sebastian Bohrn Mena, kritisiert Neoh (c) Osaka

Angaben zur Herkunft von Kakao, Nüssen und Milch fehlen

„Und man weiß vor allem überhaupt nichts über die Herkunft von Kakao, wo größtenteils Kinderarbeit drinsteckt, ebenso wie bei der Ernte der Haselnüsse“, heißt es im Oekoreich-Bericht. Korrekt ist, dass das Startup keine Angaben zur Herkunft der Inhaltsstoffe auf seiner Website angibt, auch Gütesiegel werden keine angeführt. Angaben zur Einhaltung der Social-Responsibility-Prinzipien findet man beim Hersteller derzeit lediglich zu den Merchprodukten – hier produziert Continental Clothing. Gütesiegel für die Inhaltsstoffe sowie die Einhaltung von Menschenrechtsstandards, die beispielsweise belegen, dass keine Kinderarbeit vorliegt, fehlen.

Dass Kakao-Gewinnung ein sensibles Thema sei, weiß Manuel Zeller, Mitgründer und Geschäftsführer von Neoh. Auf eine brutkasten-Nachfrage, wie es um die Einhaltung der Social-Responsibility-Prinzipien steht, verweist Zeller darauf, dass Neoh „alles, was machbar ist“ unternehme. Der Kakaolieferant erfülle die Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gemäß der Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation. Mandeln sowie Kokosflocken sind mit Ecovadis Silber und Gold zertifiziert, der Lieferant der Haselnüsse sei Mitglied bei Sedex, einer Plattform zum Austausch von Informationen über ethisch nachhaltige Produktion in der Lieferkette.

„…arbeiten daran, ein Zertifikat zu erhalten“

Auf konkrete Nachfragen zu gültigen Zertifikaten, bestätigt Zeller, dass es hierzu tatsächlich bislang keine gebe, man aber daran arbeite. „Ein solches zerstreut aber auch nie alle Zweifel. Langfristig könnte eine eigene Plantage eine bessere aber noch lange nicht perfekte Lösung darstellen“, erklärt Zeller. „Bei der Kakaodebatte sagen wir ganz klar: da muss etwas passieren.“

NEOH, Prokop, Riegel,
Gründer und Geschäftsführer Manuel Zeller (c) NEOH

„Weniger Transparenz als Milka und Co“

Bei der bislang nicht publizierten Herkunft der Inhaltsstoffe von Neoh kritisiert Bohrn Mena weiter, dass selbst „milliardenschwere Konzerne“ wie Mondelez, die etwa Milka produzieren, oder Ferrero im Gegensatz zum Startup mittlerweile offenlegen, woher sie ihre Zutaten beziehen. Die Gütesiegel der Konzerne seien laut Oekoreich zwar ebenfalls „hochgradig fragwürdig“, wie es im Bericht heißt, würden aber „Ansatzpunkte“ für Kontrollen bieten.

Bohrn Mena wundert sich in diesem Zusammenhang über die Beteiligung prominenter Persönlichkeiten wie Dominic Thiem oder von Raiffeisen, das „eigentlich die Interessen der heimischen Bauern maßgeblich vertreten sollte“. Er betont die dringende Notwendigkeit für echte Transparenz im Bereich der Lebensmittel. Wichtig hierbei: Die Bestätigung, dass es bei der Herstellung der Produkte weder zu Kinderarbeit noch Tierleid komme.

Um Tierschutz bemüht, regionale Produktion

Die Milchbestandteile der Neoh-Produkte stammen zu 100 Prozent aus der EU und unterliegen somit den Richtlinien der EU-Tierschutz und Hygienegesetze, heißt es vom Unternehmen. „All unsere Zulieferer arbeiten selbst nur mit Lieferanten zusammen, die die Kriterien der Nachhaltigkeit einhalten“, betont Zeller. „Natürlich sind wir bemüht, auch zum Erreichen der restlichen UN-Ziele beizutragen, wo dies im Bereich des Machbaren und des Vertretbaren liegt.“

