22.01.2024

Interzero: Wiener Umweltdienstleister erleichtert Lizenzierung für Startups

Das Wiener Unternehmen Interzero launcht eine Plattform zur Lizenzierung von Verpackungen und Elektroaltgeräten - speziell für Startups und KMU.
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Martin Ulke, Geschäftsführer von Interzero Circular Solutions Europe (c) CASH/Johannes Brunnbauer

Der Wiener Dienstleister Interzero will heimischen und internationalen KMU und Startups helfen, die Lizenzierung von Verpackungen, Elektroaltgeräten und Batterien zu erleichtern und digital durchzuführen. Dies ist vor allem in Hinblick auf die richtige Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, Altgeräten und Batterien wichtig. Interzero Circular Solutions ist mit Sitz in Wien ein europaweit tätiger Umweltdienstleister rund um die Schließung von Produkt-, Material- und Logistik-Kreisläufen. Aktuell zählt das Unternehmen über 50.000 Kund:innen weltweit.

Interzero will Lizenzierung mit Plattform vereinfachen

Interzero launcht für sein Vorhaben eine Lizenzierungsplattform als One-Stop Shop, mit der Unternehmen alle Bereiche der gesetzlich verpflichtenden Herstellerverantwortung sowie die rechtlichen Lizenzierungsverpflichtungen prüfen können.

Die Abwicklung erfolgt über ein integriertes Meldeportal, mit dem Unternehmen ihre Lizenzverträge verwalten und alle notwendigen Schritte zur Gesetzeserfüllung abwickeln können, heißt es von Interzero. Dabei soll die Wiener Plattform für Rechtssicherheit, Transparenz und Kostenkontrolle sorgen.

Die neue Plattform von Interzero (c) Interzero

„Bei sich ständig ändernden Lizenzierungs- und Recyclinganforderungen ist es entscheidend, einen erfahrenen Partner zu haben, der die neuesten Entwicklungen und Vorschriften kennt. Bereits seit mehr als 30 Jahren unterstützen wir in- und ausländische Unternehmen jeder Größe dabei, ihre Umweltauswirkungen zu minimieren und gleichzeitig ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen“, erklärt Martin Ulke, Geschäftsführer von Interzero Circular Solutions Europe.

Die digitale Plattform ermöglicht es Unternehmen indes, rechtssichere Lizenzverträge digital und automatisiert zu bestellen. Die bestellbaren Lizenzverträge belaufen sich auf Verträge für Haushalts- und Gewerbeverpackungen, Elektroaltgeräte sowie für Batterien. “Bisher übliche manuelle Arbeitsschritte” sollen durch die Plattform wegfallen, “was Kosten spart”, heißt es von Interzero.

Auf KMU und Startups spezialisiert

Mit seiner Lizenzierungsplattform habe sich der Dienstleister Interzero auf Klein- und Mittelunternehmen sowie auf Startups spezialisiert. Die Prozesse habe er insbesondere auf die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen zugeschnitten, um “den Einstieg in den Lizenzierungsprozess zu erleichtern”. Indes sei man auf die Zielgruppe der “Kleinstinverkehrsetzer” fokussiert, die pro Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 1.500 Kilogramm Haushalts- oder Gewerbeverpackungen in den Verkehr setzen.

KMU und Startups können indes Interzero-Pauschaltarife nutzen und den Lizenzierungsprozess damit kostengünstiger gestalten, so Interzero-Geschäftsführer Ulke. Für internationale Unternehmen sei die Plattform auf Englisch verfügbar. Auch in grenzüberschreitenden Fällen sei die seit 1. Jänner 2023 gesetzlich notwendige Vollmacht, die an die Plattform als Abwickler erteilt werden muss, sowie die digital notarielle Beglaubigung möglich.

„Für Unternehmen, die keinen Firmensitz in Österreich haben und einen solchen auch nicht schaffen wollen, übernimmt Interzero als bevollmächtigter Vertreter die Erfüllung aller gesetzlichen Lizenzierungspflichten. Das betrifft in der Regel vor allem Versandhändler“, erklärt Ulke.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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