08.07.2025
EXPANSION

Interactive Paper: Wiener Startup holt sich sechsstelliges Investment für US-Expansion

Das Wiener Startup Interactive Paper holt sich ein sechsstelliges Investment. Mit seinem "interaktiven Papier" will es nun den US-Markt erobern.
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Die beiden Gründer von © Interactive Paper: Tobias Macke und Raphaël Besnier.

Bei Interactive Paper ist der Name Programm: Das Wiener Startup bietet interaktives Papier an, mit dem sich klassische Printprodukte in digitale Touchpoints verwandeln lassen. Möglich macht das eine patentierte Technologie mit gedruckter Elektronik, die Unternehmen erlaubt, den Erfolg von Printkampagnen messbar zu machen.

2020 sicherte sich das Startup ein Seed-Investment über 180.000 Euro. Ein Jahr später setzte Interactive Paper auf eine andere Finanzierungsform und startete eine Crowdinvesting-Kampagne, um Kapital für die Expansion zu sammeln. Nun gibt es erneut Neuigkeiten: Das Startup holt sich ein sechsstelliges Investment und expandiert – trotz geopolitischer Unsicherheiten – in die USA.

Investment „unter 500.000 Euro“

Als neuer Investor steigt die deutsche Huata GmbH ein, die laut Presseaussendung „fundiertes Technologiewissen, NFC-Expertise und internationale Produktionskompetenz“ mitbringt. „Mit Huata gewinnen wir nicht nur Kapital, sondern auch strategische Intelligenz, operatives Wissen und ein globales Netzwerk. Das ist genau der Rückenwind, den wir für unsere internationale Roadmap brauchen”, sagen die Co-Founder Tobias Macke und Raphaël Besnier.

Gegenüber brutkasten bestätigte Besnier ein Investment von “unter 500.000 Euro”. Durch zusätzliche Förderungen kam demnach ein Gesamtkapital von rund 800.000 Euro zusammen. 

Die bisherigen Investoren Werner Wutscher, Andreas Weingartner und Johann Ettel bleiben dem Startup weiterhin als Gesellschafter erhalten. Laut Firmenbuch halten die beiden Gründer jeweils 35,86 Prozent der Unternehmensanteile.

Bereits erste Kampagnen in den USA

Nun expandiert Interactive Paper in einen Markt, in dem der Wandel aus Sicht der Gründer am dringendsten ist: Die USA seien „der größte, altmodischste, ressourcenvernichtendste Werbemarkt der Welt“. „Der US-Markt liebt Print – aber er funktioniert, als wäre es noch 1995. Milliarden fließen in analoge Werbung, die weder steuerbar noch nachhaltig ist“, sagen die Gründer.

Für die Expansion hat das Startup einen Produktionsstandort in Phoenix, Arizona aufgebaut. Damit will man eine schnelle Marktdurchdringung erreichen und gleichzeitig unter optimierten Bedingungen produzieren – mit möglichst niedrigen Zollkosten, logistischer Effizienz und reduziertem CO2-Ausstoß dank kürzerer Versandwege.

„In Phoenix bündeln wir Innovationskraft, Geschwindigkeit und Skalierbarkeit und schaffen damit die operative Basis, um unser Produkt in den US-Markt zu bringen“, so die Gründer weiter. In den USA konzentriert sich Interactive Paper vor allem auf die Branchen Pharma und Medizintechnik, Consumer Brands sowie Retail. Erste Kampagnen hat das Unternehmen bereits für Philips, mehrere Healthcare-Firmen und eine Beauty-Marke umgesetzt.

2024: Drei Millionen Euro Umsatz erzielt

Insgesamt sollen laut eigenen Angaben mehr als 600 Unternehmen Interactive Paper als Werbemittel einsetzen. Zu den Kunden zählen Marken wie Pfizer, Novartis, Ford, L’Occitane, Samsung, Deutsche Telekom und EY. Das 15-köpfige Team hat im vergangenen Jahr in Europa einen Umsatz von drei Millionen Euro erzielt.

Das Ziel sei es nun, „im US-Markt mittelfristig ebenfalls dorthin zu kommen, während wir gleichzeitig im europäischen Markt weiter wachsen“, sagt Besnier gegenüber brutkasten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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