Außerdem verweist Zeller auf die Regionalität bei der Herstellung: „Wir produzieren ausschließlich regional, hauptsächlich bei der Gutschermühle in Traismauer, die sogar einen Teil der verwendeten Energie aus einem eigenen Wasserkraftwerk bezieht und sehr strenge Prinzipien der Nachhaltigkeit verfolgt.“

Startups und das Lieferkettengesetz: „Ideologie und Umsetzung sind zwei Paar Schuhe.“

„Für manche Themen sind wir aber schlichtweg zu klein“, betont Zeller. „Auch wenn wir von Produzent X gerne den Rohstoff mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung einsetzen wollen würden, sind unsere Mengen zu gering, dass dafür extra Lagerplatz und Speicher geschaffen wird.“ Zeller äußert auch Verständnis für die Produzenten: „Für 50 Kunden 50 verschiedene Milchpulver einzusetzen, würde das Endprodukt um ein Vielfaches teurer machen. Und das ist nur einer der benötigten Rohstoffe. Ideologie und Umsetzung sind einfach zwei Paar Schuhe.“

Mittlerweile verzeichnet das Unternehmen fast 500 Investor:innen (über die Neoh AG wurden Aktien ausgegeben), darunter Raiffeisen, FJH Immobilien, Biogena oder auch Rapper Raf Camora sowie „2 Minuten 2 Millionen“- Star Heinrich Prokop. Neben der Kritik am Support der potenten Player kritisiert Oekoreich den Vertrieb der Produkte über die Ankerbrot-Filialen.  „Wenn das Gewissen bei Ankerbrot rein wäre, dann würde man wohl auch die Konsumenten darüber informieren, was wirklich in den Produkten steckt.“ Wieso sich Ankerbrot auf die Zusammenarbeit eingelassen habe, die die Öffentlichkeit „im Dunkeln“ lasse, müsse hinterfragt werden.

Prokop: „Startups sind in der Priorität aufgrund ihrer Größe jedoch nicht an erster Stelle und daher auf die Prozesse der Lieferanten angewiesen.“

Einer der wohl prominentesten Investoren des Startups, Heinrich Prokop, der neben Retail-Beratung und Finanzierung als früherer Gutschermühle-Chef auch die regionale Produktionsstätte der Süßigkeiten im Mostviertel stellte, äußert sich nun auch zur Kritik an Neoh und sieht die Verantwortung bei Lieferanten und Politik.

„Als Business Angel und Investor in Lebensmittel-Startups habe ich bereits seit Jahren auf die spezielle Problematik von Startups hingewiesen, nachdem diese fast ausschließlich von Private-Label Produzenten beliefert werden.“ In der Regel seien diese selbst mittelständische Betriebe, die die Lieferkettengesetz-Verpflichtungen umsetzen müssten. Bisher trat das Lieferkettengesetz, das derzeit hauptsächlich von Deutschland, Österreich und Italien blockiert wird, nicht in Kraft. Erste Kritik zum geplanten Gesetz wurde seitens WKÖ geübt: Die Übertragung internationaler Abkommen, auf die sich das Gesetz beziehe, sei für Unternehmung in der Umsetzung „höchst problematisch“, hieß es dazu im Juni, wie brutkasten berichtete.

„Startups sind in der Priorität aufgrund Ihrer Größe jedoch nicht an erster Stelle und daher auf die Prozesse der Lieferanten angewiesen“, so Prokop. Der „2 Minuten 2 Millionen“- Investor sei seit vielen Jahren „großer Befürworter des Gesetzes“. „Der im letzten Moment gestoppte Gesetzesentwurf zeigt aus meiner Sicht, wie komplex das Thema ist, und dass sich viele große Player nicht rechtzeitig auf die Umsetzung vorbereitet haben“, betont Prokop. Das liege auch daran, dass die Auflagen des Lieferketten-Gesetzes, „alle Details zu erfüllen, nicht nur mit hohem organisatorischem Aufwand, aber auch mit signifikanten Kosten verbunden ist, die gerade in der heutigen Zeit am Markt nicht weitergegeben werden können.“

