15.04.2021

86 Prozent der Insolvenzen nicht auf Corona zurückzuführen

Der KSV1870 legt detaillierte zahlen zu den Insolvenzursachen in Österreich in den vergangenen zwölf Monaten vor.
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bonify Down-Rounds in der Coronakrise - gezielte Insolvenz als Möglichkeit - Insolvenz-Ursachen
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Österreich befindet sich in der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg. Insolvenzen werden durch diese vorerst aber noch wenige ausgelöst, zeigt eine aktuelle Aufstellung des Kreditschutzverbands KSV1870 zu Insolvenzursachen in Österreich. Demnach sind die Coronavirus-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen und Einschränkungen nur für knapp 14 Prozent der Firmenpleiten in den vergangenen zwölf Monaten verantwortlich. Und das obwohl neun von zehn heimischen Unternehmen finanzielle Folgen der Pandemie spüren.

Operative Ursachen mit Abstand häufigster Insolvenz-Auslöser, Krise auf Platz 2

Operative Ursachen sind mit 39 Prozent trotz eines kleinen Minus von 3,5 Prozent gegenüber 2019 nach wie vor der mit Abstand häufigste Auslöser für Insolvenzen in Österreich. Zu den operativen Mängeln zählen Absatz- und Finanzierungsschwächen, eine schlechte Kostenstruktur aufgrund einer fehlerhaften Organisation, mangelndes Controlling und Fehler in der Auswahl oder Führung von Mitarbeitern.

Auf Platz zwei der Insolvenzursachen landen mit 19 Prozent „unbeherrschbare Umstände“. Zu dieser Kategorie zählt auch die Coronakrise mit knapp 14 Prozent. Darüber hinaus trete die Pandemie zum Teil auch als Beschleuniger von Insolvenzen in Erscheinung, deren ursächliche Gründe eigentlich andere sind, heißt es vom Verband.

Weitere Insolvenzursachen

Die Nummer drei jener Faktoren, die heimische Betriebe in den vergangenen zwölf Monaten in die Insolvenz schlittern ließen, sind mit etwas mehr als 17 Prozent (gegenüber 20,9 Prozent im Jahr 2019) gravierende Gründungsfehler seitens der Unternehmer. Das sind laut KSV-Definition vor allem fehlendes Branchen-Know-how, das Fehlen jeglicher Eignung als Unternehmer oder zu geringes Eigenkapital zu nennen. Knapp dahinter auf Position vier rangiert mit knapp 15 Prozent persönliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit. Zu dieser Kategorie zählen strafbare Handlungen, die Nachlässigkeit der Geschäftsführung oder zu hohe Entnahmen.

Im Gegensatz zu den Jahren zuvor sind strategische Ursachen mit knapp sechs Prozent momentan etwas seltener (minus 4,6 Prozent gegenüber 2019) der Auslöser für eine Firmenpleite. Als Hauptgrund ist hier eine mangelhafte oder zu späte Reaktion auf etwaige Marktveränderungen zu nennen. Externe Vorkommnisse in Form von plötzlich auftretenden rechtlichen Änderungen, kurzfristig veränderten Finanzierungsrahmen oder einem zahlungsunfähigen Geschäftspartner weiterhin jene Ursachen, die in den seltensten Fällen zu einer Insolvenz führen.

KSV1870 Insolvenzursachen Unternehmen 2020 Tabelle
(c) KSV1870

Warnung vor Konsequenzen der aktuellen Politik

Was den geringen Anteil an Corona-bedingten Pleiten angeht, erneuert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz, jedoch die bereits bekannte Warnung: „Es ist zu erwarten, dass der Faktor Corona ab jenem Moment steigen wird, in dem die staatlichen Hilfsgelder ein Ende finden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen auch jene Unternehmen der finanziellen Realität ins Auge blicken, die aktuell künstlich am Leben gehalten werden“. Seitens der Unternehmen werde häufig zu lange mit einer Sanierung gewartet wird und in einem späten Stadium könnten mitunter nicht einmal mehr die Gerichtskosten gedeckt werden. Man appelliere daher an finanziell gefährdete Unternehmen, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten einer Sanierung zu beschäftigen, um eine vollständige Liquidation der Firma zu vermeiden.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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