22.02.2021

Insolvenzrecht-Reform: Regierung plant Reset-Button für Unternehmen

Mit der nun angekündigten Insolvenzrecht-Reform soll nicht nur die Entschuldungsfrist auf drei Jahre verkürzt, sondern mit dem "präventiven Restrukturierungsverfahren" auch eine neue Option für Unternehmen in finanzieller Not geschaffen werden.
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Insolvenzrecht-Reform: Präventives Restrukturierungsverfahren als Reset-Button für Unternehmen
Insolvenzrecht-Reform: Präventives Restrukturierungsverfahren als Reset-Button für Unternehmen | (c) Adobe Stock - MemoryMan

Wie es bei vielen größeren Reformen ist, hat die Regierung auch die nun verkündete Insolvenzrecht-Reform nicht ganz alleine erdacht. Hintergrund ist einmal mehr die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Noch ist der in seinen Eckpunkten präsentierte Regierungsentwurf noch nicht mal in Begutachtung. Doch die zwei zentralen Änderungen sind bereits bekannt.

Insolvenzrecht-Reform: Schneller Schuldenfrei

Erstens soll die die Entschuldungsfrist auf drei Jahre verkürzt werden, womit ein schnellerer Neustart für betroffene Schuldner ermöglicht werden soll. Experten sehen die Kehrseite, dass damit auch niedrigere Quoten für die Gläubigern einhergehen. Diese Maßnahme sieht die EU-Richtlinie für Unternehmen vor. Im Regierungsentwurf ist die Verkürzung auch für Privat-Insolvenzen geplant – allerdings dort befristet auf die kommenden fünf Jahre. Das ist Medienberichten zufolge ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern ÖVP, die gegen eine Verkürzung bei Privat-Insolvenzen waren und Grünen, die dies gerne dauerhaft umsetzen würden.

„Präventives Restrukturierungsverfahren“: Sanieren noch vor der Insolvenz

Der zweite Große Punkt in der Insolvenzrecht-Reform hat den etwas sperrigen Namen „präventives Restrukturierungsverfahren“. Damit soll quasi ein Reset-Button für Unternehmen in finanzieller Schieflage geschaffen werden, in Regierungsdiktion: „eine zweite Chance“. Das Verfahren soll, wie der Name andeutet, schon präventiv, also vor der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden und so drohende Insolvenzen abfangen.

Auch hier kommt es, wie im Sanierungsverfahren, zu einer Entschuldung mit Quote. Allerdings müssen bei der neuen Option nicht alle Gläubiger eingebunden werden (jedoch muss die Mehrheit zustimmen). Gläubiger bekommen also auch hier nur einen Teil der Schulden zurück. Experten sehen vor allem darin eine Herausforderung, in diesem Fall ein Gleichgewicht zwischen den Gläubigergruppen, etwa Sozialversicherungen, Banken und Privaten, herzustellen. Andernorts fällt dagegen schon der Vergleich mit der sehr effektiven US-Sanierungsverfahren-Option „Chapter 11„.

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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