Man sieht Investor Heinrich Prokop
Heinrich Prokop unterstützt das Startup Neoh von Anfang an (c) Gerry Frank, Puls4

„Ominöser Zuckerersatz“ ENSO 16

Sportler, wie Tennisspieler Dominic Thiem oder etwa Jonathan Tah und Para Olympics-Sieger Markus Salcher, die für die Marke werben, hätten laut Zeller erkannt, dass die Neoh-Produkte „einen großen Mehrwert“ für „Gesundheit, Wohlbefinden und Performance“ haben. „Alle glauben an unsere Vision für ein besseres Naschen mit deutlich weniger Zucker“, sagt Zeller.

Aber auch der Zuckerersatz stößt Sebastian Bohrn Mena eher bitter auf. „Und was genau enthält diese Zuckerersatzformel? Keine Auskunft“, schreibt Oekoreich im Bericht. Neoh verweist unterdessen auf eine medizinische Studie, mit der die Naschereien beworben werden. In die Tatsache, dass die Studie, auf die „stolz verwiesen wird“, bislang nicht öffentlich zugänglich sei, interpretiert Bohrn Mena „nicht ganz so großartige Ergebnisse“. Brutkasten liegt die Studie vor.

Die Ergebnisse, die mitsamt Beauftragung für die Untersuchung zugesendet wurden, zeigen weder kritikwürdige Daten noch negative Auffälligkeiten der Produkte. Die Analyse des Blutzuckers von insgesamt 15 Proband:innen stellt fest, „dass nach oraler Konsumation von 30 g ENSO 16, aufgelöst in 200 Milliliter Wasser, der Blutzuckerspiegel der ProbandInnen signifikant geringer bis gar nicht ansteigt im Vergleich zur Konsumation der gleichen Menge an Glucose.“  Übersetzt bedeutet das: ENSO 16 hat im Gegensatz zu herkömmlichem Zucker nur minimale Auswirkungen auf den Blutzuckerspiegel, wie auch Zeller im Gespräch bestätigt.

Kritik an der Studie

Auch brutkasten berichtete bereits über die Zusammensetzung des Süßungsmittels. Alles, was über die Geheimhaltung der Formel hinausgehe, sei zudem unter den FAQs von Neoh zu finden, sagt Zeller. Und das stimmt: Auf der Website befinden sich Antworten zu Fragen der Inhaltsstoffe sowie dazu, warum der Zucker nicht aus Kokosblüten, Datteln oder Honig gewonnen wird. Diese „beeinflussen den Blutzuckerspiegel drastischer als die von uns eingesetzten Süßungsmittel. Aus diesem Grund sind diese drei Zutaten keine Option für uns“, heißt es in den FAQs.

„Grundlegend müssen wir immer alle Inhaltsstoffe auf unserer Packung angeben. Anders dürften wir unsere Produkte gar nicht verkaufen“, sagt Mitgründer und Geschäftsführer Manuel Zeller im Gespräch mit brutkasten zu den Vorwürfen. Die Kritik an der Studie verstehe er nicht, denn obwohl sie aus den eigenen Reihen stammt – eine Mitarbeiterin von Neoh bereitete die Daten, die später von der MedUni Wien ausgewertet wurden, für ihre Diplomarbeit vor – würde sie grundsätzliche Bemühungen zeigen, die es bei anderen Herstellern nicht zu finden gibt.

Dass die Studie, wie von Oekoreich kritisiert, „nicht einsehbar“ sei, liege schlichtweg daran, dass sie noch nicht publiziert wurde, wie Zeller meint. Das Unternehmen sei allerdings „immer gerne bereit die nötigen Daten und die Studie selbst“ zu teilen, betont er.

Neue Statements

Heute, am Montag, veröffentlichte Oekoreich ein weiteres Statement zu Neoh. Bereits jetzt haben sich auch Autor und Betreuer der Studie via Facebook zu Wort gemeldet. Am Donnerstag soll eine offizielle Stellungnahme der Universität folgen.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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