08.07.2021

Insolvenzrechtsreform beschlossen: Das sind die Eckpunkte

Im Hintergrund der aktuellen Insolvenzrechtsreform steht eine EU-Richtlinie. Im Kern steht eine Neuregelung für raschere Entschuldung.
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In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen
In der Nationalratssitzung am 7. Juli wurde die Insolvenzrechtsreform beschlossen | © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Den Regierungsentwurf dazu gab es bereits im Februar – der brutkasten berichtete damals – nun wurde sie im Nationalrat beschlossen: eine Insolvenzrechtsreform. Mit dieser wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Im Wesentlichen umfasst sie zwei große Neuerungen: die Einführung eines auf drei Jahre Entschuldungsdauer verkürzten Abschöpfungsverfahrens, zusätzlich zum derzeit fünfjährigen, sowie die neue Option eines „präventiven Restrukturierungsverfahrens“ – quasi eines Sanierungsverfahrens noch vor Eintreten einer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit.

Verkürzte Entschuldungsdauer auch bei Privat-Insolvenzen – aber nur bis 2026

Die verkürzte Entschuldungsdauer geht mit einem höheren Redlichkeitsmaßstab einher. Die Option gibt es nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatinsolvenzen – bei zweiteren aber vorerst nur fünf Jahre lang als Corona-Maßnahme. Die Grünen hatten sich dem Vernehmen nach, wie auch die SPÖ, für eine dauerhafte Verkürzung auch bei Privatpersonen ausgesprochen. Es dürfte sich bei der befristeten Regelung also um einen Kompromiss mit dem türkisen Koaltitionspartner handeln, der in der Argumentation neben dem Schuldner- auch den Gläubigerschutz ins Treffen führt.

Herzstück des nun beschlossenen gerichtlichen, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens ist ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen, vor allem eine Kürzung von Gläubigerforderungen. Welche Gläubiger in den Plan einbezogen werden, liegt am Schuldner. Im Rahmen des Verfahrens wird dann über den Plan abgestimmt.

Zwei NEOS-Abänderungsanträge zur Insolvenzrechtsreform

Kritik an Details der neuen Regelungen gab es von den NEOS. Justiz-Sprecher Johannes Margreiter stellte zwei Abänderungsanträge. So wünscht er sich die Möglichkeit eines Restrukturierungsverfahrens noch früher, als nun beschlossen. Die Hürde für eine Restrukturierungsvereinbarung sei mit mindestens 75 Prozent der Gesamtsumme der Forderungen in jeder Gläubigerklasse zu hoch angesetzt, meinte Margreiter in der Nationalratssitzung. Sie sollte im NEOS-Antrag mit mindestens 50 Prozent der Kapitalmehrheit festgelegt werden. Zudem befürchtet der Abgeordnete, dass das Gesetz auf eine Abschwächung der Zugangsvoraussetzungen zum Rekursgericht hinauslaufe und forderte im zweiten Abänderungsantrag, dass die fachlich kompetente Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt im Rechtsmittelverfahren aufrecht bleibt. Für beide Anträge gab es keine Mehrheit.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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