27.07.2017

iRobot-COO: „Unsere Roboter helfen Menschen, sie ersetzen sie nicht“

Interview. Das US-Unternehmen iRobot ist der weltweit größte Hersteller von Haushaltsrobotern. Der Brutkasten sprach mit COO Christian Cerda über die Unternehmensstrategie und die Zukunft der Branche.
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(c) iRobot: COO Christian Cerda

Es war für die relativ junge Haushaltsroboter-Sparte eine Riesen-Übernahme: iRobot, der weltweite Marktführer aus den USA gab diese Woche die Akquisition seines größten europäischen Vertriebspartners Robopolis SAS für 141 Millionen US-Dollar bekannt – der Brutkasten berichtete. Erst vor Kurzem war der größte japanische Vertriebspartner übernommen worden. Welche Strategie das Unternehmen mit der Integration der Vertriebspartner verfolgt und was in Zukunft am Haushaltsroboter-Markt zu erwarten ist, verriet iRobot-COO Christian Cerda dem Brutkasten im Interview.

+++ iRobot übernimmt größten europäischen Distributor Robopolis SAS +++


iRobot hat erst kürzlich den größten Vertriebspartner in Japan übernommen. Nun wurde mit der französischen Robopolis SAS auch der größte Vertriebspartner in Europa akquiriert. Welches Ziel verfolgt iRobot damit, den weltweiten Vertrieb in den Konzern zu integrieren?

Wir verfolgen damit eine koordinierte Strategie, um unser Wachstum und die Kundenakzeptanz weltweit zu steigern. Davon, dass wir unsere Vertriebspartner zu einem Teil von iRobot machen, erwarten wir uns eine noch flüssigere Umsetzung unserer Ziele und eine noch besser koordinierte Strategie. Vor allem aber – und das gilt auch stark für den österreichischen Markt – wollen wir damit noch näher zu den Endkunden kommen. Wir wollen noch besser auf ihre Wünsche und Vorschläge eingehen können.

Sind im Moment noch weitere Übernahmen internationaler Vertriebspartner geplant?

Die Integration unserer Schlüsselmärkte ist definitiv ein Teil unserer Strategie. Weitere Übernahmen sind also sicher nicht auszuschließen. Aber im Moment ist da noch nichts spruchreif.

„In Westeuropa nutzen durchschnittlich zwei bis drei Prozent der Haushalte Haushaltsroboter. Österreich liegt hier nahe an der Zehn-Prozent-Marke.“

Was macht den europäischen und im Besonderen den österreichischen Markt wichtig für iRobot?

Wie eine Studie uns gezeigt hat, ist gerade in Österreich die Kundenakzeptanz besonders hoch. In Westeuropa nutzen durchschnittlich zwei bis drei Prozent der Haushalte Haushaltsroboter. Österreich liegt hier nahe an der Zehn-Prozent-Marke. Wir haben hier also eine extrem gute Marktpenetration. Und unsere Marke steht auch in Österreich an der Spitze. Wir haben hier gleich eine Reihe von sehr guten Partnern und sind bereits seit vielen Jahren am Markt präsent. Wir schätzen diese Partner sehr, wollen aber natürlich mit der Robopolis-Übernahme unsere Position noch weiter stärken.

Aus österreichischer Perspektive ist die CEE-Region (Anm.: Zentral- und Osteuropa) ein sehr wichtiger Markt. Wie ist iRobot da aufgestellt?

Wir sehen den CEE-Raum als wichtigen Teil des gesamteuropäischen Markts und damit auch als wichtigen Markt für uns. Wir werden auch dort weiter investieren, um die Kundenakzeptanz zu erhöhen.

Wie sieht es mit China und Indien aus? Kann iRobot diese Märkte gut erschließen, oder gibt es zu starke Konkurrenz vor Ort?

(c) iRobot

Hier muss ich klar zwischen China und Indien differenzieren – da gibt es eine sehr unterschiedliche Dynamik. China ist heute der weltweit zweitgrößte Markt für Haushaltsroboter und die Nachfrage dort wächst konstant. Wir sind dort die führende Premium-Marke und es ist einer unserer Kern-Märkte. Wir werden also auch dort weiter investieren und erwarten auch in Zukunft eine wichtige Rolle am chinesischen Markt spielen zu können. Indien hingegen ist noch nicht soweit. Dort gibt es noch kaum einen Markt für Haushaltsroboter. Wir investieren auch in Indien, sind dort aber eher in einem embrionalen Stadium.

„Wir haben klar festgelegt: Es gibt eine Preisgrenze, unter der wir uns nicht am Wettbewerb beteiligen. Dieses Billig-Segment überlassen wir den heimischen Marken.“

Sind chinesische Billigprodukte eine Gefahr für iRobot?

