22.02.2021

Insolvenzrecht-Reform: Regierung plant Reset-Button für Unternehmen

Mit der nun angekündigten Insolvenzrecht-Reform soll nicht nur die Entschuldungsfrist auf drei Jahre verkürzt, sondern mit dem "präventiven Restrukturierungsverfahren" auch eine neue Option für Unternehmen in finanzieller Not geschaffen werden.
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Insolvenzrecht-Reform: Präventives Restrukturierungsverfahren als Reset-Button für Unternehmen
Insolvenzrecht-Reform: Präventives Restrukturierungsverfahren als Reset-Button für Unternehmen | (c) Adobe Stock - MemoryMan

Wie es bei vielen größeren Reformen ist, hat die Regierung auch die nun verkündete Insolvenzrecht-Reform nicht ganz alleine erdacht. Hintergrund ist einmal mehr die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Noch ist der in seinen Eckpunkten präsentierte Regierungsentwurf noch nicht mal in Begutachtung. Doch die zwei zentralen Änderungen sind bereits bekannt.

Insolvenzrecht-Reform: Schneller Schuldenfrei

Erstens soll die die Entschuldungsfrist auf drei Jahre verkürzt werden, womit ein schnellerer Neustart für betroffene Schuldner ermöglicht werden soll. Experten sehen die Kehrseite, dass damit auch niedrigere Quoten für die Gläubigern einhergehen. Diese Maßnahme sieht die EU-Richtlinie für Unternehmen vor. Im Regierungsentwurf ist die Verkürzung auch für Privat-Insolvenzen geplant – allerdings dort befristet auf die kommenden fünf Jahre. Das ist Medienberichten zufolge ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern ÖVP, die gegen eine Verkürzung bei Privat-Insolvenzen waren und Grünen, die dies gerne dauerhaft umsetzen würden.

„Präventives Restrukturierungsverfahren“: Sanieren noch vor der Insolvenz

Der zweite Große Punkt in der Insolvenzrecht-Reform hat den etwas sperrigen Namen „präventives Restrukturierungsverfahren“. Damit soll quasi ein Reset-Button für Unternehmen in finanzieller Schieflage geschaffen werden, in Regierungsdiktion: „eine zweite Chance“. Das Verfahren soll, wie der Name andeutet, schon präventiv, also vor der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden und so drohende Insolvenzen abfangen.

Auch hier kommt es, wie im Sanierungsverfahren, zu einer Entschuldung mit Quote. Allerdings müssen bei der neuen Option nicht alle Gläubiger eingebunden werden (jedoch muss die Mehrheit zustimmen). Gläubiger bekommen also auch hier nur einen Teil der Schulden zurück. Experten sehen vor allem darin eine Herausforderung, in diesem Fall ein Gleichgewicht zwischen den Gläubigergruppen, etwa Sozialversicherungen, Banken und Privaten, herzustellen. Andernorts fällt dagegen schon der Vergleich mit der sehr effektiven US-Sanierungsverfahren-Option „Chapter 11„.

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beel, Tokenize.it-Founder Christoph Jentzsch und Head of Development Lukas Fiedler | Foto:
beel-Founder Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler | Foto: Tokenize.it

Zum Start des Syndikats-Features von beel rund um Gründer Christoph Jentzsch und Head of Business Development Lukas Fiedler, haben bereits drei bekannte Akteure aus der deutschen Startup- und Venture-Capital-Szene eigene Syndikate auf beel eingerichtet. Andy Bruckschlögl ist Unternehmer, Investor und Mitgründer von Bits & Pretzels. Er war zudem Gründer des SEO-Softwareunternehmens Ryte und ist seit vielen Jahren als Business Angel aktiv. Alex von Frankenberg indes ist seit rund zwei Jahrzehnten im Venture-Capital- und Startup-Bereich tätig. Er war langjähriger Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds (HTGF), der sich auf Frühphasenfinanzierungen von Technologie-Startups konzentriert. Seit 2025 ist er als Venture Partner bei May Ventures tätig.

Und Roland Fassauer ist Unternehmer, Investor und Professor an der CODE University of Applied Sciences in Berlin. Er war unter anderem als Gründer tätig und beteiligt sich als Investor an Startups. Zudem ist er mit der Berliner Startup- und Hochschulszene verbunden. Über ihre Syndikate können weitere Investoren an ausgewählten Startup-Investments dieser drei Angels teilnehmen.

beel: Syndikat-Lead im Zentrum

Zur Erklärung: Im Zentrum jedes Syndikats steht der Syndikat-Lead, der in der Regel ein erfahrener Angel-Investor ist und das Syndikat, also seine Investment-Community, leitet. Der Lead legt die Beitrittsregeln fest und entscheidet, ob sein Syndikat öffentlich für alle zugänglich oder privat geführt wird. In beiden Fällen bestätigt er jeden Investor individuell.

Mit dem Beitritt schließen Investor:innen einen Vertrag mit dem Syndikat-Lead ab, der eine vom Lead festgelegte Carry Fee bei Auszahlungen (Exit oder Dividenden) vorsieht. Auf diese Weise können Angels ihren Dealflow monetarisieren. Im Gegensatz zu klassischen VC-Fonds wird kein Kapital gepoolt. Jeder Investor investiert eigenständig und direkt über virtuelle Anteile in das jeweilige Startup. Dadurch entfallen die Strukturen und Kosten eines klassischen Fonds, heißt es per Aussendung. Der Syndikat-Lead gibt lediglich eine Anlageempfehlung ab. Die Entscheidung über eine Investition und deren Höhe liegt beim jeweiligen Investor oder bei der jeweiligen Investorin.

Ohne Fonds

„Syndikate sind das fehlende Puzzle-Teil der deutschen Startup-Community. Starke, erfahrene Investoren können Carry-Fees durch ihren gut kuratierten Dealflow verdienen, ohne dass sie dafür einen Fonds benötigen. Neue Investoren oder Business Angels müssen sich nicht durch hunderte Pitch-Decks kämpfen, sondern treffen ihre Investmententscheidungen basierend auf gut vorselektierten Startups. Das wird eine Menge Kapital hebeln”, kommentiert Jentzsch. “Mit Andy Bruckschlögl, Alex von Frankenberg und Roland Fassauer haben wir gleichzeitig drei Lead-Investoren an Bord, deren Dealflow und Erfahrung eine Benchmark für die Qualität der Syndikate sein wird.“

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