15.07.2019

niceshops-Geschäftsführer Schreiner: „noch viel Platz im Westen und Osten“

Interview. Wie heute bekanntgegeben wurde, übernimmt der Deutsche Drogerieriese Müller 26 Prozent des steirischen E-Commerce-Unternehmens niceshops. Wir haben mit niceshops Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner über Hintergründe und Pläne gesprochen.
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niceshops: Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner
(c) niceshops: Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner

Mit rund 40 (Nischen-)Onlineshops unter einem Dach ist niceshops mit Sitz in Saaz in der Steiermark eines der größten E-Commerce-Unternehmen des Landes. Nicht wenige der Shops wurden (teil-)übernommen – etwa Cosmeterie oder 9Weine. Aktuell beschäftigt man rund 260 Mitarbeiter an den Standorten Saaz und Graz. In den vergangenen Jahren stiegen die Umsätze laut Angaben des Unternehmens kontinuierlich zwischen 40 und 70 Prozent pro Jahr. Insgesamt zähle man mehr als eine Million Kunden aus über 150 Ländern, die in 14 Sprachen bedient werden. Die Exportquote betrage dabei rund 80 Prozent. 2019 werde man mehr als 50 Millionen Euro umsetzen.

Bislang war das 2007 gegründete Unternehmen komplett privat finanziert. Das änderte sich nun. Wie heute bekanntgegeben wurde, beteiligte sich der Deutsche Drogerieriese Müller mit einem nicht näher genannten Betrag und erwarb 26 Prozent des Unternehmens – der brutkasten berichtete. Im Interview sprachen wir mit Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner über die Hintergründe des Investments und die weiteren (Expansions-)Ziele des Unternehmens.

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niceshops war bislang privat finanziert. Warum nimmt man nach so langer Zeit mit solchen Wachstumszahlen und 50 Mio. Euro Jahresumsatz ein Investment auf?

Es ging weniger um das Investment, als um die strategische Ausrichtung für die Zukunft. Aber um auf die genannten Kennzahlen zu sprechen zu kommen: Wenn man so schnell wächst, kostet das natürlich auch einiges. Wir waren und sind profitabel und haben das bislang rein aus dem Cashflow finanziert.

Man kann sich jetzt also einen weiteren Wachstumspush dank des Kapitals erwarten?

Auf jeden Fall.

Über die Höhe des investierten Betrags habt ihr bislang keine Auskunft gegeben…

Ja, diese Information ist derweil unter Verschluss.

Wofür werdet ihr das Kapital konkret nutzen?

Wir wollen das Wachstum sowohl international Markt-seitig als auch Sortiments-seitig weiter beschleunigen und noch schneller skalieren. Und natürlich wollen wir auch Software-seitig noch mehr Gas geben. Wir entwickeln ja alles komplett inhouse. Das ist natürlich immer ein Ressourcenthema.

Vergrößert ihr also auch das Team weiter?

Ja, genau.

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niceshops hat ja in letzter Zeit einige Unternehmen teilweise oder ganz übernommen. Sind in nächster zeit weitere (Teil-)Akquisitionen geplant?

Momentan nicht konkret. Aber wir sind immer auf der Suche nach Geschäftsmodellen und Persönlichkeiten, die gut in unsere Struktur hineinpassen.

Müller ist ein riesiger Handelskonzern mit rund 40.000 Mitarbeitern. Wie seid ihr zusammengekommen?

Das ist durch Zufall aus unserem Netzwerk heraus entstanden. Wir tauschen uns ja laufend mit anderen Unternehmen und Investoren aus. Aus so einem Austausch hat sich ergeben, dass der Gründer Erwin Müller uns einfach einmal besuchen wollte. Er war dann sichtlich begeistert, wie wir das von der Steiermark aus bei uns machen. Es sind zwei vollkommen unterschiedliche Firmenstrukturen – einmal Startup und einmal alteingesessener Handelskonzern. Trotzdem war der Austausch von Beginn an von Sympathie und Wertschätzung auf beiden Seiten geprägt.

Wann war dieses erste Treffen? Wie lange hat es bis zum Abschluss des Deals gedauert?

Insgesamt etwas mehr als ein Jahr. Aber es ist nicht von Anfang an gleich um eine Beteiligung gegangen. Wir haben uns einmal kennengelernt und nach einiger Zeit haben dann die verantwortlichen Personen von Müller einmal angefragt, ob wir uns das vorstellen könnten.

Wie wird die Kooperation mit Müller genau aussehen?

Über die genaue Struktur kann ich noch nichts sagen. Es wird jedenfalls ein eigenes E-Commerce-Unternehmen geben, in dem wir dafür verantwortlich sind, die gesamten E-Commerce-Aktivitäten von Müller auszubauen und weiterzuentwickeln. In den vergangenen Jahren war Müller stark davon geprägt, das Filialnetz zu erweitern. Jetzt soll es noch stärker in Richtung Digitalisierung gehen.

Zuletzt: Wie sehen die weiteren Expansionspläne von niceshops aus? Geht es weiter Richtung Welteroberung?

Wir haben noch viel Platz im Westen und im Osten. Wir sehen uns – jeweils mit bestimmten Sortimenten – gerade sehr stark die USA in der einen, und Russland und weitere Märkte in der anderen Richtung an. Für uns ist aber auch die Software-seitige Expansion ein riesiges Thema. Es geht darum, neue Software zu entwickeln, die weitere Geschäftsmodelle abbilden kann. Das Thema „E-Commerce as a Service“ leben wir bereits. Aber auch dort können wir Software-seitig noch viel mehr machen, um unseren Kunden ein noch besseres Service anzubieten. Und wie bereits gesagt, auch in punkto Akquisitionen sind wir immer offen, wenn der Mix aus Gründer und Thema passt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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