16.02.2024

Interview: Lekha Ehrenhöfler-Thailayil, Investment-Managerin bei karriere.at über die hokify-Übernahme

Interview. Lekha Ehrenhöfler-Thailayil, Senior Investment Managerin bei karriere.at spricht über die Vision der Job-Plattform, über die Hauptziele der Übernahme und umreißt die Möglichkeiten, die man nun als "komplementäres Trio" hat.
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karriere.at, hokify, Lekha Thailayil
(c) LinkedIn - Lekha Thailayil, Senior Investment Managerin bei karriere.at.

Die Job-Plattform karriere.at hat Mitte Jänner die letzten 15 Prozent des Startups hokify zu einer 40-Mio-Bewertung übernommen; vorher hielt der strategische Investor bereits 85 Prozent, wie brutkasten berichtete.

Nun spricht im Interview Lekha Ehrenhöfler-Thailayil, Senior Investment Managerin bei karriere.at, über die Ziele der Übernahme, die künftige Strategie und über ihre Learnings bei der Kooperation mit Startups.

Aus dem Archiv: Die Hintergründe zum hokify-Exit zum Nachsehen


brutkasten: Was sind die Hauptziele, die karriere.at mit der Übernahme von hokify verfolgt? Wie passt hokify in die langfristige Vision und Strategie?

Lekha Ehrenhöfler-Thailayil: Hokify war unser erstes Investment, damals noch als „Job Swiper“ bekannt. Wir haben früh investiert, da wir das Potenzial sahen, junge Menschen gezielt anzusprechen. Die Gründer haben es geschafft, innerhalb von acht Jahren ein stark wachsendes und profitables Unternehmen aufzubauen. Viele österreichische Unternehmen betrachten hokify als einen ihrer bevorzugten Recruiting-Partner, während es gleichzeitig für das junge Publikum zur präferierten Plattform wurde, auf der sie gerne mobil nach neuen Jobs suchen. Sowohl hokify als auch jobs.at festigen unsere Position als die Nummer 1 im digitalen Recruiting in Österreich. Das komplementäre Trio karriere.at (White Collar), jobs.at (Blue Collar) und hokify (junges Publikum, mobile) ist optimal positioniert, um den vielfältigen Anforderungen im Recruiting gerecht zu werden.

Welche Rolle spielen Startup-Investments in eurer Strategie? Wird es weitere Investments geben?

Wir haben von Anfang an auf strategische Partnerschaften gesetzt, wie bei unserem ersten Investment in hokify. Unsere Beteiligungen sind darauf ausgerichtet, einander zu ergänzen und uns als Gruppe gemeinsam wachsen zu lassen. Das Beispiel mit hokify zeigt, dass unsere Investmentstrategie bisher sehr erfolgreich war. Wir sind definitiv auf der Suche nach weiteren Erfolgsstorys, auch wenn es natürlich eine Herausforderung ist, mit einem Benchmark wie hokify gleichzuziehen.

Nach welchen Kriterien bewertet ihr potenzielle Investmentkandidaten?

Wir evaluieren Investments aus zwei Perspektiven: Wie entwickelt sich das Unternehmen auf einer Stand-alone-Basis? Das beinhaltet unter anderem die Prüfung des Managements und der Organisation, die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und die Wachstumsaussichten des Unternehmens. Es ist uns besonders wichtig, dass das Unternehmen Potenzial zeigt, aus eigener Kraft zu wachsen und Gewinne zu generieren. Der zweite Aspekt betrifft den strategischen Fit zu unserer Gruppe. Wie passt das Unternehmen zu unserer Strategie und zu unserer Gruppe? Gleichzeitig prüfen wir, wie wir als Partner das Unternehmen in seinen Wachstumsplänen wertstiftend unterstützen können. Eine strategische Partnerschaft muss für beide Seiten sinnvoll sein, damit sie langfristig erfolgreich funktioniert.

Wie agiert karriere.at als Investor?

Wir agieren als Partner auf Augenhöhe. Unsere Beteiligungen operieren eigenständig, mit eigenem Management und eigener Strategie. Wir tragen Verantwortung als Gesellschafter, haben Compliance-Verpflichtungen, die auch für unsere Beteiligungen gelten. Das bildet den Rahmen, der die Partnerschaft definiert.

Auf welche Weise unterstützt karriere.at die Startups in Bezug auf Wachstum, Skalierung und Innovation?

Über die regulären Boardmeetings hinaus, stehen wir ihnen als Sparringpartner zur Verfügung. Wir bieten ihnen unsere Services aus dem Finance- und Legal-Team an. Bei Bedarf gibt es Abstimmungen mit unseren Fachbereichen. Auch wenn die Unternehmen sich unterschiedlich am Markt positionieren, verfolgen wir letztendlich alle dasselbe Ziel: Wir helfen den Menschen, den passenden Job zu finden. Es gibt viel Know-how, das wir gerne bereit sind zu teilen und wir können unsererseits viel lernen von den Startups.

Welche Herausforderungen sind euch bei der Zusammenarbeit oder Integration von Startups in euer Geschäftsmodell begegnet und welche Learnings haben sich daraus ergeben?

Bislang wurden unsere Beteiligungen nicht in unsere bestehende Organisationsstruktur oder unser Geschäftsmodell integriert. Es gibt zwar Anknüpfungspunkte, die wir gemeinsam angehen, aber üblicherweise agieren wir als Marktbegleiter. Aber natürlich ist es möglich, dass es in Zukunft Fälle gibt, in denen eine Integration für beide Seiten sinnvoll ist.

Wie beeinflussen aktuelle Trends und Entwicklungen im Technologie- und Startup-Sektor eure Investmentstrategie?

Angesichts der Herausforderungen am Arbeitsmarkt und der rasanten technologischen Entwicklungen evaluieren wir kontinuierlich neue Technologien und Ansätze im Bereich Recruiting. Themen wie künstliche Intelligenz, Natural Language Processing oder die neuesten Innovationen im Talentemanagement (DEI-Recruiting, Talent Mobility, Skills-Based Hiring, Reskilling bzw. Upskilling, lebenslanges Lernen, etc.) beschäftigen uns intensiv. Der Investmentbereich prüft den Markt dahingehend, ob wir diese Kompetenzen durch externe Maßnahmen in die Gruppe integrieren können, um schneller innovative Lösungen oder Neuerungen am Markt zu etablieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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