Am chinesischen Markt geht es vielen westlichen Marken ähnlich. Es gibt dort viele heimische Marken, die zwar qualitativ schlechtere Produkte haben, diese aber auch deutlich billiger verkaufen. Wir haben uns dort daher klar im Premium-Sektor positioniert und punkten mit Innovationen. Wir haben klar festgelegt: Es gibt eine Preisgrenze, unter der wir uns nicht am Wettbewerb beteiligen. Dieses Billig-Segment überlassen wir den heimischen Marken.

Ist die Konkurrenz durch Billigprodukte global gesehen ein Problem für iRobot?

Die Billig-Marken expandieren tatsächlich auch in westliche Märkte. Sie haben dort bislang aber nur einen kleinen bis sehr kleinen Marktanteil. Aber wir beobachten sie genau. Prinzipiell freuen wir uns über Konkurrenz. Und bislang stellen die Billig-Anbieter kein Problem für uns dar.

Wie schnell können die Billig-Marken Innovationen übernehmen? Sind sie technologisch weit hintennach?

Insgesamt steckt die Roboter-Technologie noch in den Kinderschuhen. Wir bringen in relativ kurzen Abständen von höchstens ein paar Jahren wirklich signifikante Innovationen für unsere Produkte. Und es zeichnet sich nicht ab, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren stabilisiert. Wir sollten also einstweilen immer einen Schritt voraus bleiben.

Redaktionstipps

Wie sieht die Zukunft der Haushaltsroboter aus? Welche Tätigkeiten werden sie für uns übernehmen?

Wir gehen natürlich davon aus, dass es schrittweise immer mehr Tätigkeiten werden. Heute saugen und wischen unsere Roboter. In manchen Regionen vertreiben wir Produkte, die Swimming-Pools oder Hausdächer reinigen. Andere Marken, vor allem in Europa und Österreich, bieten Rasenmäher-Roboter an. Wir sehen, dass in der Entwicklung von Robotern für weitere Tasks nicht nur bei iRobot etwas weitergeht.

„Ich kann für die kommenden Jahre sehr spannende neue Produkte versprechen.“

Und arbeitet iRobot momentan in der F&E-Abteilung an weiteren Einsatzmöglichkeiten?

Wir bringen jedes Jahr neue Produkte auf den Markt. Aber gerade die nächsten drei bis vier Jahre werden für iRobot sehr spannend. Wir steigern konstant unsere Ausgaben für Forschung und Entwicklung und sind auch in dem Bereich innerhalb der Branche führend. Ich kann also für die kommenden Jahre sehr spannende neue Produkte versprechen.

Ist Internet of Things (IoT) ein wichtiges Feld für iRobot?

Absolut! Schon jetzt ist der Großteil unserer Produkte mit dem IoT im Haushalt vernetzt. Wir sehen, dass das immer wichtiger wird. Haushaltsroboter werden im Smart-Home eine Schlüsselrolle spielen.

Wie sieht es mit Artificial Intelligence (AI) aus? Wie stark wird sie bei den derzeitigen Robotern eingesetzt?

Unsere Roboter haben von Beginn an AI genutzt und es wird immer mehr. Sie nutzen etwa intelligente Algorithmen, um bei der Reinigung wirklich den gesamten Boden abzudecken, um nirgends stecken zu bleiben oder um aus schwierigen Situationen zu entkommen. Wir arbeiten in der Entwicklung stark an optischen Sensoren und Bilderkennung. AI ist also definitiv eine Schlüsseltechnologie für uns und wir investieren da sehr viel.

Ist auch Machine Learning ein Thema?

Wir beginnen gerade, damit zu arbeiten. Es ist noch ein neues Feld für uns, aber wir werden das in Zukunft stark einsetzen.

„Ich glaube, unsere Gesellschaft erwarten in Zukunft ganz andere Probleme, als Roboter, die die Herrschaft übernehmen wollen.“

Zuletzt noch eine Frage zu einer ganz anderen Seite des Themas: In letzter Zeit werden die vielen Hollywood-Dystopien zu Robotern und Artificial Intelligence für immer realistischer gehalten. Leute wie Elon Musk sprechen von einer enormen Gefahr. Was halten Sie von solchen Warnungen?

Die Voraussagen zu Robotern liegen schon seit geraumer Zeit meist weit daneben. Die Idee von der künstlichen Intelligenz, die die Macht übernimmt mag spannend für Hollywood-Filme sein, aber sie ist nicht realistisch. Roboter sind einfach sehr spannend und werden daher immer zu neuen Gedanken und Debatten anregen – und das finde ich sehr gut. Aber ich glaube, unsere Gesellschaft erwarten in Zukunft ganz andere Probleme, als Roboter, die die Herrschaft übernehmen wollen. Die Versorgung des immer größer werdenden Anteils älterer Personen wird etwa eine riesige Herausforderung. Unsere Roboter helfen Menschen, sie ersetzen sie nicht. Und die Robotertechnologie wird ganz dringend für die Lösung zukünftiger Herausforderungen notwendig sein, wenn wir unseren derzeitigen Lebensstandard auch nur aufrechterhalten wollen.

 +++ Tesla-Gründer Elon Musk warnt vor “größtem Risiko für die Menschheit” +++

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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